2.85.1 (ma11p): 1. Kommunalkredite für die besetzten Gebiete anstelle des Kommunalnotgeldes (Kommunalmark).

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1. Kommunalkredite für die besetzten Gebiete anstelle des Kommunalnotgeldes (Kommunalmark).

Der Generaldirektor der Landesbank in Düsseldorf Bel berichtete folgendes:

Die Frage der Gründung einer rheinischen Goldnotenbank sei in negativem Sinne entschieden1. Nur dann, wenn es zu einer Gründung dieser Bank gekommen wäre, hätte auch wertbeständiges Notgeld in das besetzte Gebiet eingeführt werden können. Die Vorbereitungen zur Schaffung dieses Geldes seien eingestellt worden. Die Rheinlandkommission habe Vertreter des besetzten Gebietes, die Wünsche in dieser Angelegenheit hätten vortragen wollen, nicht einmal vorgelassen2.

1

Vgl. Dok. Nr. 73, Anm. 14.

2

Lt. Aktenvermerk des RFMin. vom 31. 1. teilte Bgm. Lehr, Düsseldorf, telefonisch mit: „Nachdem bekannt geworden ist, daß das Projekt der Rheinisch-Westfälischen Goldnotenbank aufgegeben war, hat sich eine Abordnung der Städte des besetzten Gebietes nach Koblenz zur Rheinlandkommission begeben, um eine Genehmigung des wertbeständigen kommunalen Notgeldes der Landesbank Düsseldorf zu erwirken. Der belg. und der frz. Delegierte der Kommission haben den Empfang der dt. Delegation abgelehnt. Der engl. Delegierte hat erklärt, er sei für die Goldnotenbank des Herrn Dr. Schacht und sei grundsätzlich gegen jede andere Lösung. Das kommunale Notgeld sei zwar nur eine Zwischenlösung; er wolle daher nichts gegen dieses Geld tun, er könne aber auch nichts dafür tun. Im übrigen ließ er durchblicken, daß die Franzosen und Belgier das wertbeständige kommunale Notgled nicht zulassen werden.“ Von OB Adenauer sei im Einvernehmen mit der Landesbank der Rheinprovinz folgende Ersatzlösung geplant: Die Landesbank solle unter gemeinschaftlicher Haftung der Kommunalverbände des besetzten Gebiets Obligationen ausgeben, die von der Rbk oder der Seehandlung oder Privatbanken beliehen werden. In der nächsten Woche würden Vertreter der Städte nach Berlin kommen, um diesen Plan der RReg. vorzutragen (R 43 I /2442 , Bl. 122 f.).

Tirard habe angeordnet, daß das Notgeld im besetzten Gebiet am 1.4.24 eingelöst werden solle3. Im Auftrage der Stadt- und Landkreise des besetzten Gebietes wolle er einen Vorschlag unterbreiten, wie die Städte ihr Obligo einlösen könnten. Zur Zeit liefen ungefähr 180 Goldmillionen an Notgeld im besetzten Gebiet um. Er halte einen Ausweg dahingehend für möglich, daß die Kommunen des besetzten Gebietes eine Generalobligation ausgäben und daß diese Obligation von der Reichsbank lombardiert würde. Später könnten die Kommunen Einzelobligationen ausgeben und mit dem empfangenen Gegenwert für diese Obligationen die Lombardschuld einlösen.

3

Gemeint ist das von den Gemeinden des besetzten Gebiets während der Inflation ausgegebene Papiermarknotgeld, das von der Rbk nicht mehr angenommen wurde.

[313] Auf Frage des Reichsarbeitsministers teilte Herr Bel mit, daß eine Rückgängigmachung der Anordnung Tirards, das Notgeld solle am 1. 4. eingelöst werden, nicht zu erreichen sei.

Hierauf entfernte sich Herr Bel.

Der Reichskanzler Wenn eine Möglichkeit zu helfen bestehe, dann müsse geholfen werden.

Der Reichswährungskommissar Reichsbankpräsident Dr. Schacht: Die Reichsbank könne den einzelnen Kommunen nur gegen lombardfähige Unterlagen Kredite geben. Tirard habe nicht gesagt, wie er sich die Einlösung des Notgeldes am 1. 4. denke. Er schlage vor, das Notgeld im besetzten Gebiet weiter kursieren zu lassen. Für die Reichsbank könne er nur in Aussicht stellen, daß diese die in ihrem Besitz befindlichen 35 Trillionen Papiermark an Notgeld nicht zur Einlösung präsentiere. Er habe keine Bedenken dagegen, die Rentenmark in das der Rheinlandkommission unterstehende altbesetzte Gebiet hineinzulassen4.

