2.6.2 (ma11p): II. Finanzfragen.

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II. Finanzfragen.

Der Vizekanzler berichtete, daß das besetzte Gebiet früher ungefähr 35% der Einnahmen ganz Deutschlands eingebracht habe und 20% der Ausgaben im Etat für das besetzte Gebiet notwendig gewesen seien. Man sei sich darüber klar, daß die Frage der steuerlichen Produktivität des besetzten Gebietes im wesentlichen von der weiteren politischen und wirtschaftlichen Entwicklung abhänge. Die Besoldungszuschüsse des Reichs sollten weiter gezahlt werden. Die Reichsanteile an Einkommen- und Körperschaftssteuer sollten vorbehaltlich[32] späterer Verrechnung den Ländern überlassen werden. Die Umsatzsteuer solle den Ländern zu 50% des Aufkommens vorbehaltlich späterer Verrechnung überlassen werden. Auf dem Gebiet der Grund- und Gewerbesteuern seien die Gemeinden autonom.

Der Vizekanzler berichtete weiter, daß bei seiner letzten Anwesenheit in Köln ihm sehr viele Klagen über das Verhalten des Ministerialdirektors Bracht vorgetragen worden seien, die zum Teil vielleicht3 der Berechtigung nicht entbehrten4. Demgegenüber wies der Reichsminister der Finanzen darauf hin, daß Bracht vorzügliche Arbeit geleistet habe und daß seine Stellung außerordentlich schwierig sei.

3

Geändert aus „offenbar“.

4

Vgl. Dok. Nr. 1, Anm. 11.

Der Preußische Finanzminister schloß sich diesen Ausführungen an. Er vertrat im übrigen die Auffassung, daß Preußen ruhig seine Steuern dem besetzten Gebiet überlassen könne, da es keine Einnahmen aus dem besetzten Gebiet erziele.

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