2.73.3 (ma11p): 3. Besuch des Sachverständigenausschusses der Reparationskommission.

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[277]3. Besuch des Sachverständigenausschusses der Reparationskommission.

Der Reichsminister der Finanzen trug den Inhalt der von ihm in Verbindung mit den anderen beteiligten Ressorts entworfenen Richtlinien9 vor.

9

S. Dok. Nr. 72.

Der Reichsarbeitsminister regte an, im Hinblick auf die außerordentliche Bedeutung der Micum-Verträge dem Sachverständigenausschuß Gelegenheit zu geben, auch mit Arbeiterführern in Verbindung zu treten.

Der Reichsminister des Auswärtigen begrüßte diesen Vorschlag und gab weitere Anregungen hinsichtlich der sachlichen Behandlung der zur Erörterung stehenden Fragen vor dem Ausschusse.

Der Reichsbankpräsident teilte mit, daß der Ausschuß sich wahrscheinlich insonderheit mit zwei Plänen befassen werde: 1. mit dem Plane einer Verpfändung der gesamten Reichsbahn, entsprechend dem sogenannten „Plan Bonn10, 2. mit dem belgischen Monopolplan11. Von größter Wichtigkeit sei, dem Ausschuß rückhaltlos alles gewünschte Material zur Verfügung zu stellen und mit allen Mitteln darauf hinzuwirken, daß eine Lösung der Reparationsfrage gefunden werde. Es sei die feste Absicht des Komitees und besonders ihres energischen Führers Dawes, eine positive Leistung zu zeitigen.

10

Bonn, Direktor der Deutschen Bank, führte in Paris und London Gespräche über einen Plan zur Verwertung der RB für die Reparationen. Nach brieflicher Mitteilung Bonns vom 31.12.23 an MinDir. Schubert (AA) sah der Plan im wesentlichen vor: Die gesamten Reichseisenbahnen werden für 25 Jahre an eine internationale Betriebsgesellschaft verpachtet, die aus Amerikanern, Engländern, Franzosen und Deutschen besteht. Das Eigentumsrecht verbleibt beim Reich, die frz.-belg. Eisenbahnregie wird beseitigt, die Einheitlichkeit des dt. Bahnnetzes wird gewährleistet. Das internationale Konsortium investiert die zur Ingangsetzung des Betriebs erforderlichen Kapitalien (1 Mrd. GM). Aus dem Betriebsgewinn werden nach Ablauf eines Moratoriums bestimmte, jährlich ansteigende Beträge für Reparationen abgezweigt (zunächst 250 Mio GM). Der Überschuß wird zwischen dem Pachtkonsortium und dem Reich verteilt, wobei dem Reich mindestens 50% zufließen sollen. Nach Mitteilung Bonns hätten die wichtigsten Stellen der Londoner und New Yorker Finanz (Schröder, Morgan) ihre Mitwirkung bei der Durchführung des Projektes zugesagt (Pol. Arch. des AA, Handakten Schubert, Eisenbahnfragen im Reparationsproblem; hier weitere diesbezügliche Materialien).

11

S. Dok. Nr. 72, Anm. 4.

Der Reichsverkehrsminister legte die Lage der Reichsbahn dar und warnte vor einer Ausantwortung der Verwaltung der Reichsbahn an fremde Gruppen. Gehe die Tarifhoheit der Bahn dem Reiche verloren, so sei damit der maßgebende Hebel für die Orientierung des deutschen Wirtschaftslebens in fremde Hände gelegt und die Gefahr einer Vernichtung oder zum mindesten starken Beeinträchtigung der deutschen Wirtschaft bestehe dringend.

Der Reichsminister der Finanzen schlug vor, die weitere Erörterung der Richtlinien und die Vereinbarung eines Programms für das Verhalten gegenüber dem Sachverständigenausschuß auf den folgenden Tag zu vertagen12.

12

Eine Aufzeichnung über die Sitzung in R 43 I nicht ermittelt. Zum Fortgang vgl. Dok. Nr. 79, P. 2.

Es wurde beschlossen, in Behinderung des Herrn Reichskanzlers unter Vorsitz des Herrn Vizekanzlers einen Ausschuß des Kabinetts zu diesem Zweck zusammentreten zu lassen.

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