1.87.8 (ma12p): [zu 6] Wahl des Generalrats und des Zentralausschusses der Reichsbank.

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[zu 6] Wahl des Generalrats und des Zentralausschusses der Reichsbank.

Präsident Schacht schlug folgende sechs Mitglieder des Generalrats vor10:

10

Nach § 14 ff. des Bankgesetzes vom 30.8.24 (RGBl. II, S. 238 ) soll sich der Generalrat der Rbk aus 7 ausländischen und 7 deutschen Mitgliedern zusammensetzen; der RbkPräs. ist eines der dt. Mitglieder und zugleich Vorsitzender des Generalrats.

1.

einen süddeutschen Herrn, nämlich Herrn Remshard,

2.

einen Vertreter des rheinisch-westfälischen Gebiets, Herrn Louis Hagen,

3.

einen Vertreter der Wasserkante, Herrn Warburg, eventuell für den Fall, daß Herr Melchior in den Verwaltungsrat der Reichsbahn eintrete, Herrn Grafen Rödern. Komme letzterer nicht in Frage, dann einen Berliner Herrn, nämlich Herrn Andreae vom Bankhause Hardy,

4.

Herrn v. Mendelssohn als Vorsitzender des Deutschen Industrie- und Handelstages,

5.

einen Vertreter der Deutschen Bank, Herrn Wassermann,

6.

einen Vertreter der Discontogesellschaft, Herrn Urbig.

Die Mitglieder des Zentralausschusses, 40–50 an der Zahl, werden aus den Wirtschaftskreisen zu entnehmen sein.

Das Kabinett nahm hiervon Kenntnis, ohne einen Beschluß zu fassen. Die Angelegenheit wird von dem Herrn Reichsbankpräsidenten zu geeigneter Zeit dem Kabinett nochmals unterbreitet werden11.

11

S. hierzu Dok. Nr. 315, P. 3.

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