2.130.3 (ma31p): 3. Verwaltungsrat der Reichsbahn.

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3. Verwaltungsrat der Reichsbahn11.

11

Am 24.11.26 hatte gemäß § 13 der RB-Satzung (RGBl. 1924 II, S. 284 ) die Auslosung derjenigen Mitglieder des Verwaltungsrats der RB-Gesellschaft stattgefunden, die zum Ende des zweiten Geschäftsjahres ausscheiden mußten, sofern sie nicht in ihrem Amt bestätigt wurden. Von den von der RReg. ernannten Mitgliedern waren v. Batocki, Luther und v. Siemens ausgelost worden (R 43 I /1057 , Bl. 337–339). Luther war erst im Juli 1926 durch die RReg. in den Verwaltungsrat entsandt worden, was zu einem Konflikt mit Preußen geführt hatte, das die Besetzung der Verwaltungsratsstelle mit einem eigenen Kandidaten verlangte. Zur Feststellung seines Rechtsanspruchs hatte Preußen inzwischen den Staatsgerichtshof angerufen (vgl. zuletzt Dok. Nr. 68, P. 10).

Auf einer Pressekonferenz am 26.11.26 sprach sich deshalb der Vertreter der Pr. Reg. auch gegen eine Wiederernennung Luthers zum Verwaltungsratsmitglied aus. Daraufhin schrieb der RK noch am gleichen Tage an den PrMinPräs. Braun, es sei der dringende Wunsch der RReg., „alle noch vorhandenen Reibungspunkte zwischen Reich und Preußen auf dem Wege vertrauensvoller Verhandlungen endgültig zu beseitigen“ und auch in der Frage eines von Preußen zu benennenden Verwaltungsratsmitglieds zu einem Einvernehmen zu gelangen. Die öffentliche Stellungnahme der Pr. Reg. sei jedoch geeignet, die Einigung zu erschweren (R 43 I /1057 , Bl. 340). Der PrMinPräs. antwortete mit Schreiben vom 27. 11.: Die Erklärung in der Pressekonferenz sei erfolgt, weil sämtliche Morgenblätter bereits die Notwendigkeit der Wiederwahl der drei ausgelosten Mitglieder betont hätten und der „Tag“ sogar geschrieben habe, daß die Pr. Reg. ihren Anspruch preisgeben und die RReg. bei der Wiederwahl aller ausgelosten Mitglieder unterstützen wolle. Dagegen habe er sich „wehren müssen, um in der öffentlichen Meinung und vor allem bei den Parteien des Landtags […] keine falsche Ansicht aufkommen zu lassen“ (R 43 I /1057 , Bl. 346).

In einem Gespräch mit StS Pünder am 27. 11. erklärte dagegen das Verwaltungsratsmitglied Bergmann, „nach seiner genauesten Kenntnis der Dinge“ bestehe im Falle der Nichtbestätigung der drei von der RReg. ernannten Mitglieder „die Gefahr, daß dann der ausländische Kommissar den ausländischen Einfluß innerhalb der von ihm bestellten Mitglieder verstärken werde. […] Wenn also die Reichsregierung den Wunsch habe, der Reichsbahn den Charakter eines deutschen Unternehmens zu erhalten, könne er ihr keinen besseren Rat geben, als baldigst die ausgelosten Mitglieder wieder zu wählen.“ Die Auslosung sei „derart gelaufen“, daß „eine Berücksichtigung der preußischen Wünsche überhaupt nicht in Frage komme“ (Vermerk Pünders vom 27. 11., R 43 I /1057 , Bl. 353).

Der Reichskanzler berichtete über seinen Briefwechsel mit dem Preußischen Ministerpräsidenten in dieser Angelegenheit. Es seien scharfe Angriffe von Preußen zu erwarten, wenn die preußischen Wünsche jetzt nicht berücksichtigt würden.

Der Reichsminister der Finanzen sprach sich für Wiederernennung der drei ausgelosten Mitglieder des Verwaltungsrats aus.

Der Reichsverkehrsminister warnte vor den Schwierigkeiten, die mit den Vertretungen der Beamten und Angestellten der Reichsbahngesellschaft entstehen[381] würden, wenn diese auch diesmal nicht berücksichtigt werden sollten12. Er bezeichnete das Ausscheiden von Herrn von Siemens zugunsten eines Vertreters der Arbeitnehmerschaft der Reichsbahn als wünschenswert.

12

In Eingaben an die RReg. hatten die Eisenbahnerverbände wiederholt die Aufnahme eines Vertreters des Eisenbahnpersonals in den Verwaltungsrat gefordert (R 43 I /1057 , Bl. 163–165, 331–336).

Das Reichskabinett stimmte dem vom Reichsminister der Finanzen gemachten Vorschlage zu und ermächtigte ihn, die Wiederernennung der ausgeschiedenen drei Mitglieder herbeizuführen13.

13

Die Wiederernennung der Verwaltungsratsmitglieder v. Batocki, Luther und v. Siemens erfolgte am 3.12.26.

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