2.6.1 (ma11p): I. Währungsfragen.

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I. Währungsfragen.

Die Rentenmark werde wegen Gefahr der Inflation im besetzten Gebiet nicht eingeführt; die Zirkulation sei zwar von der Rheinlandkommission gestattet, nicht dagegen die Fundierung.

Rentenmarkkredite an die Wirtschaft seien grundsätzlich nicht abzulehnen. Die Entscheidung liege bei der Reichsbank.

Die auf Antrag der Interessenten des besetzten Gebietes gewährte Frist zur Einlösung von Notgeld durch die Reichsbank sei abgelaufen und könne nicht verlängert werden; die Reichsbank werde künftighin nur nachweislich wertbeständiges Notgeld einlösen. Die Bevölkerung empfinde die jetzige Sperre als große Härte, werde sich aber wohl damit abfinden.

[31] Die Schaffung wertbeständigen Notgeldes werde auf Grund der von der Reichsbank herausgegebenen Richtlinien sich binnen 4 Wochen ermöglichen lassen. Es sei zu hoffen, daß hierdurch den berechtigten Beschwerden der Beamtenschaft Abhilfe geschaffen werde.

Der Reichswährungskommissar machte noch einige Mitteilungen über die Frage der Ersetzung des alten Notgeldes durch neues wertbeständiges Notgeld. Er führte aus, daß z. Zt. 180 Trillionen Notgeld im besetzten Gebiet im Umlauf seien und daß dieses Notgeld in der Zeit vom 1. Januar bis 1. Februar 1924 aufgerufen werden solle. Eine Kommission des Reichs solle die Ausgabe des neuen Notgeldes für das besetzte Gebiet überwachen. Mit der Ausgabe des Notgeldes sei das besetzte Gebiet bisher sehr leichtsinnig vorgegangen; die Stadt Köln habe z. B. 15 Trillionen Notgeld ausgegeben, von diesem Betrage seien 9 Trillionen ungedeckt.

Bezüglich der Rheinischen Goldnotenbank teilte der Vizekanzler mit, daß beschlossen sei, die Goldnotenbank durch die Reichsregierung nicht ausdrücklich zu genehmigen, aber sie zu tolerieren.

Generalkommissar Schmid stellte sodann außerhalb der Tagesordnung die Frage zur Erörterung, ob den Beamten im besetzten Gebiet nicht eine besondere Zulage gegeben werden könne.

Der Reichsarbeitsminister wies darauf hin, daß man nicht in der Erwerbslosenfürsorge abbauen könne, wenn man den Beamten im besetzten Gebiet Zulagen bewillige.

Der Reichsminister der Finanzen bezeichnete es als unmöglich, den Beamten im besetzten Gebiet mehr zu geben als den Beamten im unbesetzten Gebiet.

Der Vizekanzler stellte fest, daß die Frage der Besoldung der Beamten im besetzten Gebiet offen bleiben solle. Er machte sodann davon Mitteilung, daß der Vorstand des Wirtschaftsausschusses und einige Herren des 60er-Ausschusses am Donnerstag, den 6. 12. vormittags vom Herrn Reichskanzler empfangen werden möchten, um die vorläufigen Beschlüsse des Reichskabinetts zu den Rheinlandfragen zu hören und ihrerseits eventuell noch Wünsche zur Sprache zu bringen. Am Donnerstag abend hofften sie die endgültige Entscheidung des Kabinetts entgegennehmen zu können2.

2

Mit Telegramm vom 1. 12. an den RK hatte Adenauer namens des Wirtschaftsausschusses und des Verbandes der Stadt- und Landkreise des besetzten Gebiets um eine Besprechung mit dem Kabinett über Rheinlandfragen gebeten (R 43 I /190 , Bl. 101). Die gewünschte Besprechung findet am 6./7. 12. statt (Dok. Nr. 11, 12).

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