2.115.10 (ma31p): 10. Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses.

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10. Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses.

Der Reichsminister der Finanzen trat für Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses um 10% mit Wirkung vom 1. Dezember 1926 ein7. Nachdem eine[326] Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung beschlossen sei, müßten die Wünsche der Beamten nunmehr auch in etwa berücksichtigt werden. Er habe sie 10 Monate lang mit den Forderungen zurückgedrängt. In letzter Zeit seien Lohnerhöhungen im Kohlenbergbau und im Transportgewerbe erfolgt. Durch Erhöhung des Wohngeldes könne vielleicht das Drängen nach Weihnachtsgeld verhindert werden. Er müsse den Beamten, die im Laufe der nächsten Woche eine Abordnung zu ihm senden würden, irgendwelche Aussichten eröffnen. Wenn sie eine beondere Zuwendung zu Weihnachten fordern würden, könne eine Erhöhung des Wohngeldzuschusses wohl nicht bewilligt werden.

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Am 18. 10. hatte der RFM dem Kabinett einen schriftlichen Antrag auf Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses der Beamten vorgelegt (R 43 I /2568 , Bl. 109–110).

Der Reichsverkehrsminister erklärte, die Reichsbahn lehne eine Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses ab; der Mehraufwand würde 25 bis 30 Millionen Mark im Jahre betragen, für die keine Deckung vorhanden sei. Tariferhöhungen würden notwendig werden. Nach einer Aufstellung der Reichsbahn, die er dem Reichsfinanzministerium mit der Bitte um Nachprüfung übergeben habe, liege der Wohnungsgeldzuschuß mit Ausnahme der Ortsklasse A über den Durchschnittsmieten.

Auch der Reichspostminister hielt die Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses nicht für durchführbar. Sie würde 18 Millionen Mk. im Jahre erfordern, für die auch bei der Post keine Deckung vorhanden sei. Eine Zuwendung zu Weihnachten wie im vorigen Jahre würde eine weitere Aufwendung von 15 Millionen erforderlich machen. Übrigens liege der Wohnungsgeldzuschuß bis zur Gruppe XII bis 30% über den Friedensmieten.

Der Reichswirtschaftsminister sprach sich ebenfalls gegen die Erhöhung des Wohnungsgeldes aus. Die Arbeiterschaft würde sich mit der Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung nicht begnügen und Lohnforderungen geltend machen.

Der Reichsarbeitsminister hielt die Steigerung der Erwerbslosenfürsorge für so gering, daß die Beamtenschaft daraus keine Forderungen herleiten könne. Die Entscheidung möchte möglichst bis vor Weihnachten vertagt werden, da voraussichtlich doch wieder eine Weihnachtsgratifikation gefordert werden würde. Für die niederen Gruppen mache die Erhöhung des Wohnungsgeldes etwa 2, für die höheren etwa 5 bis 10 Mk. im Monat aus. Die Länder und Gemeinden müßten gleichfalls das Wohnungsgeld erhöhen. Jetzt sei nicht der Zeitpunkt dafür.

Staatssekretär Weismann erklärte, daß Preußen gegen den Vorschlag sei. Die Gesamtbelastung des Etats sei im Verhältnis zu dem, was dem Einzelnen gewährt würde, übermäßig groß. Daß Preußen die Ministerialzulage erhöht habe, treffe zu. Es sei sonst nicht mehr möglich gewesen, tüchtige Beamte aus der Provinz nach Berlin in die Ministerien zu bekommen.

Staatssekretär Popitz führte aus: Die Erhöhung der Ministerialzulage in Preußen schaffe eine schwierige Situation. Auch deswegen müsse allgemein für die Beamten etwas getan werden. Das Wohnungsgeld reiche bis Gruppe V aus, darüber sei es in der Mehrzahl der Fälle unzulänglich. Die Erhöhung habe mit der Mietssteigerung zunächst nicht Schritt gehalten. Die Mieten in den Neubauten seien wesentlich höher als in den Altwohnungen. Die Verschuldung der Beamten sei bedrohlich gestiegen.

[327] Der Reichsminister des Auswärtigen hielt es für unmöglich, sich gegen die Forderungen der Beamtenschaft völlig ablehnend zu verhalten oder die Beihilfe wieder nur auf die unteren Klassen zu beschränken. Die höheren Klassen hätten durch die Kindererziehung, die den Nachwuchs auch für die Beamtenschaft bilden solle, so hohe Aufwendungen, daß sie nicht unberücksichtigt bleiben könnten.

Der Reichswehrminister möchte einer Weihnachtsbeihilfe vor der Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses den Vorzug geben.

Auch der Reichskanzler sprach sich in diesem Sinne aus.

Der Reichsverkehrsminister regte an, das Wohnungsgeld besonders für die höheren Gruppen nachzuprüfen und für die niederen eine Weihnachtsgratifikation vorzusehen.

Auf Vorschlag des Herrn Reichskanzlers wurde die Entscheidung über die Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses vertagt8. Der Reichsminister der Finanzen wurde ermächtigt, den Beamtenvertretern gegebenenfalls auch unter Heranziehung eines Wohnungsgeldzuschusses ein gewisses Entgegenkommen in Aussicht zu stellen.

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Die Frage einer Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses wurde nicht weiterverfolgt. Statt dessen beriet das Kabinett in der Ministerbesprechung vom 24. 11. über die Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe an die Beamten; siehe Dok. Nr. 125, P. 2.

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