1.97.1 (ma12p): 1. Außerhalb der Tagesordnung: Bericht des Reichsverkehrsministers über die Tätigkeit des Verwaltungsrats der Reichsbahn in Verbindung mit der Frage der Besetzung des Reichsverkehrsministeriums.

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1. Außerhalb der Tagesordnung: Bericht des Reichsverkehrsministers über die Tätigkeit des Verwaltungsrats der Reichsbahn in Verbindung mit der Frage der Besetzung des Reichsverkehrsministeriums.

Der Reichsverkehrsminister machte davon Mitteilung, daß der Verwaltungsrat u. a. die Ernennung des Generaldirektors und der Direktoren der neuen Reichsbahn vorgenommen habe1. Die Arbeit ginge im Geiste der Verständigung und Verständlichkeit vor sich. Am 19. Oktober werde die Regie2 Dortmund und die Flaschenhälse räumen, am 16. November werde die ganze[1073] Regie aufgehoben werden. Er habe geglaubt, im Namen des Kabinetts hierzu seine Zustimmung erteilen zu müssen, da er es für zweckmäßig halte, einen bestimmten Termin für die Räumung festzusetzen, an den die Gegenseite gebunden sei. Was das Reichsverkehrsministerium anbetreffe, so glaube er, daß vorübergehend Staatssekretär Krohne mit der Verwaltung des Ministeriums beauftragt werden könnte.

1

Auf seiner konstituierenden Sitzung am 27. 9. hatte der Verwaltungsrat der Dt. RB-Gesellschaft den RVM Oeser zum Generaldirektor der RB-Gesellschaft gewählt (vgl. Schultheß 1924, S. 84 f.).

2

Gemeint ist die frz.-belg. Eisenbahnregie im besetzten Gebiet.

[…]

Der Reichswirtschaftsminister stellte zur Debatte, ob es nicht möglich sei, daß der Reichsverkehrsminister für kurze Zeit im Amt bliebe.

Der Reichsverkehrsminister erwiderte hierzu, daß er als Generaldirektor kein anderes Amt führen, also auch nicht Verkehrsminister bleiben könne3.

3

Als am 11. 10. der Betrieb der Reichseisenbahnen auf die Dt. RB-Gesellschaft übergeht und Oeser damit seine Tätigkeit als Generaldirektor der Gesellschaft aufnimmt, läßt er sich noch am gleichen Tage von seinem Amt als RVM entbinden (Vorgänge hierzu in R 43 I /976 , Bl. 55-61).

Der Reichswirtschaftsminister machte nunmehr den Vorschlag, dem Staatssekretär Krohne die Verwaltung zu übertragen, ihm aber dabei zu eröffnen, daß diese Verwaltung nur auf Tage bemessen sei und daß eine anderweitige Regelung möglichst bald eintreten werde.

Der Reichskanzler glaubt, daß man die Frage heute nicht entscheiden könne. Die Verhandlungen der nächsten Tage würden vielleicht eine Klärung schaffen; es empfehle sich daher, die Frage zurückzustellen. Man werde ja noch in dieser Woche Gelegenheit haben, im Kabinett darüber zu sprechen4.

4

Nach dem Rücktritt Oesers am 11. 10. wird StS Krohne zunächst „bis auf weiteres“ mit der Führung der Geschäfte des RVMin. betraut. Gemäß einem in der Ministerbesprechung vom 21. 10. (P. 3) gefaßten Beschluß wird StS Krohne dann am 23. 10. offiziell durch den RPräs. mit der Wahrnehmung der Geschäfte des RVM beauftragt (R 43 I /976 , Bl. 71).

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