1.154.3 (ma12p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Veröffentlichung der Sachverständigengutachten des parlamentarischen Reichstagsausschusses.

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3. Außerhalb der Tagesordnung: Veröffentlichung der Sachverständigengutachten des parlamentarischen Reichstagsausschusses.

Der Reichskanzler erklärte, daß ihm die Frage der Veröffentlichung der Gutachten, insbesondere mit Rücksicht auf die neuerliche Agitation in der Presse, Sorge bereite.

Der Reichswehrminister erklärte, daß an dem seinerzeitigen Beschluß des Kabinetts6 festgehalten werden müsse. Der Reichstagsausschuß sei zu einer beschlußmäßigen Erledigung der gesamten Angelegenheit nicht gekommen. Es sei infolgedessen ausgeschlossen, daß das Kabinett seine Zustimmung zu der Veröffentlichung eines Teiles der Untersuchungen gebe. Es gehe nicht an, dem Delbrückschen Gutachten, und darum handele es sich insbesondere, eine amtliche Autorität zu verleihen7.

6

S. Dok. Nr. 354, P. 4.

7

Vgl. Dok. Nr. 350, bes. Anm. 4.

Staatssekretär Zweigert teilte mit, daß der Beschluß des Ausschusses, die Gutachten zu veröffentlichen, nicht bindend sei, da der Beschluß zu einer Zeit gefaßt worden sei, als der Reichstag bereits aufgelöst war8.

8

Mit Schreiben vom 1. 12. hatte der RIM dem Präs. des RT mitgeteilt: Der 4. Unterausschuß des parlamentarischen Untersuchungsausschusses des RT habe in seiner nichtoffiziellen Sitzung vom 15.4.24 beschlossen, die Sachverständigengutachten zur Frage der militärischen Operationen des Jahres 1918 zu veröffentlichen. Dieser Beschluß sei zu einer Zeit gefaßt worden, als der [1.] RT bereits aufgelöst war und die nichtständigen Ausschüsse des RT zu bestehen aufgehört hatten. Der Beschluß entbehre daher der Rechtsgültigkeit, die Veröffentlichung der Gutachten müsse vorläufig unterbleiben (R 43 I /1017 , Bl. 184).

Der Reichskanzler nahm von diesen Erklärungen Kenntnis und glaubte ebenfalls, daß zur Zeit dem Drängen auf Veröffentlichung nicht nachgegeben werden könne9.

9

S. des weiteren Dok. Nr. 369, P. 4.

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