1.39.3 (ma12p): 3. Agrarzölle.

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3. Agrarzölle.

Der Reichsernährungsminister berichtete über die Verhandlungen mit den Gewerkschaften14. Die Vertreter der Gewerkschaften seien sehr maßvoll gewesen, gleichwohl müsse man mit ihrem Widerspruch gegen die Gesetze rechnen. Die Frage sei, wie der Gesetzentwurf15 zunächst weiter behandelt werden solle. Es wurde beschlossen, die Einbringung des Gesetzentwurfs in[889] den Reichstag durch Hinauszögerung der Verhandlungen im Reichsrat16 so weit zu verschieben, daß die erste Lesung nicht vor der ersten Lesung der Reparationsgesetze stattfinden könne. Staatssekretär Bracht wurde beauftragt, in diesem Sinne mit Preußen zu sprechen.

14

Am 15. 7. um 17 Uhr fand im REMin. eine Besprechung mit Gewerkschaftsvertretern über die Lage der Landwirtschaft statt. Zu Beginn der Besprechung hielt REM Graf Kanitz eine Rede, in der er die Wiedereinführung von Agrarzöllen, wie sie in der Zollvorlage der RReg. (s. Anm. 15) vorgesehen ist, ausführlich begründete (Text der Rede in R 43 I /1264 , Bl. 10-18; auszugsweise Wiedergabe in der Presse, z. B. in DAZ Nr. 330 vom 16. 7.). In einer Aufzeichnung MinR Offermanns vom 16. 7. über diese Besprechung heißt es: „Die Diskussion ergab, daß sämtliche Gewerkschaftsvertreter auf ablehnendem Standpunkt stehen, ausgenommen Herr Baltrusch vom DGB, der sich für die Notwendigkeit der Einführung eines Schutzzolls aussprach und die Not der Landwirtschaft voll anerkannte. Hervorzuheben ist, daß sowohl Graßmann wie Knoll vom ADGB sich sehr scharf gegen die Vorlage aussprachen und darauf hinwiesen, daß in vielen Kreisen der Arbeiterschaft die Auffassung vorherrsche, daß nun der Zeitpunkt gekommen sei, der Landwirtschaft das zu vergelten, was sie im Kriege und nach dem Kriege an den Arbeitern gesündigt habe.“ (R 43 I /1264 , Bl. 9).

15

Entwurf eines Gesetzes über Zölle und Umsatzsteuer; s. Dok. Nr. 242, Anm. 1.

16

Der GesEntw. war am 3. 7. dem RR vorgelegt worden; vgl. Dok. Nr. 242, Anm. 3.

Der Reichsernährungsminister äußerte den Wunsch, daß die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Reichstag nicht zu lange hinausgeschoben werden möchte17.

17

Über diese Frage wird in der Ministerbesprechung vom 24. 7. erneut beraten (Dok. Nr. 262, P. 1).

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