1.11.1 (ma12p): 1. Kredit- und Währungsfragen.

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1. Kredit- und Währungsfragen.

Der Reichswährungskommissar gab einen Überblick über die Währungs- und Kreditpolitik der Reichsbank. Grundlegend für die Beurteilung müsse sein,[702] daß die Reichsbank ein Währungsinstitut und kein Kreditinstitut sei. Die Reichsbank sei daher in ihrer Geldausgabe beschränkt auf ganz bestimmte Geldquellen, sofern nicht Gefahren für die Währung eintreten sollten. Das Wechselportefeuille der Reichsbank sei fast vollständig eingefroren1. Dieses gelte besonders für den Teil, der auf die landwirtschaftlichen Kredite entfalle. Neue Kredite zu geben sei nicht möglich, da die Reichsbank auf Grund ihrer gesetzlichen Unterlagen an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt sei. Von den verfügbaren 2,4 Milliarden Rentenmark2 seien 2,1 Milliarden ausgegeben. Die restlichen 300 Millionen müßten in Reserve gehalten werden (Kassenreserve, Giroverkehr, unvorhergesehene Notfälle). Der Papiermarkumlauf könne nicht beliebig erhöht werden, ohne zu einem sofortigen Rückschlag auf dem Devisenmarkt zu führen. Der Papiermarkumlauf müsse auch in einem angemessenen Verhältnis zu der bestehenden Golddecke gehalten werden. Der Vorwurf, die Reichsbank habe die Entwicklung nicht vorausgesehen und die ihr zur Verfügung stehenden Kreditmittel zu schnell verausgabt, treffe, abgesehen von Einzelfällen, nicht zu. 865 Millionen seien in die Landwirtschaft geflossen, 720 Millionen seien notwendig gewesen zur Übernahme von Notgeld3. Es bleibe also für inflatorische Kredite so gut wie nichts übrig. Zuzugeben sei, daß das Abstoppen der Kredite für die Wirtschaft sehr schwer tragbar sei. Diese Politik der Kreditrestriktion sei aber so maßvoll wie möglich durchgeführt worden. Über den Stand vom 1. April hinaus seien sogar noch 250 Millionen Mark Kredite gegeben worden. Er sehe auch heute noch keine Möglichkeit für die Reichsbank, ihre Kreditpolitik zu ändern. Allerdings habe sich seit Anfang d. J. manches gebessert. Die Devisenlage sei günstig; seit dem 1. Januar 1924 habe die Reichsbank mehrere 100 Millionen Mark Devisen in ihre Kassen hereingenommen. Die Schulden im Ausland seien abgedeckt und dafür wieder ansehnliche Guthaben angesammelt. Die Golddiskontbank könne jeden gewünschten Betrag zur Verfügung stellen. Schwierigkeiten biete nur die richtige Unterbringung dieser Valutakredite im Inland.

1

Am 7. 4. hatte die Rbk eine strenge Kreditrationierung eingeführt (vgl. Dok. Nr. 170, Anm. 2). Die Gesamtsumme der von der Rbk gewährten Wirtschaftskredite war seitdem ziemlich konstant geblieben (vgl. Statistisches Jbch. 1924/25, S. 318 f.). Neue Kredite an die Wirtschaft wurden nur insoweit gegeben, als durch Rückzahlung früher erteilter Kredite Mittel wieder frei wurden.

2

Die Kreditsumme von 2,4 Mrd. Rentenmark ist durch § 16 der Rentenbank-VO vom 15.10.23 festgelegt (RGBl. I, S. 963 ). Davon sollte das Reich einen Kredit von 1,2 Mrd. Rentenmark erhalten, weitere 1,2 Mrd. sollten der Privatwirtschaft über die Rbk und die Privatnotenbanken zufließen.

3

Vgl. hierzu die Ausführungen Schachts in der Sitzung des Rbk-Kuratoriums vom 29. 4. (Dok. Nr. 187).

Der Reichskanzler erkannte an, daß die Politik der Reichsbank zu der Gesundung geführt habe, die selbst Pessimisten jetzt anerkennen müßten. Dabei sei allerdings nicht zu übersehen, daß im Einzelfalle diese Politik oft zu kaum tragbaren Verhältnissen führe.

