2.134.4 (ma31p): 4. Angelegenheit Krupp.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

4. Angelegenheit Krupp.

Der Reichswirtschaftsminister trug den Sachverhalt vor. Die Firma Krupp beantragt, daß ihr aus Reichsmitteln ein Kredit von 20 Millionen M gewährt werde, der in den ersten zwei Jahren mit 3%, später mit 4% jährlich zu verzinsen und nach 15 Jahren zurückzuzahlen sei. Sie will das Geld dazu verwenden, ihre in der Stadt Essen gelegenen Werksteile (die alte Gußstahlfabrik), die unrentabel arbeiten, rentabel zu gestalten. Für den Fall der Ablehnung des Antrags droht die Stillegung der Essener Werksteile der Firma, wodurch rund 18 000 Arbeiter erwerbslos werden würden, ganz abgesehen von weiteren unabsehbaren Folgen für die Stadt Essen, die damit ihres Hauptindustriewerkes beraubt werde4.

4

Der an den RWiM und den RFM gerichtete Kreditantrag der Friedrich Krupp-AG vom 16.11.26 (R 43 I /656 , Bl. 37–45), der vom Essener OB Bracht nachdrücklich unterstützt wurde (ebd., Bl. 78–79), war bereits am 25. 11. in einer Ressortbesprechung erörtert worden. Hierbei sprachen sich die Vertreter des RWiMin., des RFMin., des PrHandMin. und des PrFMin. in einer vorläufigen Stellungnahme gegen den Antrag aus, während das RArbMin. und das PrIMin. ihn befürworteten (Aufzeichnung MinR Feßlers vom 25. 11., R 43 I /656 , Bl. 49–50). Am 30. 11. vermerkte Feßler u. a., das PrFMin. habe auf Anfrage erklärt, „daß die Preußische Regierung jede Unterstützung der Firma strikte ablehnen würde“; jedoch würde sich das PrFMin. als Aufsichtsbehörde nicht dagegen wenden, „wenn etwa die Stadt Essen mit ihrem Kredit eintrete“ (R 43 I /656 , Bl. 51). In einem Referentengutachten vom 1. 12. plädierte Feßler für eine Ablehnung des Antrags, da die Gesamtlage der Fa. Krupp eine Kreditgewährung nicht rechtfertige und mit Berufungen anderer Firmen zu rechnen sei (ebd., Bl. 53–54). StS Pünder gab dagegen zu bedenken, daß bei einer Schließung der Essener Betriebe „im Herzen des Industriebezirks ein Unruheherd größten Ausmaßes geschaffen“ werden würde (Vermerk Pünders vom 27. 11., ebd., Bl. 52).

[390] Das Reichskabinett sah in der Gewährung einer Reichsanleihe aus grundsätzlichen Erwägungen keine brauchbare Lösung zur Beseitigung der besonders schwierigen Verhältnisse. Jedoch wird die Reichsregierung durch den Reichswirtschaftsminister und den Reichsarbeitsminister mit der Firma Krupp und der Stadt Essen wegen etwaiger sonstiger noch möglicher Hilfsmaßnahmen in Verbindung treten, um die Schließung der Betriebe der Firma und die daraus für die Arbeiterschaft und die Stadt Essen drohenden katastrophalen Folgen zu vermeiden5.

5

Am 4.12.26 teilte der RWiM der Fa. Krupp mit, daß die RReg. dem Antrag auf Gewährung eines niedrig verzinslichen Darlehns „aus grundsätzlichen Erwägungen nicht glaubt entsprechen zu können“. Der RWiM sei jedoch zu Erörterungen darüber bereit, „ob nicht durch andere Maßnahmen der durch etwa drohende Stillegungen und Entlassungen zahlreicher Arbeiter entstehenden Notlage abgeholfen werden kann“ (R 43 I /656 , Bl. 80). Die Fa. Krupp verzichtete danach auf die Weiterverfolgung der Angelegenheit. Als sich der Abg. Martin Spahn in einem Schreiben vom 10.1.27 an StS Pünder dafür einsetzte, der Fa. Krupp „den Aufbau ihrer Essener Anlagen durch einen großen Kredit wieder zu ermöglichen“ (R 43 I /2103 , Bl. 3), antwortete ihm Pünder am 7.2.27 u. a.: „Wie Ihnen aus Pressemeldungen bekannt sein wird, hat die Firma kürzlich selbst erklärt, daß sie den Antrag auf Gewährung des billigen Reichskredits von 20 Millionen M auf Veranlassung der Stadtverwaltung Essen gestellt habe, und daß sie diesen Antrag nicht weiter verfolge, nachdem er von der Reichsregierung abgelehnt worden sei. Der Bericht der Firma über das Geschäftsjahr 1925/26 läßt deutlich erkennen, daß ihre wirtschaftliche Lage so günstig ist, daß die beantragte Kreditgewährung nicht mehr gerechtfertigt wäre. Wie zudem in den letzten Tagen bekannt geworden ist, will die Firma eine Anleihe von 60 Millionen M zu verhältnismäßig günstigen Bedingungen aufnehmen. Sie wird voraussichtlich dabei nach Deckung von früheren Anleihen etwa 20 Millionen M zur Verfügung haben, so daß sich auch daraus die finanzielle Leistungsfähigkeit der Firma klar ergibt. Ich glaube demnach nicht, daß aus Reichsmitteln Darlehen oder andere Unterstützungen für die Firma zum Ausbau und zur Umgestaltung ihres Essener Stammwerkes jetzt noch in Frage kommen.“ (R 43 I /2103 , Bl. 8–10).

Im Jahre 1927 wurden Verhandlungen über ein Darlehen von 4 Mio RM geführt, das vom Reich (2 Mio), von Preußen (1 Mio) und von der Stadt Essen (1 Mio) zur Unterstützung der Werkspensionäre der Fa. Krupp gewährt werden sollte; eine Einigung wurde anscheinend nicht erzielt (Vorgänge hierzu in R 43 I /2103 ).

Extras (Fußzeile):