1.49.1 (ma12p): 1. Zollvorlage.

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1. Zollvorlage.

Staatssekretär Weismann teilte mit, daß in einer am Vormittage stattgehabten Sitzung des Preußischen Ministeriums sich eine Mehrheit für die Zollvorlage nicht ergeben habe1. Dies bedeute jedoch nicht eine grundsätzliche,[915] sondern lediglich eine zeitliche Ablehnung. Nach Auffassung des Preußenkabinetts sei es gegenwärtig im hohen Maße unangebracht, die Zollvorlage im Reichstage einzubringen, vielmehr müsse man das Ergebnis der Londoner Konferenz zunächst abwarten. Die Preußische Regierung schlage daher vor, daß die Reichsregierung in der morgigen Sitzung des Reichsratsausschusses die Vertagung der Beratung beantrage2.

1

Es handelt sich um den Entwurf eines „Gesetzes über Zölle und Umsatzsteuer“, der die Wiedereinführung von Agrarzöllen vorsieht. Der GesEntw. war am 2. 7. vom Kabinett angenommen und am 3. 7. dem RR zugeleitet worden (vgl. Dok. Nr. 242, P. 2 und Dok. Nr. 252, P. 3).

In einem Schreiben an den PrMinPräs. vom 23. 7. setzt sich der PrWohlfM Hirtsiefer kritisch mit der Zollvorlage der RReg. auseinander. Die geplante Einführung von Agrarzöllen werde die Nahrungsmittelpreise erheblich verteuern, die Kaufkraft der Bevölkerung herabsetzen und damit zu einer weiteren Verschlechterung der Ernährungslage und der Volksgesundheit führen. „Aus diesen Gründen muß m. E. die Pr. Staatsreg. gegen den GesEntw. über Zölle und Umsatzsteuer schwerste Bedenken erheben, zum mindesten aber auf eine Abänderung derjenigen Bestimmungen hinwirken, durch die eine wesentliche Verteuerung des Brotes oder des Fleisches eintreten müßte.“ (Abschriftl. durch PrMinPräs. an RK, R 43 I /2416 , Bl. 306f). REM Graf Kanitz nimmt hierzu in einem Schreiben an den PrMinPräs. Braun vom 29. 7. Stellung: Der Lebensmittelbedarf der Bevölkerung könne weitgehend durch die einheimische Landwirtschaft gedeckt werden, jedoch benötige die Landwirtschaft einen mäßigen Zollschutz. Es gehe „um die grundsätzliche Frage: soll die Bevölkerung zum Schaden der gesamten Wirtschaft augenblicklich noch für kurze Zeit verhältnismäßig billige Nahrungsmittel haben, um später in steigendem Maße von den im Ausland diktierten Preisen abzuhängen, oder muß nicht alles versucht werden, die landwirtschaftliche Erzeugung Deutschlands nicht nur auf ihrem jetzigen Stand zu erhalten, sondern noch weiter emporzuführen, um die Bevölkerung zu möglichst gleichmäßigen Preisen und möglichst ausschließlich aus den heimischen Erträgen zu ernähren. Dies Ziel kann umso eher erreicht werden, als wir infolge der Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse weniger Nahrungsmittel verbrauchen als vor dem Krieg, wodurch nach den amtlichen Feststellungen der allgemeine Gesundheitszustand sich eher gebessert als verschlechtert hat.“ (R 43 I /2416 , Bl. 309-311).

2

Der RR hatte die Zollvorlage der RReg. (RR-Drucks. Nr. 104) an den zuständigen Ausschuß überwiesen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wies darauf hin, daß er durch dieses Ansinnen in eine sehr schwierige Lage gerate, denn es sei ihm nicht möglich, von sich aus einen derartigen Antrag zu stellen. Im übrigen könne mit der Einbringung der Vorlage nicht etwa bis zur völligen Durchführung der Gesetze zum Sachverständigen-Gutachten gewartet werden, weil alsdann zu befürchten sei, daß die Sozialdemokratische Partei das Gesetz zu Fall bringen werde. Die Vorlage im Reichstage müsse daher noch während der Zeit erfolgen, in der die Sozialdemokratie infolge ihrer Stellung zum Sachverständigen-Gutachten zur Unterstützung der Regierung gezwungen sei; am zweckmäßigsten also etwa zwischen der zweiten und dritten Lesung der Gesetze zum Gutachten. Gegen eine kurze Hinausschiebung der Beratung im Reichsratsausschuß habe er nichts einzuwenden, müsse jedoch darauf dringen, daß der Vertagungsantrag von Preußen gestellt werde.

