2.190.1 (ma31p): Wehrfragen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

Wehrfragen.

Der Chef der Heeresleitung [Heye] erläuterte die Entwicklung geheimer Vorbereitungen der Reichswehr im Osten Deutschlands. Der Schutz der Grenze, der zunächst in Händen der Wehrverbände gewesen sei, sei allmählich durch[555] die Reichswehr übernommen worden. Die Waffen seien jetzt meist unter Aufsicht der Truppe und würden durch besondere Angestellte der Truppe gepflegt.

An geheimen Waffenbeständen seien vorhanden: etwa 350 000 Gewehre, 12 000 leichte und schwere Maschinengewehre, 400 Minenwerfer, 600 leichte und 75 schwere Geschütze.

Der Munitionsbestand sei zur Zeit schwach und reiche etwa für einen Schlachttag. Durch die bessere Inbetriebsetzung der im Friedensvertrage zugestandenen Munitionsfabriken werde sich aber in absehbarer Zeit die Munitionslage etwas bessern.

Ferner seien vorhanden geheime Bestände an Fahrzeugen und Kleidung.

Eine weitere Vorbereitung, die sich als notwendig erwiesen habe, sei die Listenaufstellung. Die Heeresleitung müsse sich darüber klar werden können, über wieviel gediente bzw. wehrfähige Leute sie verfügen könne. Die Zahl der Gedienten aus dem Weltkriege nehme jährlich um 200 000 Mann ab. Sie sei mit den Jahren 1930 bis 1933 völlig erschöpft. Von 1933 ab werde man das 100 000 Mann-Heer nur durch die 50–80 000 entlassenen Reichswehrangehörigen ergänzen können. Für eine spätere Ausbildung für das Heer, falls dies einmal wieder möglich sein werde, komme das früher, besonders in den Freiheitskriegen, angewendete Krümpersystem nicht in Frage. Eine dreivierteljährige Ausbildung für den Infanteristen sei das Mindestmaß. Zur Zeit werde keinerlei Ausbildung betrieben. Die Beschaffung von Listenmaterial habe sich in den verschiedenen Provinzen je nach Einstellung der Behörden verschieden gestaltet. In Ostpreußen z. B. sei sie reibungslos vor sich gegangen. Es seien Notlisten auf Grund der Steuer- und Wohnungslisten aufgestellt worden.

Für den Grenzschutz seien eingehende Vorbereitungen notwendig, bei denen die Grenzbevölkerung herangezogen werden müsse. Die erforderlichen Maßnahmen müßten tage- und stundenweise kalendermäßig festgelegt werden. Hierfür seien Kreisleiter bzw. Bezirksleiter angestellt.

Die bisher mehrfach vorgenommenen theoretischen Übungen mit verschiedenen Offizieren und Unteroffizieren, die sogenannten Arbeitsgemeinschaften, hätten keinen sehr großen praktischen Wert ergeben und seien entbehrlich, wenn Bedenken gegen sie bestünden.

In der Zusammenarbeit mit den Behörden habe man in Preußen zum Teil sehr gute Erfahrungen gemacht. Die seinerzeit zwischen den Ministern Geßler und Severing vereinbarten Richtlinien seien dann aber nicht immer eingehalten worden, zum Teil auch durch die Schuld der Reichswehr, deren Organe die Richtlinien verschiedentlich überschritten hätten. Darauf habe Preußen die Mitarbeit mehr oder weniger eingestellt, und es seien große Schwierigkeiten entstanden2. Vorbildlich sei die Zusammenarbeit stets in Ostpreußen gewesen. Außerhalb Preußens seien die Verhältnisse überhaupt schwieriger. Wenig habe man im Westen erreichen können, wo das allerdings auch nicht so wichtig wäre.

2

Siehe dazu Dok. Nr. 163; dort in Anlage 1 die zwischen Geßler und Severing vereinbarten „Richtlinien“ vom 30.6.23 über den Landesschutz.

