1.29.8 (ma12p): 9. Außerhalb der Tagesordnung: Entwurf einer Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Art. 48 Abs. 2 der Reichsverfassung über Gehaltszahlungen der Beamten

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[766]9. Außerhalb der Tagesordnung: Entwurf einer Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Art. 48 Abs. 2 der Reichsverfassung über Gehaltszahlungen der Beamten

[Das Kabinett stimmte dem Entwurf zu10.]

10

Die VO wird am 4.7.24 erlassen (RBesBl. S. 201). Sie verlängert die dem RFM erteilte Ermächtigung, die Vorauszahlung der Beamtengehälter zu regeln.

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