2.73.5 (ma11p): b) Besatzungskosten.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 7). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx I und II, Band 1 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

Extras:

 

Text

RTF

b) Besatzungskosten.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete über die allgemeine Finanzlage. Im besetzten Gebiet herrsche, namentlich bei den Kommunen, eine außerordentliche Finanznot. Ebenso sei jedoch auch der Zustand der Reichsfinanzen derart, daß eine Belastung durch Ausgaben für das besetzte Gebiet auf die Dauer nicht auszuhalten sei18.

18

Mit Schreiben vom 15. 1. an den RK und die RM übermittelte der RFM als Unterlage für die Beschlußfassung des Kabinetts eine Übersicht über die Höhe der Besatzungsausgaben (im folgenden zusammengefaßt und abgerundet): 1) Aufwendungen für die Besatzung und für Entschädigungen im letzten Vierteljahr 1923 – rd. 340 Mio GM. 2) Voraussichtliche Höhe der Besatzungskosten im ersten Vierteljahr 1924 – rd. 143 Mio GM. 3) Bei der ursprünglich beabsichtigten Einstellung sämtlicher Besatzungsleistungen nach dem 31.12.23 hätten sich aus der Abwicklung eingegangener Verpflichtungen Kosten in Höhe von rd. 85 Mio GM ergeben. 4) Den für das 1. Vierteljahr 1924 veranschlagte Besatzungsausgaben von 143 Mio GM sind gegenüberzustellen a) das gesamte Reichsaufkommen an Steuern und Zöllen in diesem Zeitraum in einem geschätzten Betrag von 915 Mio GM, b) die gesamten Reichsausgaben in einem geschätzten Betrag von 1340 Mio GM. (R 43 I /229 , Bl. 147-149).

Dennoch halte er den gegenwärtigen Augenblick nicht für geeignet, die Zahlung der Besatzungskosten von Reichs wegen einzustellen. Er schlage daher[281] vor, für den Monat Februar 40 Millionen Goldmark für die reinen Besatzungskosten ratenweise zur Verfügung zu stellen. Dagegen sei es nicht möglich, die Kosten für das sogenannte Sonderverfahren19 zu tragen und auch für die durch die Besatzung besonders betroffenen Städte mehr als ganz geringfügige Beträge auszuwerfen. Hinsichtlich dieser Zahlungen halte er einen ausdrücklichen Beschluß des Ministeriums nicht für erforderlich und bitte auch von einer Veröffentlichung abzusehen.

19

Vgl. dazu Dok. Nr. 3, Anm. 9.

Der Vizekanzler begrüßte den Vorschlag des Reichsfinanzministers, hielt ihn jedoch für nicht genügend weitgehend. Gewisse Städte wie Aachen, Düren, Meppen usw. seien durch die in letzter Zeit erfolgte Zusammenziehung der Truppen sehr schwer belastet, und es müsse ihnen unter allen Umständen geholfen werden20.

20

Am 28. 1. richtet Adenauer als Vorsitzender des Verbandes der Stadt- und Landkreise des besetzten Gebiets ein Schreiben an den RK, das den RM zur Kenntnis gebracht wird: Im Einbruchs- und Sanktionsgebiet seien in den letzten Wochen die Besatzungstruppen umgruppiert und an wenigen Punkten, besonders in Großstädten, zusammengezogen worden. Für die Kasernierung der Mannschaften verlange die Besatzung teilweise Neubauten. Große Munitionsmagazine und sonstige Lager für Kriegsmaterialien würden errichtet. „Alle diese Vorgänge lassen darauf schließen, daß die Besatzungstruppen sich auf die Dauer einzurichten und das betreffende Gebiet zu einem Aufmarsch- und Operationsgebiet für den Kriegsfall zu machen beabsichtigen.“ Falls die mit der Umgruppierung zusammenhängenden außerordentlichen Geld- und Quartieranforderungen an die Gemeinden nicht befriedigt werden, würde die Besatzung wie zur Zeit des passiven Widerstandes die dt. Familien aus ihren Wohnungen vertreiben und sich die fehlenden Geldmittel durch Plünderung öffentlicher Kassen, Beschlagnahmung von Lohngeldern und privater Guthaben beschaffen. „Der Vorstand des Verbandes der Stadt- und Landkreise richtet daher die dringende Bitte an die RReg., unter allen Umständen den bedrängten Gemeindeverwaltungen die für die Erfüllung der Besatzungsforderungen notwendigen Gelder mit aller Beschleunigung zur Verfügung zu stellen.“ (R 43 I /229 , Bl. 167 f.).