Der Heeresleitung sei klar geworden, daß dieser Zustand nicht fortdauern könne. Die Geheimhaltung der Rüstungen auch vor den Zivilbehörden habe[556] immer wieder innerpolitische und im Zusammenhang damit auch außenpolitische Schwierigkeiten hervorgerufen. Es müsse jetzt das Kabinett die notwendigen Maßnahmen billigen und für sie die Verantwortung mit tragen. Was die Reichsregierung ablehne, werde auch von der Heeresleitung nicht weiter verfolgt werden. Auch die erforderlichen Mittel müßten ausschließlich von der Regierung gegeben werden. Der zum Teil jetzt noch bestehende Zustand, daß Industrie und Landwirtschaft Gelder gäben, sei des Staates unwürdig.

Die Sorge für den Schutz der Zivilbevölkerung spiele heute eine erheblich größere Rolle, sogar schon im Vergleich zum Weltkriege. Frankreich mit den ihm verbündeten Staaten habe aus dem Friedensstand heraus verfügbar 2–3000 Flugzeuge mit 8000 Maschinengewehren und 750 t Bomben Traglast. Es sei demgegenüber zu bedenken, daß über Deutschland im ganzen Weltkriege 1575 t an Bomben abgeworfen worden seien. Es seien also bei kriegerischen Verwicklungen in erster Linie Angriffe auf das deutsche Inland, insbesondere Berlin zu befürchten. Der Schutz der Bevölkerung vor Gas- und Bombenangriffen müsse eingehend durchdacht und methodisch in Angriff genommen werden. Allein nach dem Friedensstand ständen unseren 10 Divisionen 130 Divisionen Frankreichs und seiner Verbündeten gegenüber, nämlich 45 französische, 12 belgische, 47 polnische und 26 tschechische Divisionen; dazu kämen noch im Falle eines Eingreifens Rußlands 20 rumänische Divisionen. Rußland selbst könne höchstens 32 Divisionen aufbringen. Deutschland habe weder schwere Artillerie noch Flieger, noch Tanks, noch Gaswaffen. Jede Regierung müsse sich daher die Frage vorlegen, ob es überhaupt einen Zweck habe, eine gewisse Verteidigung vorzubereiten. Der Chef der Heeresleitung erklärte, er halte sie für notwendig und im Osten auch durchführbar. Man müsse versuchen, der deutschen Außenpolitik die Möglichkeit zu geben, im Falle eines Konfliktes zwischen anderen Staaten, der uns Bewegungsfreiheit gäbe, wenigstens in absehbarer Zeit uns wieder aufzurüsten, so daß man dann eine Entscheidung in die Waagschale werfen könne. Hierfür würden etwa 10 bis 11 Monate notwendig sein. Eine gewisse Vorbereitung verlange auch die Grenzbevölkerung des Ostens. Das habe man so recht in den letzten Jahren in Ostpreußen bemerken können. Für alle diese Dinge sei aber die Deckung der Regierung notwendig. Der Chef der Heeresleitung stellte zur Erwägung, ob man nicht einen Ausschuß unter unauffälligem Namen bilden könne, der sich mit diesen Fragen beschäftige, um das Rüstungsproblem vom Wechsel der Regierungen unabhängiger zu machen, die Länder, insbesondere Preußen, und vielleicht die Parteiführer, auch die der Opposition, beteiligt sein [sic].

Vor jeder weiteren Vorbereitung erbat aber der Chef der Heeresleitung die allgemeine Entscheidung des Reichskabinetts, ob überhaupt Notstandsarbeiten gemacht werden sollten. Wenn sich das Kabinett positiv entscheiden werde, müsse dann allerdings auch mit Strenge durch gesetzliche Maßnahmen dafür gesorgt werden, daß Landesverrat, wie er bisher möglich gewesen sei, unterdrückt werden könne.

