2.12.1 (ma31p): 1. Notmaßnahmen für den Erzbergbau des Sieg-, Lahn- und Dillgebiets sowie in Oberhessen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

1. Notmaßnahmen für den Erzbergbau des Sieg-, Lahn- und Dillgebiets sowie in Oberhessen1.

1

In der Sitzung vom 5.5.26 hatte das Kabinett Luther grundsätzlich beschlossen, den von umfangreichen Betriebsstillegungen betroffenen Erzbergbau im Sieg-, Lahn- und Dillgebiet sowie in Oberhessen zu unterstützen. In den folgenden Ressortverhandlungen erklärten jedoch sowohl der RFM wie auch der RArbM, daß sie Mittel für eine Subventionierung aus etatrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen könnten. Schließlich beantragte der RWiM mit Kabinettsvorlage vom 2.6.26: Das Reich solle dem Erzbergbau des Notstandsgebiets für ein halbes Jahr die Summe von 1 Mio RM aus Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge gewähren. Die Pr. Reg. habe bereits beschlossen, sich mit einem gleichen Betrag an der Unterstützung zu beteiligen (R 43 I /2175 , Bl. 199–200).

Ministerialdirektor Ritter (Reichsarbeitsministerium) gab die Erklärung ab, daß das Reichsarbeitsministerium grundsätzlich bereit sei, 1 Million Mark zur Verfügung zu stellen. Es sei jedoch nicht möglich, diese über die produktive Erwerbslosenfürsorge zu leiten, da eine derartige Zurverfügungstellung allen Grundsätzen der produktiven Erwerbslosenfürsorge widerspreche. Es sei vielleicht möglich, den Betrag dem Reichsfinanzministerium oder dem Reichswirtschaftsministerium zu überweisen, das ihn dann der Wirtschaft zuführe.

Staatssekretär Fischer erwiderte, daß eine Überführung des Betrages in die Wirtschaft über das Finanzministerium nicht möglich sei, da dies einer Fondsverschiebung gleichkäme, die nicht gebilligt werden könne.

Nach einer längeren Aussprache wurde beschlossen: Das Reichsarbeitsministerium stellt 1 Million Mark zur Verfügung. Die zuständigen Ressortminister: Reichswirtschaftsminister, Reichsminister der Finanzen, Reichsarbeitsminister[28] werden umgehend in einer Chefbesprechung die Form bestimmen, in der dieser Betrag dem Notgebiet zugeführt werden kann2.

2

Am 24.6.26 teilten der RArbM. der RFM und der RWiM in einem gemeinsamen Schreiben dem PrHandM mit, daß das Reich zur Erhaltung des Erzbergbaus des Siegerlandes und der benachbarten Bezirke bis zu 1 Mio RM zur Verfügung stellen werde. Aus der Unterstützungsaktion dürften jedoch Berufungen anderer Produktionszweige nicht hergeleitet werden. Auch solle bei der Weitergabe der Mittel nicht zum Ausdruck gebracht werden, „daß die vom Reich gewährten Zuschüsse den Haushaltsmitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge entnommen sind“ (R 43 I /2175 , Bl. 246–247).

In einem Schreiben an den StSRkei vom 22.10.26 teilte der RWiM mit, daß die im Gang befindliche Unterstützungsaktion zur Wiedereinstellung von 4000 Bergarbeitern sowie zur Erhöhung der Förderung von ca. 70 000 auf ca. 230 000 t im Monat geführt habe. Dadurch seien die Steuereinnahmen des Reichs und der Kommunen beträchtlich gestiegen, andererseits seien namhafte Beträge für Erwerbslosenfürsorge eingespart worden. Der RWiM beantragte daher, die Reichsunterstützung bis zum August 1927 fortzusetzen (R 43 I /2175 , Bl. 434–435). Die RReg. stimmte diesem Antrag im Umlaufverfahren zu.

Extras (Fußzeile):