1.167 (ma12p): Nr. 379 Niederschrift über die Erörterung des Magdeburger Urteils in der Ministerbesprechung vom 23. Dezember 1924

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Nr. 379
Niederschrift über die Erörterung des Magdeburger Urteils in der Ministerbesprechung vom 23. Dezember 19241

1

Die Niederschrift, die sich in den Akten der Präsidialkanzlei befindet, ist nicht unterzeichnet und trägt die Überschrift „Notiz über die Kabinettssitzung am 23.12.24 nachm.“. Sie ist sehr wahrscheinlich von StS Meissner verfaßt und gibt offenbar die Erörterung über P. 2 der Ministerbesprechung vom 23.12.24 wieder (vgl. Dok. Nr. 378, P. 2).

R 54 /288 , neu in R 601 /32 , Bl. 1-8 Durchschrift

Vizekanzler Jarres, der in Vertretung des Herrn Reichskanzlers den Vorsitz führt, weist die Mitglieder des Kabinetts auf das Urteil im Magdeburger Prozeß hin2. Er sei der unbedingten und sicheren Überzeugung gewesen, daß nach dem Gange der Beweisaufnahme eine Verurteilung auch aus § 186 Strafgesetzbuch erfolgen würde, zu seinem großen subjektiven und objektiven Erstaunen sei das Urteil anders ausgefallen. Diese Dinge werden nun in der Öffentlichkeit ausgeschlachtet werden, nicht zum Besten unseres Volkes und unseres Landes. Dem Urteil gegenüber müssen wir uns Zurückhaltung auferlegen, um uns nicht dem Vorwurf auszusetzen, daß wir als Regierung in ein solches schwebendes Verfahren eingreifen. Aber wir müssen in irgendeiner Form dem Herrn Reichspräsidenten zeigen, daß wir menschlich und als Reichsregierung in diesen für ihn so schweren Tagen stehen; ich habe unbedingt das menschliche[1246] Bedürfnis, dem Herrn Reichspräsidenten zum Ausdruck zu bringen, daß wir mit ihm und für ihn fühlen und empfinden. Die Begründung des Urteils ist ungeheuerlich.

2

Am 23. 12. wurde im bekannten Prozeß gegen den Redakteur Rothardt vor dem erweiterten Schöffengericht des Magdeburger Amtsgerichts das Urteil verkündet. Rothardt wird wegen Beleidigung des RPräs. Ebert zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. In seiner Urteilsbegründung kommt das Gericht zu der Feststellung, daß die Behauptung des Angeklagten, Ebert habe durch seine Beteiligung am Berliner Munitionsarbeiterstreik im Januar 1918 Landesverrat begangen, im strafrechtlichen Sinne zutreffend sei. Eine Verurteilung des Angeklagten wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) könne daher nicht erfolgen. Gegen das Urteil wird Revision eingelegt. – Zahlreiche Materialien zum Rothardt-Prozeß in den Akten der Präsidialkanzlei, R 54 /285 –288 (das Gerichtsurteil in R 54 /286 , neu in R 601 /27  , Bl. 133); vgl. Karl Brammer, Der Prozeß des Reichspräsidenten, Berlin 1925; Schultheß 1924, S. 110 ff.

Auf Wunsch mehrerer Herren Minister gibt Staatssekretär Dr. Meissner an Hand des stenografisch aufgenommenen Berichtes über die Urteilsbegründung die wesentlichen Gründe des Urteils wieder, indem er auf die rechtlichen und tatsächlichen Widersprüche in der Begründung aufmerksam macht.

Staatssekretär Dr. Joel erklärt auf Befragen durch den Vizekanzler, das Urteil sei perplex [!] und widerspruchsvoll, er bestätige die vom Vorredner angegebenen rechtlichen und tatsächlichen Widersprüche und zweifle nicht daran, daß wenigstens die Revisionsinstanz den Rechtsstandpunkt des Schöffengerichts nicht teilen werde.

Dr. Geßler tritt den Ausführungen von Dr. Jarres bei; wenn wir es auch vermeiden sollen, das Urteil selbst zu kritisieren, müssen wir doch moralisch und persönlich für den Herrn Reichspräsidenten eintreten.

