1.35.4 (ma12p): 2. Eisenbahnwünsche der Länder.

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2. Eisenbahnwünsche der Länder.

Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß in einer Konferenz, die er in seinem Ministerium mit den Finanzministern der einzelnen Länder über die Frage der Eisenbahnen abgehalten habe, die Länder aus allgemeinen Reichsmitteln eine Dividende von 3% gefordert hätten19. In der Sitzung hätte der bayerische Gesandte20 – der bayerische Finanzminister21 war nicht erschienen – den Standpunkt Bayerns dahin präzisiert, daß

19

Eine Aufzeichnung hierüber war in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln. Offenbar ging es um die Frage, wie die Abfindung der ehemaligen Eisenbahnländer durch das Reich nach Bildung der RB-Gesellschaft, wie sie im Sachverständigen-Gutachten vorgesehen ist, geregelt werden soll.

20

v. Preger.

21

Krausneck.

1.

für die Zeit der Reparationen ein besonderes bayerisches System bestehen müsse22,

2.

nach Abschluß der Reparationen die früheren bayerischen Eisenbahnen wieder an Bayern zurückgelangen müßten.

22

Vgl. hierzu Dok. Nr. 199, Anm. 19.

Nach Erfüllung dieser beiden Bedingungen sei die Frage der Zahlung des Restkaufgeldes für die frühere Übertragung der bayerischen Eisenbahnen auf das Reich hinfällig. Im übrigen müsse nach Auffassung der bayerischen Regierung die Frage in München weiter behandelt werden.

Auch Preußen habe weitgehende Forderungen gestellt. Zum Schluß habe er – vorbehaltlich der Zustimmung des Kabinetts – den Ländern zugebilligt, daß, sobald eine Dividende auf die Stammaktien23 gegeben werden könne, den Ländern vorschußweise die Hälfte zur Auffüllung ihrer Dividende auf 3% gegeben werden solle. Diese Beträge sollten zurückzahlbar sein, wenn den Ländern eine höhere Dividende als 3% zufalle.

23

Gemeint ist: auf die Stammaktien der gemäß Sachverständigen-Gutachten zu bildenden RB-Gesellschaft.

[872] Er wolle heute keinen Beschluß des Kabinetts, sondern er habe dies nur zur Information vorgetragen, er glaube auch, daß die Verhandlungen in München weiter fortgesetzt werden müßten, z. Zt. sei jedoch Staatssekretär Vogt, der hierzu berufen sei, bei der Konferenz in London tätig24.

24

StS Vogt nimmt an den Verhandlungen des Organisationskomitees für die RB-Gesellschaft in London teil.

Der Reichsverkehrsminister glaubt, daß die Verhandlung in München nicht zu umgehen und die Stellung der bayerischen Regierung zu stützen geeignet sei. Diese Verhandlung könne aber erst nach der Londoner Konferenz stattfinden. Das sei insofern günstig, als er habe feststellen können, daß z. Zt. das Verlangen der bayerischen Kreise auf Rückübertragung der Eisenbahnen im Abflauen begriffen sei. Im übrigen habe er stets Wert darauf gelegt, die Länder über die Verhandlungen betr. Eisenbahnen zu unterrichten.

Mit Zustimmung des Kabinetts wurde der Staatssekretär in der Reichskanzlei beauftragt, mit dem Gesandten v. Preger die Frage zu besprechen und ihm die Bereitwilligkeit der Reichsregierung, sobald als möglich in München zu verhandeln, mitzuteilen.

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