1.154.1 (ma12p): 1. Außenpolitische Lage.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 5). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx I und II, Band 2 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

Extras:

 

Text

RTF

1. Außenpolitische Lage.

Der Reichskanzler teilte mit, daß der Herr Reichsminister des Auswärtigen durch Krankheit verhindert sei, an der Kabinettssitzung teilzunehmen und bat den Staatssekretär v. Maltzan, den Bericht über die auswärtige Lage zu erstatten.

Staatssekretär v. Maltzan berichtete über den Stand der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu den Ländern Europas und Außer-Europas, insbesondere auch über den Stand der Handelsvertragsverhandlungen in Paris und über die Frage der Räumung der besetzten Gebiete am 10. Januar 1925.

Der Reichskanzler hielt die Räumungsfrage für den Kernpunkt der künftigen Außenpolitik. Was die Völkerbundsfrage anlange, so bedauere er, daß die Verhandlungen ins Stocken gekommen seien; ein anderes Vorgehen als das eingeschlagene sei aber zur Zeit kaum möglich1.

1

Inzwischen liegen die Antwortnoten der zehn Ratsmächte des Völkerbundes auf das Memorandum der RReg. vom 29. 10. betr. Eintritt in den Völkerbund vor (vgl. Dok. Nr. 309, Anm. 12). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis ihrer Sondierungsaktion bei den Ratsmächten wendet sich die RReg. in einer Note vom 12.12.24 an den Generalsekretär des Völkerbundes, Sir Eric Drummond, in der die RReg. die dt. Vorbehalte bezüglich Art. 16 der Völkerbundssatzung ausführlich begründet (Text der Note in R 43 I /485 , Bl. 53-57; abgedr. in: Stresemann, Vermächtnis I, S. 582 ff.; leicht gekürzt in: Ursachen und Folgen, Bd. VI, Dok. Nr.

Was die Einladung zu einer Kunstausstellung in Paris anlange, so glaube auch er, daß man eine evtl. noch eingehende Einladung ablehnen müsse2. Erfreut sei er, daß die Minderheitenfrage eine Klärung erhalten habe.

2

S. hierzu Dok. Nr. 368, P. 2. 1372).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erbat noch nähere Mitteilung über die Einführung der 26%igen Reparationsabgabe durch Italien3 und die Behandlung der deutschen Minderheiten in Tirol.

3

Mit Schreiben vom 22. 11. an die Rkei hatte der REM beantragt: Die RReg. solle sich schon jetzt über die grundsätzlichen Fragen der am 4. 12. in Rom beginnenden Wirtschaftsverhandlungen mit Italien schlüssig werden und der dt. Delegation besonders zu folgenden Punkten feste Instruktionen erteilen: 1) Für den Fall, daß Italien die 26%ige Reparationsabgabe auf dt. Exportwaren einzuführen beabsichtige, müsse der Abschluß eines Handelsvertrages ausgeschlossen sein. 2) Bis zum 10.1.25 besitze Italien auf Grund des VV die einseitige Meistbegünstigung. Die dt. Delegation müsse angewiesen werden, jedes Provisorium abzulehnen, das diesen Zustand über den 10.1.25 hinaus verlängere. 3) Die Verhandlungen mit Frankreich und Belgien hätten gezeigt, daß die an sich erstrebenswerte Einräumung der gegenseitigen Meistbegünstigung bei den hochschutzzöllnerischen Tendenzen in den ehemaligen Feindbundstaaten für uns von zweifelhaftem Wert sei. Es sei deshalb zu prüfen, ob man nicht Italien in dieser Frage die Initiative überlassen solle. Auch sollte man den Abschluß von Handelsverträgen mit den ehemaligen Feindbundstaaten nicht forcieren. „Der Wert, den die fremden Staaten auf den schleunigen Abschluß von Verträgen legen, läßt deutlich erkennen, daß der Wegfall der einseitigen Meistbegünstigung mit dem 10. Januar für sie ausnahmslos zu großen Schwierigkeiten führt.“ (R 43 I /1097 , Bl. 3f). Nach einer Aufzeichnung Grävells vom 24. 11. erklärte hierzu der Leiter der dt. Verhandlungsdelegation MinDir. Köpke: Das Kabinett werde im Augenblick noch keine bindenden Instruktionen erteilen können, da die Haltung Italiens nicht bekannt sei. Sollte Italien die Frage der 26%igen Ausfuhrabgabe anschneiden, werde die dt. Delegation erklären, daß Verhandlungen darüber in London und vor dem Reparationsagenten schwebten, von deren Ausgang die dt. Stellungnahme abhängig sei. Ein Provisorium für die Zeit nach dem 10.1.25 werde unter allen Umständen notwendig werden, da eine Beendigung der Verhandlungen bis dahin ausgeschlossen sei; selbstverständlich werde die dt. Delegation schon für dieses Provisorium möglichst viele Vorteile zu erlangen versuchen. Mit dem Anerbieten der gegenseitigen Meistbegünstigung werde die Delegation zunächst nicht von sich aus hervortreten. (R 43 I /1097 , Bl. 5).

