2.135.4 (ma31p): 4. Abänderungsantrag Thüringens zur Verlängerung des Sperrgesetzes (Fürstenauseinandersetzung).

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4. Abänderungsantrag Thüringens zur Verlängerung des Sperrgesetzes (Fürstenauseinandersetzung).

Staatssekretär Joël erläuterte die Bedenken, die gegen eine Unterstützung des Abänderungsantrages Thüringens zur Verlängerung des Sperrgesetzes5 durch die Reichsregierung bestünden.

5

Zum Entwurf eines 4. Gesetzes über die Aussetzung von Verfahren („Sperrgesetz“), den die RReg. dem RR vorgelegt hatte (vgl. Dok. Nr. 124, P. 4), hatte die Thür. Reg. eine Ergänzung beantragt, wonach den Mitgliedern der ehemaligen Fürstenhäuser während der Dauer des Sperrgesetzes ein Veräußerungsverbot hinsichtlich der strittigen Vermögensbestandteile auferlegt werden solle (R 43 I /2207 , Bl. 207).

Auch der Reichsminister des Innern und der Reichsjustizminister äußerten sich gegen eine Unterstützung des thüringischen Vorhabens durch die Reichsregierung im Reichsrat.

Das Reichskabinett sprach sich einstimmig gegen die Unterstützung des thüringischen Antrages aus6.

6

Siehe des weiteren Dok. Nr. 152, P. 3.

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