Der Reichsminister der Finanzen hielt es für unmöglich, über seinen gemachten Vorschlag hinauszugehen.

Generalkommissar Schmid berichtete über die Wirkungen der Verlegung der Besatzung aus der letzten Zeit und schilderte die zunehmende Belastung der Städte, welche derart sei, daß eine Reichshilfe unter allen Umständen Platz greifen müsse. Insbesondere bitte er dringend, den Gedanken einer Sondersteuer des unbesetzten Gebiets zu Gunsten des besetzten Gebiets erneut in Erwägung zu ziehen21. Für tragbar und auch angebracht halte er es allerdings, die Kosten für Kasernenbauten, welche im großen Umfang von den Besatzungsmächten gefordert seien, abzulehnen.

21

In einem Brief an den RK vom 25. 1. warnt der hess. StPräs. Ulrich eindringlich vor den Gefahren einer Einstellung der Besatzungsausgaben. Zugleich erinnert Ulrich den RK daran, daß dieser persönlich auf die Möglichkeit einer Sondersteuer des unbesetzten Gebiets zugunsten des besetzten Gebiets hingewiesen habe. „Dieser Gedanke müßte mit Beschleunigung der Verwirklichung zugeführt werden, damit die Mittel für die Besatzungsleistungen unbedingt sichergestellt werden.“ Darauf antwortet RK Marx am 6. 2.: Der RFM habe die Frage der Erhebung einer Sondersteuer für Zwecke des besetzten Gebiets eingehend geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, „daß eine Erhöhung der Steuerlasten über das bestehende Maß hinaus den jetzt noch vorhandenen Opfersinn der Bevölkerung vernichten und damit das gesamte Ziel der Finanzreform in Frage stellen würde“ (R 43 I /229 , Bl. 166, 164).

General v. Seeckt machte zahlenmäßige Angaben über die bisherige und neue Verteilung der Truppen im Besatzungsgebiet.

[282] Der Reichsminister der Justiz stellte die Frage zur Erörterung, ob nicht eine völlige Ablehnung der Besatzungskosten geboten sei. Er verkenne nicht die Not der Bevölkerung des besetzten Gebiets, halte es jedoch für erforderlich, eine klare Entscheidung über diesen Punkt endlich zu fassen. Gerade der gegenwärtige Zeitpunkt, da der Sachverständigenausschuß im Begriff sei, in Berlin zusammenzutreten, erscheine ihm für eine solche Einstellung geeignet.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft unterstützte den Antrag des Reichsministers der Justiz und bat um eine Abstimmung im Ministerium über die völlige Einstellung der Bezahlung für die Besatzungskosten.

Der Reichsminister des Auswärtigen wies darauf hin, daß vom außenpolitischen Standpunkte aus eine Einstellung der Zahlungen für Besatzungskosten erwünscht sei, nachdem die Mächte der Entente schon seit einiger Zeit auf die Unfähigkeit der Reichsregierung zur Leistung weiterer Zahlungen aufmerksam gemacht worden seien22. Dagegen halte er aus innerpolitischen Gründen die Einstellung der Zahlungen im gegenwärtigen Augenblick für nicht angebracht. Er schlage jedoch vor, eine Spezialdenkschrift zusammenzustellen und dem Sachverständigenausschuß vorzulegen, in welcher der Umfang der Besatzungskosten und die letzten Forderungen der Besatzungsmächte dargelegt seien, und zugleich den Ausschuß darauf aufmerksam zu machen, daß die Reichsregierung nicht in der Lage sei, weitere Zahlungen zu leisten.

22

Lt. Aktenvermerk Wiensteins vom 15. 1. teilte LegR v. Friedberg (AA) mit, „daß die dt. Schritte in Paris und Brüssel wegen Einstellung der Zahlungen von Besatzungskosten sehr unfreundlich aufgenommen worden seien. Poincaré habe Herrn v. Hoesch erklärt, die Einstellung würde eine ‚mauvaise action‘ sein. Auch in London sei der dt. Schritt wegen Einstellung der Zahlung von Besatzungskosten auf wenig Gegenliebe gestoßen.“ (R 43 I /229 , Bl. 142).

Der Preußische Ministerpräsident bat dringend, die Zahlungen nicht einzustellen; gerade der gegenwärtige Zeitpunkt sei für einen solchen Schritt der ungeeignetste.