Der Chef der Marineleitung [Zenker] erklärte seine Übereinstimmung bezüglich der allgemeinen Gesichtspunkte mit dem Chef der Heeresleitung. Die Aufgaben der Marine seien jetzt erst wieder im Aufbau begriffen. Bis zum[557] Jahre 1923 hätten die Landformationen3 der Marine die vorwiegende Rolle gespielt. Nachdem man sich einmal überhaupt entschlossen habe, wieder eine Flotte zu erhalten, sei als erste Aufgabe dieser Flotte der Küstenschutz hervorgetreten. Deutschland habe 1800 km Küste zu schützen, davon 400 km an der Nordsee, wo das vom Friedensvertrag von Versailles belassene Befestigungssystem und Geschützmaterial verhältnismäßig ausreichend sei. Nur die Besatzungsfrage für diese Werke mache Schwierigkeiten. Zur Zeit könne von jedem Werk nur eine Hauptbatterie und der Flak-Schutz bemannt werden. Andere als papiermäßige Vorbereitungen seien für den Ernstfall nicht getroffen; Listen seien nicht vorhanden.

3

Statt „Landformationen“ in der Vorlage versehentlich „Landinformationen“.

An der Ostsee seien 1400 km zu schützen und nur die beiden schwachen Befestigungen von Swinemünde und Pillau vorhanden. Durch Landformationen sei diese lange Linie, von der nur 60 km durch Befestigung geschützt seien, nicht zu decken. Man brauche dort also die schwimmende Streitkraft. Vorbereitungen zur Sperrung des Großen Belts seien auf Grund des Friedensvertrages verboten. Es seien trotzdem Vorbereitungen zur Überführung entbehrlicher Verteidigungsmittel von der Nordsee auf die Ostsee auf dem Papier getroffen, insbesondere zur Befestigung der Insel Fehmarn. Diese Verschiebungen würden Wochen und Monate dauern.

Mit den jetzt vorhandenen vier Linienschiffen, zwei Torpedobootsflottillen und den neuen Kreuzern sei immerhin ein Seekrieg mit einer nicht ersten Seemacht in der Ostsee für eine gewisse Zeit möglich.

Im Falle eines Konfliktes zwischen zwei anderen Mächten ohne Beteiligung Deutschlands erwachse der deutschen Flotte die ebenfalls sehr wichtige Wahrung der deutschen Hoheitsgewässer, deren Bedeutung sich im Weltkriege z. B. für Schweden und Dänemark in vollem Umfange gezeigt habe.

Besonders fühlbar sei für die Flotte das Fehlen der U-Boote und der Flugzeuge. Im U-Bootbau könne Deutschland nur die Entwicklung anderer Mächte beobachten und habe diesbezüglich besonders aussichtsreiche Abmachungen mit Spanien. In Deutschland selbst werde keinerlei U-Bootbau betrieben, ebensowenig auf deutsche Rechnung in anderen Staaten.

Im Flugzeugbau werde mit Etatsmitteln des Reichsverkehrsministeriums der Bau von großen Seeflugzeugen und von Motoren, die hierfür brauchbar seien, gefördert. Die für die Flotte erforderlichen Aufklärungsflugzeuge könnten auch in der Handelsflotte geeignete Verwendung finden, so daß man diesen Typ schon im Frieden entwickeln könne. Besonders wichtig sei hierfür der Ausbau von Überseefluglinien, Versuche mit Torpedoflugzeugen würden durch gemietete Maschinen schon jetzt möglich gemacht. Wichtig für die Flotte sei ferner die Schaffung und Erhaltung einer möglichst großen Flotte von Kleinfahrzeugen. Hier sei die Hebung der Hochseefischerei besonders von Bedeutung. Um diese Entwicklung ständig zu überwachen, seien die Marine-Verbindungsstellen in Bremen, Hamburg, Lübeck, Stettin und Königsberg entstanden, deren Arbeit sich sehr bewährt habe. Er bitte die Erhaltung dieser Dienststellen, von denen[558] die Königsberger Stelle vom Sparkommissar als von fraglichem Nutzen bezeichnet worden sei, durch das Kabinett sicherzustellen.

