1.96.2 (ma12p): 2. Personalangelegenheit Ministerialrat Schulze.

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2. Personalangelegenheit Ministerialrat Schulze.

Der Reichskanzler führte aus, daß das Verlangen Preußens nach Ernennung des Ministerialrats Schulze zum Direktor der Reichsbahngesellschaft immer dringender geworden sei1. Er sei der Ansicht, daß man sich diesem Wunsche nicht werde verschließen können. Ein gutes Einvernehmen zwischen dem Reich und zwischen Preußen sei von außerordentlicher Wichtigkeit. Er würde es außerordentlich begrüßen, wenn den Wünschen Preußens Rechnung getragen werden könnte.

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Der PrMinPräs. hatte mit Schreiben vom 13. 9. an den RVM mitgeteilt, daß das PrStMin. beschlossen habe, als künftigen Leiter der Gruppe Preußen und Direktor der Dt. RB-Gesellschaft den MinR Schulze im PrHandMin. zu benennen. Schulze sei wegen seiner bisherigen Tätigkeit besonders geeignet, die eisenbahnwirtschaftlichen Belange Preußens in der RB-Gesellschaft zu vertreten. Diese Voraussetzung sei bei den vom RVM vorgeschlagenen Beamten des RVMin. nicht in gleicher Weise gegeben. Der RVM möge daher der Ernennung Schulzes zum Direktor der RB-Gesellschaft zustimmen (R 43 I /1057 , Bl. 7f). In seiner Antwort an den PrMinPräs. vom 17. 9. führte der RVM u. a. aus: Nach der Neugestaltung des Eisenbahnwesens, die sich aus der vorgesehenen Errichtung der Dt. RB-Gesellschaft ergebe, könne die Gruppe Preußen als organisatorische Zusammenfassung der früheren pr. Eisenbahndirektionen nicht mehr beibehalten werden. Jedoch sollen auch in der neuen Gesellschaft die Interessen Preußens voll berücksichtigt werden. Ein mit den pr. Einrichtungen vertrauter Beamter der RB, der Mitglied des Vorstandes sein würde, werde die Verbindung zum PrStMin. aufrechterhalten und mit allen die pr. Interessen berührenden Fragen befaßt werden. Wegen der betreffenden Persönlichkeit habe er, der RVM, bereits mündlich Vorschläge unterbreitet. Die von Preußen vorgeschlagene Übernahme des MinR Schulze sei aus verschiedenen Gründen nicht möglich (R 43 I /1057 , Bl. 12f). Der PrMinPräs. antwortet mit Schreiben vom 25. 9., das er abschriftl. auch dem RK und sämtlichen RM übersendet. Darin weist der PrMinPräs. den Standpunkt und die Vorschläge des RVM zurück und erneuert den Antrag der pr. Reg. auf Ernennung Schulzes zum Direktor und Vorstandsmitglied der RB-Gesellschaft. Durch das Abkommen vom 25.3.24 sei der RVM verpflichtet, sich mit Preußen wegen der Bestellung eines pr. Vertreters im Vorstand der RB-Gesellschaft zu verständigen. „Die Angelegenheit, in der alle Parteien des Landtags einer Meinung mit der Reg. sind, hat eine grundsätzliche politische Bedeutung für die Staatsreg. gewonnen, die ihren Standpunkt nicht verlassen wird.“ Falls der RVM sich diesem Standpunkt nicht anschließen wolle, möge die Angelegenheit dem RKab. zur Entscheidung unterbreitet werden (R 43 I /1057 , Bl. 16-21).

Reichsverkehrsminister Die Berücksichtigung der preußischen Interessen werde auch in der neuen Gesellschaft ihrer vollen Bedeutung nach erfolgen. Die enge Verbindung eines besonders mit den preußischen Einrichtungen vertrauten Beamten mit dem Preußischen Staatsministerium bleibe aufrechterhalten. Dieser Beamte, der gleichzeitig Mitglied des Vorstandes der neuen Gesellschaft sein würde, werde auch mit allen die preußischen Interessen berührenden[1072] Fragen auf den verschiedenen Gebieten dergestalt befaßt werden, daß dadurch die Berücksichtigung der preußischen Wünsche sichergestellt sei. Was die Übernahme des Ministerialrats Schulze angehe, so würde für ihn nur die Leitung einer der bereits vorhandenen Abteilungen in Frage kommen; die vorhandenen Fachabteilungen der Reichsbahn-Hauptverwaltung seien aber schon mit hervorragenden Fachleuten besetzt.

Staatssekretär Sautter teilte mit, daß die Auffassung des Ministers Höfle dahin gehe, man solle sich mit Preußen in dieser Frage verständigen.

Auch Staatssekretär Geib riet zu einer Verständigung.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß man den preußischen Wünschen nicht entgegenkommen solle. Preußen könne sich nicht auf denselben Standpunkt wie Bayern stellen und dürfe nicht mit Drohungen etwas zu erreichen suchen.

Der Staatssekretär in der Reichskanzlei hielt ein gutes Einvernehmen mit Preußen für dringend wünschenswert und bat zu überlegen, ob man nicht Preußen in dieser Frage entgegenkommen könne. Preußen könne der Reichsregierung im Reichsrat außerordentliche Schwierigkeiten bereiten.

Der Reichskanzler stellte fest, daß die Mehrheit der Minister die Angelegenheit für eine politische halte, in der auf Preußens Wünsche Rücksicht zu nehmen sei2.

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Zum Fortgang s. Dok. Nr. 314, P. 1.

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