Der Reichswirtschaftsminister stimmte der Auffassung des Reichskanzlers zu. Von einer Gesundung könne man jedoch erst dann sprechen, wenn die[703] gegenwärtige Krisis überwunden sei4. Die Wirtschaft stehe noch vor schweren Zeiten. Die Kapitalnot mit ihrer preisverteuernden Wirkung laste ungemein schwer auf der Wirtschaft. Die technischen Fortschritte in den letzten Jahren seien durchaus ungenügend gewesen. Der Verringerung der Kaufkraft im Inland gehe eine solche im Ausland parallel. Die Wirtschaftskapazität sei nur zu 60% ausgenutzt. Große Sorge bereite die Passivität der Handelsbilanz. Für Mai weise die Statistik ein Passivum von 420 Millionen nach. Selbst wenn diese Zahl durch unvermeidbare Fehler infolge der offenen Westgrenze etwas zu hoch und zu berücksichtigen sei, daß sehr viel Kommissionseinfuhr jetzt stattfinde, die den Markt eigentlich erst in späteren Monaten belaste, so seien derartige Verhältnisse auf die Dauer gleichwohl nicht durchzuhalten. Ein Preissturz allein bedeute noch keine Heilung, die Produktion müsse verbilligt werden. Er glaube, daß dafür vor allem folgende Gesichtspunkte in Betracht kommen: grundsätzlich müsse die Politik der Reichsbank weitergeführt werden; unter Berücksichtigung des Rückkaufs von Goldanleihe und Notgeld und der Ansammlung öffentlicher Gelder bei der Reichsbank könnte jedoch eine mäßige Erleichterung vorgenommen werden. Die Golddiskontbank sollte nicht bloß einen Teil der Ausfuhr, sondern nach Möglichkeit die gesamte Ausfuhr zu finanzieren suchen. Der Sparsinn müsse gefördert und ein Anreiz durch steuerliche und Zinsmaßnahmen gegeben werden. Die Produktion sei zu fördern und insbesondere durch Ermäßigung der Umsatzsteuer und Rückvergütung der Umsatzsteuer für die Ausfuhr zu entlasten. Die Eisenbahnfrachten müßten ermäßigt werden; die Eisenbahn müsse schon jetzt ein Tarifsystem aufstellen, das die Wiedergewinnung von Rhein und Ruhr berücksichtige. Zum Ausgleich der gegenwärtigen Verluste aus dem Fehlen von Rhein- und Ruhreinnahmen könnten Zuschläge erhoben werden.

4

Ein umfangreicher Bericht des RWiMin. über die Wirtschaftslage in den Monaten Mai/ Juni 1924 befindet sich in R 43 I /1149 , Bl. 100-118. Vgl. auch das Schreiben des RWiM an den RFM vom 30. 7. (Dok. Nr. 267).

Staatssekretär Hagedorn berichtete über die Kreditnot der Landwirtschaft. Für die Landwirtschaft komme in Frage: 1. die Überführung des Personalkredits in den Realkredit und 2. die Erhöhung der Kredite. Die Lage der Landwirtschaft sei äußerst ernst. Schon jetzt seien die Betriebe nicht mehr in der Lage, die Löhne zu zahlen5.

5

In einer Eingabe an den RK vom 24. 6. weist der Präs. des Reichslandbundes, Graf Kalckreuth, darauf hin, „daß weite Teile der Landwirtschaft über Mittel irgendwelcher Art nicht mehr verfügen. Die Verkaufsvorräte sind längst aufgebraucht, zum Teil sind die Betriebsvorräte sogar für laufende Ausgaben und zu Schleuderpreisen veräußert worden. Nennenswerte Kredite stehen nicht zur Verfügung, bares Geld ist auch in kleinen Beträgen so gut wie nicht mehr vorhanden. Zahlreiche Betriebe sind schon jetzt nicht mehr in der Lage, ihre Löhne zu zahlen, ein Zustand, der zur Folge haben wird, daß sowohl die Erntearbeiten wie die kommenden Bestellungsarbeiten durch Niederlegung der Arbeit in weitem Umfange gefährdet werden. Daß in einem solchen Zustand auch noch Steuern und sonstige Lasten von der Landwirtschaft getragen werden können, erscheint völlig ausgeschlossen. In der gesamten Landwirtschaft herrscht eine ungeheure Erregung, da der Landwirt sich nicht mehr zu helfen weiß und den Tag der Subhastation kommen sieht. Es handelt sich hier um Tatsachen, die nicht stillschweigend übergangen oder geleugnet werden können. Die RReg. muß ihnen Rechnung tragen.“ Besonders die folgenden Maßnahmen halte die Landwirtschaft für unbedingt erforderlich: 1) Zinslose, allgemeine Stundung aller Steuern bis nach der Hackfruchternte; 2) Wiederherstellung gesunder Preisverhältnisse in der Landwirtschaft; 3) sofortige Bereitstellung neuer nennenswerter Kredite für die Landwirtschaft und Prolongation der laufenden Kredite bis nach der Hackfruchternte (R 43 I /2537 , Bl. 201f).