Die Entwicklung des Schnellboot-Typs zur Bekämpfung von U-Booten sei besonders schwierig für die Marine, da diese Boote als Zivilboote unbrauchbar seien. Aus dem Kriege seien noch 8–10 Boote da, die aber in naher Zeit verrostet sein würden. Angesichts des Fehlens von U-Booten müßte Deutschland aber diesen Typ entwickeln. Weitere Beschaffungen seien hier notwendig.

Die Frage der Ersetzung der Linienschiffe sei in der Marineleitung noch nicht entschieden. Er glaube aber sagen zu können, daß ein höchstens 10 000 t großer Typ kaum als Linienschiff zu entwickeln sei. Der Ersatz der Torpedoboote und Kreuzer werde bei Bewilligung dieses Etats abgeschlossen sein. Wenn die gleichen Summen wie im diesjährigen Etat weiter bewilligt würden, könnte im Jahre 1940 das letzte überalterte Schiff mit einem Dienstalter von 35 Jahren ausscheiden.

Große Sorge mache der Marine die Beschaffung des erforderlichen Menschenmaterials für den Ernstfall. Zur Zeit würden keinerlei außerplanmäßige Ausbildungen vorgenommen.

Der Reichskanzler stimmte dem zu, daß das Reichskabinett die Verantwortung für diese Dinge tragen müsse. Dem müsse andererseits eine genaue Orientierung und jeweiliges Befragen des Kabinetts entsprechen. Er empfehle, daß die Vorträge des Chefs der Heeresleitung und der Marineleitung niedergelegt würden und der Reichskanzlei je ein Exemplar zur Verfügung gestellt werde. Ob ein Rüstungsausschuß in irgendeiner Form erforderlich sei, möchte er jetzt noch nicht entscheiden. Der Gedanke habe auch manche Bedenken. Die Rüstungsvorarbeiten müßten seiner Ansicht nach unter allen Umständen weitergeführt werden. Auch für die Marine müsse alles im Rahmen der Finanzen nur Mögliche getan werden. Insbesondere halte er für erforderlich, daß das Kabinett die Erhaltung der Seeverbindungsstellen beschließe.

Der Reichswehrminister machte auf die Gefahr aufmerksam, die darin liege, daß durch die uns vertragsmäßig aufgezwungene Abrüstung unsere Bevölkerung sich des Gedankens der Wehrhaftigkeit ganz allgemein entschlagen könne, während sämtliche uns benachbarte Staaten gesteigerte Kriegsvorbereitungen träfen. Durch diese Sachunkenntnis entstünden andererseits ganz phantastische Vorstellungen von unseren Verteidigungsmöglichkeiten. Es läge so, daß gerade die deutsche Zivilbevölkerung in den ersten Tagen eines bewaffneten Konfliktes zu leiden haben würde und besonders geschützt werden müsse. Die ganzen damit zusammenhängenden Verwaltungsfragen – Nachrichtendienst, baupolizeiliche Anordnungen, Räumungsvorarbeiten – müßten künftig in eingehender Arbeit vorbereitet werden. Man sei bisher in dieser Beziehung nie systematisch, sondern nur von Gelegenheit zu Gelegenheit vorgegangen. Hand in Hand damit müsse ein gesteigerter Schutz der nun wirklich beschlossenen Maßnahmen vor Landesverrat gehen.

Es müsse andererseits eine sorgfältige Auslese der Persönlichkeiten vorgenommen werden, die sich mit diesen Angelegenheiten beschäftigten. Berufslose Offiziere des alten Heeres seien hierfür meist nicht geeignet. Man werde viel auf ausscheidende Offiziere der Reichswehr zurückgreifen müssen.

[559] Der Vizekanzler stellte fest, daß es sich also nicht nur um eine Beibehaltung, sondern auch eine Ergänzung der bisher getroffenen Verabredungen handele. Er warne davor, einen ständigen Ausschuß mit Beteiligung vieler Instanzen zu schaffen. Es könnten sich daraus doch sehr große außenpolitische Schwierigkeiten ergeben.

Ob die Verschiebung der Verantwortung auf das Gesamtkabinett der Reichswehr den erforderlichen Schutz geben werde, möchte er bezweifeln.

