1.34.4 (ma12p): 5. Außerhalb der Tagesordnung: Protokoll über die Finanzkontrolle.

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5. Außerhalb der Tagesordnung: Protokoll über die Finanzkontrolle.

Geheimrat Kastl berichtete über die Verhandlungen in Paris7. Zunächst hätten nur unverbindliche Besprechungen mit Leith Ross stattgefunden. Dabei sei der vom Reichsminister der Finanzen ausgearbeitete, seinerzeit vom Kabinett gebilligte Entwurf eines Protokolls8 als vollkommen ungeeignet bezeichnet worden. Von deutscher Seite sei daraufhin ein neuer Entwurf ausgearbeitet worden9, der sich mehr an das Sachverständigengutachten anlehne. Er gebe schon im ersten Stadium das Recht der Nachprüfung10, und zwar sowohl in Berlin als auch bei den nachgeordneten Behörden; im zweiten Stadium sehe er die permanente lokale Kontrolle vor und räume dem Kommissar das Recht ein, dem Finanzminister Vorschläge zu unterbreiten, die der Finanzminister entweder anzunehmen oder einem Schiedsgericht zur Entscheidung vorzulegen habe. Ein drittes Stadium sei darüber hinaus nicht vorgesehen.

7

Es handelt sich um Besprechungen über die Fassung eines Protokolls, durch das die im Sachverständigen-Gutachten (S. 77 ff.) vorgesehene Kontrolle der für Reparationszwecke verpfändeten Einnahmen des Reichshaushalts im einzelnen festgelegt werden soll.

8

Gemeint ist offenbar der in der Ministerbesprechung vom 23. 6. erörterte Entwurf eines „Memorandums“, das unter Punkt VII die Kontrolle der verpfändeten Reichseinnahmen behandelt; s. Dok. Nr. 232, Anm. 1 und 7.

9

Dieser Entwurf konnte in den Akten der Rkei nicht ermittelt werden. Endgültige Fassung des Finanzprotokolls: Unteranlage 1 zu Anlage I des Schlußprotokolls der Londoner Konferenz: „Protokoll betr. die Zahlungen aus dem dt. Reichshaushalt und betr. die Einrichtung einer Aufsicht über die Einnahmen aus den Zöllen und aus den Abgaben auf Alkohol, Tabak, Bier und Zucker“ (RT-Drucks. Nr. 446 , S. 10 ff., RT-Bd. 383 ).

10

Nämlich dem von der Repko zu ernennenden Kommissar für die verpfändeten Einnahmen; vgl. Dok. Nr. 232, Anm. 7.

Geheimrat Ernst bezeichnete es als das Ziel der weiteren Verhandlung, daß eine scharfe Trennung zwischen dem ersten und zweiten Stadium erreicht werden müsse; die Gefahr der täglichen Ablieferung11, die von der Gegenseite[866] verlangt werde, sei vielleicht dadurch abzuwenden, daß man die täglichen Ablieferungen für eine Anzahl größerer Kassen, etwa 30, vorsehe. Die Möglichkeit der lokalen Kontrolle und der Kontrolle der Fabriken, jedoch von Berlin aus durch den Kommissar und seine Unterkommissare in Begleitung deutscher Herren, werde schon für das erste Stadium zuzugestehen sein. Im zweiten Stadium werde man um die permanente Kontrolle, auch in den Außenstellen, nicht herumkommen.

11

Gemeint ist die tägliche Ablieferung der verpfändeten Einnahmen (Zölle, Abgaben auf Alkohol, Tabak, Bier, Zucker) an den Kommissar.

Über das weitere Vorgehen in Paris teilte Geheimrat Kastl mit, daß zunächst bis zum Eintreffen von Young weitere inoffizielle Verhandlungen zwischen den deutschen Herren und Leith Ross und Amerikanern stattfinden sollten, und daß darauf mit Young und der deutschen Seite, die noch zu benennen sei, die offiziellen Verhandlungen beginnen sollten.

Die anwesenden Minister erklärten, daß es ihnen nicht möglich wäre, im einzelnen zu den Fragen der Finanzkontrolle Stellung zu nehmen. Sie hätten das Vertrauen, daß das Finanzministerium als interessierte Stelle in dieser Frage soviel herausholen werde, wie nur irgend möglich sei, und erklärten sich einverstanden, daß bei dieser Sachlage in der von Geheimrat Kastl bezeichneten Weise zunächst weiter verhandelt werde, daß aber vor Eintritt in die offiziellen Verhandlungen dem Kabinett nochmals Gelegenheit gegeben werde, zu dem bis dahin ausgearbeiteten Entwurf Stellung zu nehmen12.

12

Zur weiteren Erörterung dieser Frage im Kabinett s. Dok. Nr. 270, P. 3.

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