Dr. Stresemann: Die Hetze, die zu diesem Prozeß geführt habe und in diesem Prozeß und auch jetzt noch weiter dauere, sei außen- wie innen- politisch sehr nachteilig. Was heute dem Herrn Reichspräsidenten passiert, kann morgen jedem von uns passieren; er regt an, daß eine Deputation zu dem Herrn Reichspräsidenten gehen und ihm zum Ausdruck bringen soll, daß das Kabinett in vollem Vertrauen zu seiner Person steht und dies vor dem In- und Auslande ausdrückt.

Dr. Brauns: Das wäre das Minimum, was wir tun könnten. Nach seiner Meinung brauchten wir vor diesem Urteil keinen solchen Respekt zu haben und es ruhig als falsch kritisieren.

Dr. Hamm: Wir sind jedem Esel von Richter in Deutschland preisgegeben, das ist noch schlimmer wie die Tatsache, daß wir jedem Lausbuben zur Beschimpfung preisgegeben sind. Wir müssen unbedingt hier Front machen.

Graf Kanitz: Es scheint mir schwierig, das Vertrauen auszusprechen, ohne zu sagen, wir halten das Urteil für falsch. Ich würde keinen Anstoß nehmen, auch das Urteil zu kritisieren, denn es ist doch der helle Unsinn.

Dr. Jarres: Das Urteil selbst würde ich nicht angreifen, ich würde aber dem Herrn Reichspräsidenten zum Ausdruck bringen, daß wir, die wir ihn kennen, ihn jeden Gedankens, eine dem Vaterland schädigende Handlung zu tun, für unfähig halten, und daß wir wissen, daß alle seine Gedanken und sein ganzes Tun nur dem Wohl des Vaterlandes gelten, daß wir ihm unser Vertrauen aussprechen und ihm danken für seine besonnene, kluge und vaterländische Führung der Geschäfte.

Dr. Stresemann stimmt dem zu und schlägt vor, daß heute eine Erklärung beschlossen und morgen durch eine Deputation dem Herrn Reichspräsidenten überreicht wird.

Brauns: Soweit braucht man die Unabhängigkeit der Rechtspflege doch nicht zu interpretieren, daß wir gehindert wären, ein Wort der Kritik zu sprechen.

Dr. Luther schlägt vor, daß nicht eine Deputation, sondern das gesamte Kabinett sich morgen früh zum Herrn Reichspräsidenten begibt, um ihm die[1247] Erklärung des Reichskabinetts einmütig zu übermitteln. Eine Kritik des Urteils möchte er vermeiden, weil das für die zweite Instanz höchstens nachteilig auf die Richter wirken könnte.

Die Herren Stresemann, Joel und Spiecker ziehen sich darauf ins Nebenzimmer zurück, um die Kundgebung zu formulieren. In der Zwischenzeit werden andere Fragen behandelt.

Später wird auf Vorschlag Dr. Stresemanns die nachstehende Kundgebung beschlossen:

„Sehr verehrter Herr Reichspräsident!

Das Reichskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen, Ihnen, Herr Reichspräsident, die Empfindungen zum Ausdruck zu bringen, die uns angesichts des Schweren bewegen, das Sie in diesen Tagen zu ertragen haben. Wer an der Spitze des Deutschen Reiches steht, hat des Vaterlandes Wohl zu fördern und zu wahren. Wir haben, zum Teil in jahrelanger Zusammenarbeit mit Ihnen, Ihr Wirken kennen und Ihre Persönlichkeit politisch und menschlich schätzen gelernt. Auf Grund dieser Kenntnis wünschen wir Ihnen zu sagen, daß wir einmütig, ohne Unterschied der Parteistellung, die Überzeugung haben, daß Ihre Tätigkeit stets dem Wohle des deutschen Vaterlandes gegolten hat. Lassen Sie uns Ihnen in diesem Sinne unsere besten Wünsche für Ihre weitere Tätigkeit in Ihrem hohen, verantwortungsvollen Amte aussprechen.“

Ferner wird beschlossen, daß die gesamte Reichsregierung, soweit sie in Berlin anwesend ist, morgen um 11 Uhr dem Herrn Reichspräsidenten diese Kundgebung übermittelt3.

3

Die Kundgebung wird am 24. 12. durch WTB verbreitet.

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