1.51.6 (ma12p): 6. Micumverträge.

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6. Micumverträge.

Der Vizekanzler betonte, daß das Ergebnis in den Micumverhandlungen8 trostlos sei. Zahlung und Kreditierung seien von der anderen Seite verweigert. Es werde verlangt Verlängerung des Abkommens bis nach Abschluß der Londoner Konferenz. Für August sei nach langen Verhandlungen eine Ermäßigung der Kohlensteuer von 75 Pfg. auf 50 Pfg. pro Tonne erreicht, für Juli eine nachträgliche Ermäßigung auf 60 Pfg. Ferner sollten die Ausfuhrgebühren auf die Hälfte ermäßigt werden. Bei etwa 3 Millionen Tonnen würde diese Steuerermäßigung etwa 750 000 Mark ausmachen. Die Reichsregierung müsse darauf bestehen, daß höchstens bis 20. August, im schlimmsten Falle bis 31. August eine Verlängerung eintrete.

8

S. Dok. Nr. 263, Anm. 14.

[926] Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß die Finanzierungsfrage große Schwierigkeiten mache. Durch die Presse seien Nachrichten ergangen, daß die Reichsregierung bereit sei, über 50 Millionen zur Verfügung zu stellen. Davon könne keine Rede sein. Eventuell könnte man mit E-Schatzanweisungen helfen. Da diese aber nur bis zu 50% diskontiert werden würden, müsse man hier größere Summen in Rechnung stellen. Er bitte, morgen in einer Kabinettssitzung die Angelegenheit weiter zu beraten.

Es wurde beschlossen, eine Sitzung des Kabinetts auf morgen, 30.7.24, 12 Uhr mitt. mit der Tagesordnung „Micumverträge“ einzuberufen9.

9

S. Dok. Nr. 265.

Der Vizekanzler betonte noch, daß es von Wichtigkeit sei, daß die Betriebe die rückständigen und laufenden Gemeindeabgaben zahlten. Auch müsse die Frage der Einbeziehung des Aachener Bergbaues geklärt werden.

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