1.164.3 (ma12p): 3. Reichskommissar für das Rheinland.

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3. Reichskommissar für das Rheinland.

Der Reichskanzler Die Entente scheine gegen die Errichtung eines Reichskommissariats zu sein5.

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Seit der Ausweisung des Reichskommissars für die besetzten Gebiete in Koblenz am 17.4.23 war diese Stelle, die die Vertretung des Reichs und der Länder gegenüber der Irko wahrzunehmen hatte, nicht wieder besetzt worden. In einem Schreiben des Bayer. StMin. des Äußern (Held) an den RK vom 1.12.24 heißt es: Anfang Nov. 1924 habe die Bayer. Reg. beim AA angeregt, die Wiedererrichtung der Reichsvertretung in Koblenz bei den Besatzungsmächten zu betreiben. Nun entnehme die Bayer. Reg. aus gewissen Vorgängen, daß der pr. OPräs. in Koblenz über Fragen, die das gesamte besetzte Gebiet einschl. der Pfalz beträfen, mit der Irko in unmittelbare Verhandlungen eingetreten sei. Die Bayer. Reg. habe den OPräs. zu solchen Verhandlungen bezüglich der Pfalz nicht ermächtigt, auch würde sie einer etwa geplanten Personalunion von Reichsvertretung und Oberpräsidium aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zustimmen können. Die Bayer. Reg. halte es vielmehr für erforderlich, daß die Reichsvertretung in Koblenz alsbald als selbständige, dem AA unterstehende Stelle eingerichtet werde (R 43 I /193 , Bl. 281). Darauf antwortet der RK auf Vorschlag des AA am 20. 12.: Die nachdrücklichen Bemühungen des AA, bei den Regierungen der Besatzungsmächte die Wiederzulassung der Reichsvertretung durchzusetzen, seien bisher leider erfolglos geblieben, „da die Frz. Reg. der Wiedererrichtung einer Reichsvertretung in Koblenz stark widerstrebt und die Engl. Reg., die an sich mit der Wiedererrichtung des Reichskommissariats einverstanden war, sich anscheinend gelegentlich der letzten Zusammenkunft der Ministerpräsidenten beider Länder den frz. Wünschen auf diesem Gebiete gefügt hat.“ Die diplomatischen Verhandlungen über diese Frage seien aber noch nicht abgeschlossen. Indessen sei sich die RReg. mit der Pr.Reg. darin vollkommen einig, daß der Gedanke einer Personalunion zwischen Reichskommissariat und Oberpräsidium in Koblenz als unzweckmäßig abgelehnt werden müsse (R 43 I /193 , Bl. 428,43; hier auch ein Rundschreiben des AA vom 18. 12. an sämtl. Ministerien des Reichs und Preußens betr. Verkehr der dt. Behörden mit der Irko bis zur Wiederzulassung der Reichsvertretung in Koblenz).

Staatssekretär v. Schubert: England sei neuerdings Frankreich zuliebe dagegen. Chamberlain scheine in dieser Frage bei seinem Aufenthalt in Paris umgefallen zu sein.

Der Reichsminister des Innern Die Meinungen in der Rheinprovinz seien geteilt. Einige Stimmen seien für Verbindung des Amts mit dem des Oberpräsidenten der Rheinprovinz, Bayern und Hessen dagegen wollten einen Spezialkommissar.

Ministerialdirektor Dr. Kempner: Nach einer Mitteilung des Vortragenden Legationsrats v. Friedberg habe Preußen sich neuerdings in dieser Frage gestreckt und sei für einen Spezialkommissar.

Der Reichskanzler Die Frage würde im Auge behalten werden6.

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Zur Wiedererrichtung des Reichskommissariats für die besetzten Gebiete in Koblenz kommt es erst Ende 1925.

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