1.53.1 (ma12p): 1. Vertretung der Länder auf der Londoner Konferenz.

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1. Vertretung der Länder auf der Londoner Konferenz.

Der Reichskanzler teilte mit, daß Hessen sich durch die Ablehnung seiner Wünsche sehr verletzt fühle und auf einer Vertretung in London bestände1.[929] Er glaube, daß ein Nachgeben unmöglich sei. Es handle sich hier um eine Reichsangelegenheit, die von dem Ministerium für die besetzten Gebiete zu vertreten sei. Auch unter dem Gesichtspunkte der Berufung von Sachverständigen könne eine Zusage nicht gemacht werden.

1

Vgl. Dok. Nr. 264, P. 4. In einem persönlichen Schreiben des hess. IM v. Brentano an den RK vom 30. 7. heißt es: Aus Zeitungsnotizen gehe hervor, „daß nicht nur das Reich, sondern auch einzelne Länder in der Delegation, sei es an welcher Stelle immer, Vertreter haben. Hessen ist mit über 44% seines Bestandes besetzt. Mainz ist die historische Einfahrtspforte für Frankreich seit Jahrhunderten. Endlich ist es zweifellos, daß die Bedrückungen in Rheinhessen mindestens so stark sind wie die in den anderen Rheinstaaten. Es will deshalb für Hessen nach Ansicht der Bevölkerung eine Zurücksetzung und damit eine schwere Einbuße des Ansehens der Regierung bedeuten, wenn es als der am meisten interessierte Staat im Gegensatz zu andern ausgeschlossen wird.“ Brentano bittet den RK, zusammen mit dem RAM zu prüfen, ob die Zuziehung eines hess. Vertreters, etwa des Bürgermeisters von Mainz, zu den Londoner Verhandlungen möglich sei (R 43 I /265 , Bl. 143).

Staatssekretär Bracht regte an, Hessen vertrauliche Mitteilung von dem Schriftwechsel zwischen Reich und Preußen zu machen2.

2

In einem Schreiben an den RK vom 26. 7. hatte der PrMinPräs. mitgeteilt, daß Preußen als Mitglieder der Delegation für die Londoner Konferenz den PrMinPräs. Braun und den StS des PrStMin. Weismann bestimmt habe (R 43 I /265 , Bl. 89). Der RK antwortet auf Vorschlag des AA am 29. 7.: Es sei beabsichtigt, entsprechend „dem verschiedentlich geäußerten Rate wohlmeinender und maßgebender amerik. und engl. Persönlichkeiten“ nur eine möglichst kleine dt. Delegation nach London zu entsenden. Sobald die Einladung erfolge, sollen RK Marx, RAM Stresemann und RFM Luther als Delegierte benannt werden. Sie würden von einem engbegrenzten Stab von Sachverständigen aus den verschiedenen Reichsministerien begleitet sein. Es sei zu befürchten, „daß eine Vergrößerung der Delegation, und zwar gerade durch den PrMinPräs., das Wesen der Dt. Delegation in einer für die Durchführung ihrer Aufgaben schwierigen Weise verändern würde“, und daß es dann „aus innenpolitischen Gründen kaum möglich sein würde, ein entsprechendes Verlangen der Bayer. Reg. abzulehnen“. Der PrMinPräs. möge daher von einer Teilnahme an der Reise nach London Abstand nehmen. Die Pr. Reg. könne jedoch einen sachverständigen Vertreter dem Stab der Delegation beigeben (R 43 I /265 , Bl. 94).

Diesem Vorschlage wurde zugestimmt. Einmütig wurde ferner der Auffassung des Reichskanzlers zugestimmt, daß gegenüber den Ansprüchen Hessens eine ablehnende Haltung weiterhin eingenommen werden müsse.

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