Zur Lage der Landwirtschaft vgl. auch die Monatsberichte des REMin. über den „Stand der Volksernährung und des Wirtschaftslebens“ in R 43 I /1273 .

[704] Der Reichsminister der Finanzen ging auf die wirtschaftlichen Verhältnisse im besetzten Gebiet ein. Die industriellen Unternehmungen hätten sich dort derartig verschuldet, daß sie sich selbst schon für kreditunfähig hielten. Das sei eine Situation, bei der eingegriffen werden müsse. Gegen die Reichsbank-Politik könne sich niemand aussprechen. Von den Gründen, die der Reichsbankpräsident gegen eine Vermehrung der Papiergeldausgabe angeführt habe, sei der schwächste der, der sich auf die Golddeckung beziehe. Der Geldumlauf sei von dem Warenumschlag abhängig; man könne sich wohl ein vollwertiges Geld auch ohne Golddeckung vorstellen. Ausschlaggebend sei dagegen, daß jetzt nichts geschehen dürfe, was den Genesungsprozeß der Wirtschaft aufhalte. Zu dem Zweck müßte aber auch alles vermieden werden, was die Wirtschaft von Staats wegen stärker bedrücke als unerläßlich notwendig sei. So müsse die Steuerpolitik einer Revision unterzogen werden, und zwar mit der Tendenz: Entlastung der Produktion und Belastung des Konsums. Er sei sich dabei der praktischen und politischen Schwierigkeiten bewußt.

Von großer Bedeutung sei ferner die Tatsache einer zum Teil unrichtigen Verteilung der öffentlichen Einnahmen. Es bestehe zweifellos gegenwärtig eine Begünstigung der Gemeinden. Demgegenüber brächten die Länder nicht die erforderliche Tatkraft auf, den Gemeinden ihre Einnahmen zu kürzen. Das Reich könne hier nicht eingreifen. Die Verhältnisse lägen schon so, daß von den Gemeinden die auf Sparsamkeit gerichtete Tendenz des Reichs durchkreuzt werde. Er bitte den Staatssekretär Weismann, diese Auffassung der Reichsregierung den dafür zuständigen Stellen in Preußen zur Kenntnis zu bringen.

In der Eisenbahntariffrage stimme er mit dem Reichswirtschaftsminister überein. Die Tarife müßten auf normale Verhältnisse abgestellt werden. Überhaupt glaube er, daß die Eisenbahn eine Finanzpolitik treibe, die wohl vom Ressortstandpunkt aus verständlich sei, sich aber mit der allgemeinen wirtschaftlichen Lage nicht vertrage. Eine Thesaurierungspolitik könne jetzt nicht getrieben werden. Die Schäden zu beseitigen, die die Eisenbahn durch die Regie zugefügt bekommen habe, müsse Sorge späterer Zeit sein. Wenn es auf Kosten der Reservebildung möglich sei, die Gütertarife auch nur im bescheidenen Ausmaß zu senken, so müsse dies geschehen. Nicht notwendige Bauten müßten unterbleiben. Aus den laufenden Einnahmen dürften zur Zeit überhaupt keine Erweiterungen vorgenommen werden. Ein aus der Nichtverfügungsmöglichkeit über die Rhein- und Ruhrbahn sich ergebendes Defizit müsse durch besondere Zuschläge gedeckt werden. Für die Reichspost müßten entsprechende Grundsätze gelten.

