1.103.4 (ma12p): 4. Außerhalb der Tagesordnung: Die Termine der wirtschaftlichen Räumung.

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4. Außerhalb der Tagesordnung: Die Termine der wirtschaftlichen Räumung6.

6

Gemeint sind die im Londoner Abkommen (Anlage III zum Londoner Schlußprotokoll vom 16. 8.) festgelegten Termine für die sog. wirtschaftliche Räumung des besetzten Gebiets. Vgl. hierzu Dok. Nr. 283, Abschn. III.

Staatssekretär Vogt bat, dahin zu wirken, daß aus der Verschiebung des zweiten Feststellungstermins7 für die Übergabe der Regie keine Folgerungen entständen.

7

S. Dok. Nr. 314, Anm. 15.

Staatssekretär Fischer teilte mit, daß in diesem Sinne bereits in Paris Fühlung genommen sei8.

8

Am 16. 11. werden die von der frz.-belg. Eisenbahnregie betriebenen Strecken des besetzten Gebiets der Dt. RB-Gesellschaft übergeben. Damit ist der letzte Akt der wirtschaftlichen Räumung des besetzten Gebiets gemäß dem Londoner Abkommen vollzogen.

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