1.22.2 (ma12p): 2. Micumfrage.

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2. Micumfrage6.

6

Vgl. zuvor Dok. Nr. 233, P. 1.

Der Reichsminister der Finanzen wies darauf hin, daß die neuerliche Haltung Herriots in der Micumfrage ihm unverständlich sei. Diese Haltung scheine sich in keiner Weise von der Haltung Poincarés zu unterscheiden.

Der Reichsminister des Auswärtigen Der genaue Wortlaut der französischen Antwort sei ihm noch nicht bekannt7; deshalb wolle er noch keine bestimmte Ansicht äußern. Interessant sei es jedoch, daß der französische[747] Geschäftsträger in Berlin8 ihm erklärt habe, daß nach Auffassung der französischen Regierung die Micumverträge Ende Juli nicht mehr nötig sein würden und daß die französische Regierung vorher lieber keine Verhandlungen von Regierung zu Regierung führen wolle9.

7

In einer Note, die am 26. 6. der dt. Botschaft in Paris übergeben wird, lehnt Herriot den Vorschlag der RReg. ab, wegen der Reparationskohlenlieferungen direkte Regierungsverhandlungen aufzunehmen; die frz. Reg. halte derartige Verhandlungen mit Rücksicht auf die nahe bevorstehende Konferenz über die Anwendung des Sachverständigen-Gutachtens für nicht möglich. Die Verhandlungen über eine Verlängerung der Micumverträge sollten wegen ihres technischen Charakters mit den dt. Industriellen geführt werden. Die frz. und belg. Delegierten bei der Micum seien angewiesen, allen begründeten Forderungen der Industriellen Rechnung zu tragen (Übersetzung der Note in DAZ Nr. 299 vom 27. 6.; vgl. auch Schultheß 1924, S. 413).

8
 

Saint-Quentin.

9

Zur weiteren Behandlung dieser Frage s. Dok. Nr. 239.

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