Der Reichskanzler führte demgegenüber aus, daß durch die verantwortliche Deckung der Rüstungsmaßnahmen durch das Kabinett rein stimmungsmäßig doch entscheidend viel erreicht werden könne. Man werde dann immer die Parteien veranlassen können, unberechtigte Angriffe zum Schweigen zu bringen oder vielmehr nicht entstehen zu lassen.

Der Reichswehrminister pflichtete dem in vollem Umfange bei. Gerade die praktische Arbeit sei ohne Beteiligung der Verwaltungsbehörden ganz unmöglich. Dagegen halte er die Behandlung dieser Angelegenheiten im Rahmen der Parteien für bedenklich und bitte auch die Herren parlamentarischen Minister, mit ihren Parteifreunden nicht über diese Dinge zu sprechen.

Staatssekretär von Schubert begrüßte die unverschleierten tatsächlichen Mitteilungen des Chefs der Heeres- und der Marineleitung. Er machte auf die großen Gefahren aufmerksam, die jeder Ausbau der Rüstungsvorarbeiten angesichts des ungemein wirksamen fremden Spionagenetzes in sich berge.

Staatssekretär Weismann bestätigte, daß eine praktische Arbeit nur im Einverständnis mit den Ländern, insbesondere mit Preußen, dessen Ostgrenzen besonders bedroht seien, möglich sein werde. Er stellte fest, daß der Preußische Ministerpräsident ein ganz unbedingtes Vertrauen zu der loyalen Arbeitsweise des Chefs der Heeresleitung habe. Das Zusammenarbeiten zwischen Reichswehr und Preußen werde somit reibungslos vor sich gehen. Eine besondere Organisation halte er nicht für nötig.

Auf Vorschlag des Reichskanzlers beschloß das Reichskabinett sein grundsätzliches Einverständnis mit den vom Reichswehrminister, vom Chef der Heeresleitung und Chef der Marineleitung vorgetragenen Gedankengängen. Es wurde beschlossen, die auf Grund dieser Entscheidung vorzulegenden praktischen Vorschläge der militärischen Stellen in einer neuen Ministerbesprechung baldigst zu erörtern4.

4

Die Rkei lud zu Ministerbesprechungen über „Reichswehrfragen“ auf den 25.3.27 und den 30.9.27 ein; eingeladen wurden die Reichsminister, der PrMinPräs. Braun, General Heye, Admiral Zenker, StS Meissner, StS Weismann und Pressechef Zechlin, zur Ministerbesprechung am 30.9.27 außerdem der PrIM Grzesinski und RSparkom. Saemisch (Einladungen in R 43 I /1320 , Bl. 34 und 97). Protokolle über diese Besprechungen waren in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln. Über die Besprechung am 30.9.27 ist die folgende offenbar von Stresemann stammende Aufzeichnung überliefert: „Am 30. September [1927] fand eine Kabinettssitzung statt, in der über den Grenzschutz im Osten gesprochen wurde. Gegenüber den Vorschlägen des Generals Heye stellte ich fest, daß keine Bedenken dagegen beständen, für den Grenzschutz, namentlich gegenüber etwaigen Angriffen von polnischer Seite alles zu tun, was innerhalb der bestehenden Verträge möglich wäre, wobei ich bemerkte, daß Maßnahmen, die auf den Schutz der Bevölkerung bei Räumung des Gebietes im Falle eines Angriffes hinzielen, wohl kaum als … angesehen werden können. Auf meinen Antrag wurde eine diesbezügliche Protokollnotiz verfertigt.“ Abgedr. in: ADAP, Serie B, Bd. VII, Dok. Nr. 1; siehe dort auch Dok. Nr. 53 und 122. Zum Gesamtzusammenhang vgl. Carsten, Reichswehr und Politik 1918–1933, S. 287 ff.

[560] Der Reichskanzler wies abschließend nochmals auf die ganz besonders gebotene Vertraulichkeit der Verhandlungen hin.

Die Sitzung wurde hiermit geschlossen.

Extras (Fußzeile):