1.51.5 (ma12p): 5. Annahme der Gesetze auf Grund des Sachverständigengutachtens.

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Die Kabinette Marx I und II, Band 2 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

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5. Annahme der Gesetze auf Grund des Sachverständigengutachtens.

Der Reichsminister der Finanzen hält es für richtig, wenn das Kabinett erforderlichenfalls erst in letzter Stunde die Annahme der Gesetze beschließt.

Der Reichskanzler stimmte dem zu und stellte Einverständnis des Kabinetts fest.

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