4

Das Rbk-Direktorium wies in einem Schreiben an den RFM vom 21. 1. darauf hin, daß sich bei der Rbk ein größerer Bestand an Rentenmark angesammelt habe. Um diesen Bestand möglichst schnell in den Verkehr zu bringen, sei es dringend erwünscht, das Umlaufgebiet der Rentenmark durch ihre Verwendung auch im besetzten Gebiet zu erweitern. Bei der Ausgabe der Rentenmark im Nov. 1923 sei das Verhalten der Besatzungsmächte zunächst ungewiß gewesen. Inzwischen habe die Irko zwar nicht die Rentenbank-VO selbst anerkannt, wohl aber die Zirkulation der Rentenmark im altbesetzten Gebiet offiziell zugelassen. Damit sei die Gefahr der Beschlagnahme beseitigt, so daß Bedenken gegen einen Umlauf der Rentenmark im altbesetzten Gebiet nicht mehr bestünden. Das RMinbesGeb. sei vom Rbk-Direktorium gebeten worden, bei den Besatzungsmächten die förmliche Zulassung der Rentenmark auch für das Einbruchsgebiet zu erwirken (R 43 I /2441 , Bl. 23 f.). Dazu heißt es in einem Aktenvermerk Grävells vom 25. 1.: Wenn nicht von den Besatzungsmächten die Fundierung der Rentenmark genehmigt würde, sei nach Auffassung des RFMin. mit der Einführung größerer Mengen von Rentenmark in das besetzte Gebiet nicht zu rechnen. „Inwieweit sich die gesamte Lage infolge der Besprechungen des Reichsbankpräsidenten in Paris und infolge des endgültigen Scheiterns der rheinischen Goldnotenbank geändert hat, läßt sich jetzt noch nicht übersehen.“ (R 43 I /2441 , Bl. 25).

Obwohl die Rentenmark-VO auch in der Folgezeit von der Irko nicht zugelassen wird, entschließt sich die Rbk, den Rentenmarkzahlungs- und Giroverkehr bei allen im besetzten Gebiet liegenden Bankanstalten einzuführen (Schreiben des Rbk-Direktoriums an das AA vom 26.3.24, R 43 I /225 , Bl. 175 f.). Mit Rundschreiben vom 10.6.24 hebt schließlich der RFM sein am 14.11.23 ausgesprochenes Verbot der Verwendung von Rentenmark für amtliche Zahlungen in das besetzte Gebiet auf (R 43 I /2441 , Bl. 61).

Der Reichsminister der Finanzen stimmte diesen Ausführungen zu und führte aus, daß den Kommunen in der Weise Hilfe geleistet werde, daß ihnen Kassenvorschüsse gezahlt würden. Auch für Februar sollten Kassenvorschüsse gezahlt werden. Es sei notwendig, den Regierungen in Paris, Brüssel und London von der Anordnung Tirards und der gesamten Sachlage Kenntnis zu geben und bei ihnen Vorstellungen zu erheben. Grundsätzlich müßten in den Kommunen des besetzten Gebietes soviel Steuern eingehen, daß die Kommunen leben könnten.

Ministerialdirektor v. Schlieben teilte mit, daß Preußen den Wunsch geäußert habe, keine Entscheidung ohne seine Mitwirkung zu treffen.

Der Reichswährungskommissar Reichsbankpräsident Dr. Schacht vertrat die Auffassung, daß er von den 1200 Millionen Rentenmark, die dem Reich als Kredit gegeben worden seien und die der Reichsbank als Girogeld zum Teil[314] zugeflossen seien, der Wirtschaft des besetzten Gebietes ohne Erlaubnis der Rentenbank Kredite geben könne.

Der Reichsminister der Finanzen war anderer Auffassung. Auf seine Vorstellungen hin erklärte der Reichswährungskommissar sich bereit, sich über diese Frage mit der Rentenbank ins Benehmen zu setzen.

Im übrigen faßte Reichswährungskommissar Reichsbankpräsident Dr. Schacht das Ergebnis der Besprechung dahin zusammen, daß bis jetzt ein Weg, im großen Maße den Kommunen des besetzten Gebietes zu helfen, nicht gefunden sei.

Das Kabinett beschloß, dem Generaldirektor Bel in diesem Sinne zu antworten. Es solle ferner dem Auswärtigen Amt davon Mitteilung gemacht werden, daß es notwendig sei, wegen der Anordnung Tirards über die Einlösung des Notgeldes im besetzten Gebiet am 1.4.24 bei den Regierungen in Paris, Brüssel und London Vorstellungen zu erheben.

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