Staatssekretär Bodenstein erklärte, daß die Bahn gar nicht in der Lage sei, Reserven zu bilden. Der laufende Etat weise noch ein großes Defizit auf;[705] die Reichsbahn wisse noch nicht, woher sie zur Abdeckung dieses Defizits die Mittel nehmen solle.

Der Reichspostminister Die Post gebe monatlich Übersichten über Einnahmen und Ausgaben heraus. Aus diesen ergebe sich, daß die Post nicht in der Lage sei, Überschüsse zu erzielen. Von einer Thesaurierungspolitik bei der Post könne keine Rede sein. Die Darlehn, die die Post gebe, beruhten im wesentlichen auf dem Postscheckgelde. Was das Bauprogramm der Post anlange, so geschehe nicht mehr, als durch die Reichstagsbeschlüsse festgelegt sei. Bei den Tarifen könne höchstens an einen Abbau der Telefontarife gedacht werden. Augenblicklich sei dazu aber noch keine Möglichkeit vorhanden. Die Kreditpolitik werde nach Grundsätzen geführt, die mit der Reichsbank vereinbart seien.

Was die Kreditpolitik der Reichsbank anlange, so glaube er, daß angesichts der gegenwärtigen Währungslage Veranlassung zu einem etwas größeren Entgegenkommen vorliege.

Staatssekretär Weismann erklärte, daß bezüglich der Gemeindefinanzen die preußische Regierung auf dem gleichen Standpunkt stände wie die Reichsregierung. Preußen habe auch versucht, Lasten, die das Land bisher getragen habe, auf die Gemeinden abzuwälzen, so z. B. Schullasten. Der Landtag habe jedoch der Vorlage der Regierung nicht zugestimmt. Er bitte den Herrn Reichsminister der Finanzen, den Standpunkt der Reichsregierung den Ländern in einem Rundschreiben nachdrücklichst zur Kenntnis zu bringen.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß er über die Auskunft der Reichsbahn sehr bekümmert sei. Er wies darauf hin, daß auch im allgemeinen Haushaltsetat ein beträchtliches Defizit bestände, für das zur Zeit keine Deckung vorhanden wäre. Er bat um Mitteilung, ob das Bauprogramm der Post notwendigerweise aus laufenden Mitteln zu bestreiten sei.

Staatssekretär Sautter erwiderte, daß im Dezember die Fernseh- und Telegrafengebühren um 50% erhöht worden wären, um Mittel zur Durchführung des Bauprogramms zu erhalten.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß wir dem Ziele einer gesunden Wirtschaft nicht näher kämen, wenn derartige Grundsätze noch in solchem Umfange befolgt würden.

Der Reichswirtschaftsminister regte an, die Verhältnisse der Eisenbahn einmal im engeren Kreise zu erörtern. Dabei müßten auch Zahlenunterlagen über die finanzielle Entwicklung während der letzten Monate gegeben werden. Daß Überschüsse in den letzten Monaten von der Reichsbahn erzielt werden konnten, sei ihm unverständlich. Die Tarife müßten umgehend auf den Dauerzustand umgestellt werden6.

6

In einem Schreiben an den RVM vom 23. 6. weist der RWiM nochmals auf die dringende Notwendigkeit hin, einen organischen Ausbau des Eisenbahntarifwesens vorzunehmen, der dem Interesse der dt. Wirtschaft auf lange Sicht entspreche. Dabei wäre davon auszugehen, daß die Rhein- und Ruhrbahnen wieder von der RB betrieben werden. Dieser auf Dauer berechnete Ausbau des Tarifwesens müsse vor dem Übergang der RB auf die im Sachverständigen-Gutachten vorgesehene Gesellschaft erfolgen, solange also die RB noch „unter ungeteilter dt. Führung“ stehe (R 43 I /1068 , Bl. 57-59).

[706] Von großer Wichtigkeit erschien es ihm noch, daß das Reichsarbeitsministerium jede größere Lohnbewegung in nächster Zeit verhüte. Dabei müßte aber gleichzeitig dahingestrebt werden, daß die Löhne der gelernten und ungelernten Arbeiter soweit als möglich differenziert würden.

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