Der Reichswehrminister verlangte, daß mit der bisherigen Terminpolitik in der Frage der Besatzungskosten endgültig Schluß gemacht würde. Wenn der Reichsminister der Finanzen weiter zahlen wolle, so müsse er für die Folgen, die daraus für die Reichsfinanzen erwüchsen, die Verantwortung übernehmen. Er halte es auch aus politischen Gründen für unbedingt geboten, die Zahlungen sofort einzustellen.

Der Reichsminister der Finanzen wies darauf hin, daß ein solcher Schritt im gegenwärtigen Augenblick vor dem Sachverständigenausschuß als unliebsame Geste erscheinen würde. Er sei von jeher für die Einstellung der Zahlungen gewesen und sei es heute auch noch; es gehe aber nicht an, zuerst die Fortzahlung zu beschließen, darnach vom besetzten Gebiet die Einstellung aller Verhandlungen zu fordern und zugleich durch plötzliche Einstellung der Zahlungen die besetzten Gebiete in eine Zwangslage zu versetzen, welche sie der Willkür der Besatzungsmächte preisgäbe. Er bitte, die Angelegenheit von der politischen Seite und nicht von der Finanzseite aus zu betrachten. Im übrigen sei zu erwägen, daß die Einstellung der Zahlungen infolge der dadurch erwachsenden Beschlagnahmegefahr die sofortige Einstellung der Tätigkeit der Reichsbank im[283] besetzten Gebiet bedeuten würde23, was die Stillegung des gesamten Wirtschaftslebens daselbst zur Folge haben müsse. Was die Dauer der Weiterzahlung anlange, so könne er zunächst nur bis Mitte Februar die Mittel in Aussicht stellen24; für die Finanzlage danach könne er keine Gewähr übernehmen. Im übrigen sei zu berücksichtigen, daß noch immer nicht unerhebliche Steuerzahlungen aus dem besetzten Gebiete eingingen, die zweifellos sofort aufhören würden, wenn das Reich die Zahlung der Besatzungskosten einstelle.

23

Mit Schreiben vom 4. 1. an den RMbesGeb. hatte das Rbk-Direktorium mitgeteilt, daß es den Abtransport aller über den Tagesbedarf hinausgehenden Geldbestände bei den Rbk-Anstalten des besetzten Gebiets in die Wege geleitet habe, um der Gefahr der Beschlagnahmung bei einer Einstellung der Besatzungsleistungen zu begegnen. Gegen diese Maßnahme erhoben die Vertreter der Reichs- und pr. Ressorts in einer Besprechung am 17. 1. Einspruch (Aufzeichnung in R 43 I /229 ). Zwar sicherte das Rbk-Direktorium daraufhin dem RMbesGeb. am 20. 1. zu, daß für die fortlaufende Ergänzung der Kassenbestände gesorgt werden solle. Das Direktorium müsse aber erklären, daß es für den Fall einer Einstellung der Besatzungszahlungen die Verantwortung für Geldtransporte in das besetzte Gebiet nicht übernehmen könne (R 43 I /229 ).

24

Am 2. 2. vermerkt Wienstein: Der RFM habe sich dem RMinbesGeb. gegenüber bereit erklärt, für den ganzen Monat Februar Mittel für die Besatzungskosten zur Verfügung zu stellen. Zunächst habe er für die erste Monatshälfte 20 Mio GM angewiesen. „Die Gefahr einer Einstellung der Zahlung der Besatzungskosten ist demnach keinesfalls sehr akut.“ (R 43 I /229 , Bl. 163 f.).

Der Reichsminister des Auswärtigen bat, von einer Abstimmung über die Frage Abstand zu nehmen, da das Ergebnis einer solchen ein schiefes Bild von der Sachlage geben würde.

Der Reichswehrminister und der Reichsernährungsminister beantragten demgegenüber Abstimmung darüber, die Zahlung der Besatzungskosten zum 15. Februar d. J. einzustellen und gleichzeitig eine entsprechende Denkschrift dem Sachverständigenausschuß vorzulegen.

Die Abstimmung ergab, wie vom Reichskanzler festgestellt, eine Mehrheit zu Gunsten der einstweiligen Fortzahlung der Besatzungskosten; dagegen stimmten, im Sinne des von ihnen gestellten Antrages, der Reichswehrminister und der Reichsernährungsminister.

Extras (Fußzeile):