[1212] Staatssekretär v. Maltzan teilte mit, daß der italienische Gesandte4 erklärt habe, Italien werde so lange von der Einführung der 26%igen Reparationsabgabe Abstand nehmen, als die Handelsvertragsverhandlungen einen befriedigenden Verlauf nehmen. Falls das Gegenteil eintrete und demgemäß Italien die 26%ige Reparationsabgabe einführe, habe Deutschland die Möglichkeit, die Handelsvertragsverhandlungen abzubrechen.

4

Es muß heißen: Der ital. Botschafter (Bosdari).

Was die Deutschen in Tirol anlange, so trete die Deutsche Regierung für den Schutz der Deutschen ein, sofern es sich um Reichsdeutsche handele. In der Mehrzahl seien jedoch die Deutschen in Tirol Österreicher und der Schutz dieser müsse Österreich überlassen bleiben5.

5

In einem Erlaß StS Maltzans vom 5. 11. an den Reichsvertreter in München, Haniel, heißt es: Der ital. Botschafter habe darauf hingewiesen, daß die bayer. Sektion des Andreas-Hofer-Bundes in neuster Zeit Aufrufe erlassen habe, worin die RReg. aufgefordert werde, zugunsten des Schutzes der dt. Minderheit in Südtirol Schritte zu unternehmen. Maltzan habe dem ital. Botschafter daraufhin erklärt: Die Pflege der kulturellen Beziehungen zu den Deutschen im Ausland widerspräche nicht dem anerkannten Brauch und könne niemandem verwehrt werden. „Darüber hinaus könne die Unterstützung und etwaige Geltendmachung von Rechten und rechtlich geschützten Interessen der dt. Minderheiten und ihre Vertretung seitens amtlicher Stellen selbstverständlich nur bezüglich der Minderheiten in den auf Grund des VV abgetretenen früher reichsdeutschen Gebieten in Frage kommen.“ Maltzan weist Haniel an, die Bayer. Staatsreg. zu biten, ihren Einfluß auf die bayer. Zweigstelle des Andreas-Hofer-Bundes in dem Sinne geltend zu machen, daß dieser davon Abstand nimmt, in öffentlichen Kundgebungen die Südtirolfrage zu behandeln und dabei die RReg. zu Schritten aufzufordern, „zu denen sie aus rechtlichen und politischen Gründen doch nicht in der Lage ist“. Haniel könne der Bayer. Reg. gegenüber vertraulich die Tatsache verwerten, „daß wir in der militärischen Kontrollfrage und in den damit aufs engste zusammenhängenden Fragen der Räumung der Kölner Zone und des Sanktionsgebiets unbedingt auf die diplomatische Unterstützung Italiens angewiesen sind, daß uns diese Unterstützung auch bisher in weitgehendem Maße gewährt wurde, und daß gegenüber hochpolitischen lebenswichtigen dt. Gegenwartsinteressen dieser Art die südtiroler Frage unbedingt in den Hintergrund zu treten hat“ (R 43 I /78 , Bl. 64, 61-63; hier auch der Bericht Haniels vom 2. 12.).

In einer längeren Eingabe vom 4. 12. an den RK fordert die bayer. Gruppe des Andreas-Hofer-Bundes die RReg. auf, sich nachdrücklich für das von Italien unterdrückte Deutsch-tum in Südtirol einzusetzen. Insbesondere solle der ital. Reg. bei den Handelsvertragsverhandlungen mitgeteilt werden, „daß bei der im dt. Volke herrschenden Erbitterung über die kulturlose Behandlung der Deutschen in Südtirol […] eine Annahme des Handelsvertrages durch den RT nicht garantiert werden könne, solange die gegenwärtigen Zustände in Südtirol bestehen und nicht den Südtirolern jenes Maß von Selbstbestimmung gegeben wird, welches den Minoritäten anderer Staaten in den Friedensverträgen und durch den Völkerbund garantiert worden ist, voran die dt. Schule“. Dieser Eingabe ist beigefügt eine Denkschrift „Südtirols Not unter der Herrschaft Italiens“ (R 43 I /78 , Bl. 45-54). In einem Schreiben vom 13.1.25 an die Rkei rät das AA von einer unmittelbaren Beantwortung der Eingabe ab. Es empfehle sich, den Vertreter der RReg. in München anzuweisen, die Absender der Eingabe „des wärmsten Interesses und Mitgefühls zu versichern“. Andererseits müsse Haniel mit allem Nachdruck darauf hinweisen, daß es aus zwingenden politischen Gründen unmöglich gewesen sei, die Handelsvertragsverhandlungen mit Italien mit der Südtirolfrage in Verbindung zu bringen. Durch ein Scheitern der dt.-ital. Verhandlungen wären auch die schwebenden Handelsvertragsverhandlungen mit Frankreich äußerst ungünstig beeinflußt worden, „indem ein solches Scheitern die Gefahr einer italienisch-französischen wirtschaftspolitischen und letzten Endes auch politischen Wiederannäherung hervorgerufen hätte, die zu verhindern einer der Leitgedanken der dt. Politik gegenüber Italien gewesen ist und auch für die Zukunft sein muß“ (R 43 I /78 , Bl. 56f, 67-69; hier auch eine entsprechende Instruktion des AA an Haniel vom 22.1.25).

Extras (Fußzeile):