1.5.3 (ma12p): 3. Micum-Verträge.

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3. Micum-Verträge.

Staatssekretär Fischer berichtete, daß auf Grund der Besprechung am 7. d. M.28 eine Weisung an die in Frage kommenden Missionen im Auslande ergangen sei. Es habe sich ergeben, daß der deutsche Vorschlag, über die Micum-Verträge Verhandlungen von Regierung zu Regierung zu führen, in Paris noch nicht zu einer Entschließung geführt habe. Es sei auch mit Rücksicht auf die bevorstehende Regierungsneubildung in Frankreich29 nicht zweckmäßig, deutscherseits auf eine Stellungnahme vor dem 15. d. M. in Paris zu drängen.

28

Dok. Nr. 217.

29

Am 1. 6. war das Kabinett Poincaré zurückgetreten. Am 9. 6. wurde ein Übergangskabinett François-Marsal gebildet, das bereits am 13. 6. demissioniert. Am 14. 6. wird Herriot Ministerpräsident.

Es werde daher vorgeschlagen, die Angelegenheit nach außen hin in folgender Weise weiter zu verfolgen: Die Sechserkommission30 solle bei der Besprechung am 12. d. M. der Micum mitteilen, daß das Reich mit dem Vorschlag der Verhandlungen von Regierung zu Regierung in Paris vorstellig geworden sei. Bis zum Abschluß dieser Verhandlungen schlage die Kommission vor, das Verhältnis, das jetzt bestehe, noch auf eine ganz kurze Frist (etwa 1 Woche) weiter bestehen zu lassen. Auf Grund der Démarche in Paris sei anzunehmen, daß die Micum hierauf eingehen werde. Da es andererseits den deutschen Industriellen nicht zugemutet werden könne, diese kurze Waffenstillstandsfrist aus eigenen Mitteln zu finanzieren, werde das Reich ihnen für diese Zeit mit Krediten helfen. Der Umfang dieser Kredite werde Gegenstand der Verhandlungen mit der Sechserkommission sein. Nach außen hin müsse möglichst an dem[689] gegenwärtigen Zustand festgehalten werden, um nicht den grundsätzlich bisher von der Reichsregierung eingenommenen Standpunkt preiszugeben.

30

Sechserkommission des Bergbaulichen Vereins.

Der Reichsminister der Finanzen warf die Frage auf, ob nicht die infolge der Vorauszahlung der Reichsbahn unter Wegfall der Kohlenlieferungen während des Streiks den Industriellen zur Verfügung stehenden Mittel bereits ausreichten, um die bevorstehende Übergangszeit zu finanzieren.

Nach einer kurzen Aussprache, an der sich außer dem Reichsminister der Finanzen die Staatssekretäre Vogt und Sautter beteiligten, wurde beschlossen, die Frage des Umfangs und der Aufbringung der Mittel für die Bergbauindustrie zunächst ressortmäßig zu erörtern und am 13. d. M. mit der Sechserkommission zu verhandeln31.

31

S. Dok. Nr. 222.

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