2.95.1 (ma11p): 1. Verordnung zur Abänderung des Reichswahlgesetzes.

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Die Kabinette Marx I und II, Band 1 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

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1. Verordnung zur Abänderung des Reichswahlgesetzes1.

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Gemeint ist der Entwurf eines 3. Gesetzes zur Abänderung des Reichswahlgesetzes. Vgl. Dok. Nr. 94, P. 5.

Der Reichsarbeitsminister der Reichsminister des Auswärtigen und der Reichskanzler äußerten starke Bedenken gegen eine Beschränkung der Reichsliste und wiesen auf die Gefahren hin, die bei einer zu weitgehenden Beschränkung für die Parteien entstehen könnten.

Der Reichsminister der Justiz und der Reichswirtschaftsminister schlossen sich diesen Erwägungen an.

Es wurde beschlossen, die Reichsliste unbeschränkt zu gestalten.

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