Staatssekretär Weismann erklärte, daß dieses nicht angängig sei. Im übrigen sei die Preußische Regierung schon einmal in dieser Weise der Reichsregierung zu Hilfe gekommen.

Der Reichskanzler stellte fest, daß Preußen in dieser Angelegenheit durchaus loyal verfahren sei.

Nach einer weiteren Erörterung der Angelegenheit, an der sich der Reichskanzler, der Reichsernährungsminister, der Reichswirtschaftsminister, der Reichsverkehrsminister sowie die Staatssekretäre Bracht, Weismann und Joel beteiligten, stellte der Reichskanzler den Beschluß des Kabinetts gegen die Stimme des Reichsernährungsministers <und des Reichsaußenministers>3 dahin fest, daß der Staatssekretär in der Reichskanzlei das Büro des Reichsrats[916] telefonisch dahin benachrichtigen solle, daß die Sitzung des Ausschusses mit Zustimmung des Berichterstatters auf den 1. August verlegt sei4.

3

Von StS Bracht hschr. hinzugesetzt.

4

In einem persönlichen Schreiben an den RK vom 25. 7. führt der REM unter Bezugnahme auf die obige Ministerbesprechung aus: „Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, als ob das Kabinett innerlich nicht mehr zu der Zollvorlage stünde und eigentlich froh sein würde, wenn sich irgendein äußerer Anlaß böte, der die Zurückziehung oder doch Zurückstellung auf spätere Zeiten rechtfertigen könnte. Einmal ist es ein offenes Geheimnis, daß einige der Herren Minister sich in den Kreisen ihrer politischen Freunde ziemlich offen darüber aussprechen, daß die Zollvorlage jetzt verfehlt sei, ein Vorgang, der natürlich nicht verborgen bleibt und geeignet ist, den Glauben an den ernsten Willen der Regierung in dieser Lebensfrage zu erschüttern. Zum anderen zeigte die gestrige Ministerbesprechung, daß StS Bracht eigens, um in der Zollfrage retardierend zu wirken, an der entscheidenden pr. Kabinettssitzung teilgenommen hat. […] Durch die dauernde Verschiebung der Verhandlungen im RR besorgen wir, ohne es vielleicht zu wissen, die Geschäfte Preußens, das trotz der sehr geschickten Erklärungen des StS Weismann natürlich das größte Interesse daran hat, daß die Vorlage – kommt Zeit, kommt Rat – unterminiert wird. Sollte das pr. Kabinett auch am 1. August wieder Mittel und Wege finden, das Reichskabinett zu einer weiteren Vertagung der Verhandlung im Reichsratsausschuß zu veranlassen, so wäre das gleichbedeutend mit einer Zerschlagung der Vorlage. […] Dadurch würde dann für mich eine unmögliche und nicht mehr tragbare Situation geschaffen sein.“ (R 43 I /2416 , Bl. 322-325). Im Antwortschreiben des RK vom 31. 7. an den REM heißt es: „Es ist richtig, daß innerhalb einiger Regierungsparteien zur Zeit eine gewisse Meinungsverschiedenheit darüber besteht, ob es sich empfahl, die Zollvorlage schon jetzt den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten. Demgegenüber hält aber das Reichskabinett, wie auch bei allen Besprechungen klar zutage getreten ist, unbedingt an der Vorlage fest. Es besteht lediglich der auch von Ihnen gebilligte Wunsch im Reichsministerium, daß der GesEntw. erst nach den Entwürfen der sog. Sachverständigen-Gesetze dem RT zugeht.“ Das Verhalten des StS Bracht werde von ihm, dem RK, gebilligt. (R 43 I /2416 , Bl. 328; beiliegend eine Erklärung Brachts vom 31. 7., in der Bracht sein Verhalten darlegt und den vom REM gegen ihn erhobenen Vorwurf der Illoyalität zurückweist). Zur weiteren Behandlung der Zollvorlage s. Dok. Nr. 285, P. 1 und 6.

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