2.207.1 (ma31p): 1. Finanzlage des Reichshaushalts 1927.

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1. Finanzlage des Reichshaushalts 1927.

Der Reichskanzler Im Anschluß an die Besprechungen des Etats im Kreise der Regierungsparteien mache er darauf aufmerksam, daß über die Möglichkeit einer Besserstellung der Beamten, Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen sowie der Liquidationsgeschädigten noch Unklarheiten bestünden1. Daher sei es notwendig, daß der Reichsminister der Finanzen in einer der nächsten Sitzungen des Interfraktionellen Ausschusses zu diesen Fragen Stellung nehme.

1

Siehe Dok. Nr. 206, P. 2.

Der Reichsminister der Finanzen hält es für zweckmäßig, in einer der nächsten Sitzungen des Interfraktionellen Ausschusses im Namen der Reichsregierung eine Erklärung zu den von dem Herrn Reichskanzler angedeuteten Fragen abzugeben.

Nach kurzer Aussprache über Form und Inhalt dieser Erklärung, an der sich der Herr Reichsarbeitsminister, der Herr Reichswirtschaftsminister sowie der Herr Reichsminister der Justiz beteiligten, wurde beschlossen, daß der Herr Reichsminister der Finanzen in der Sitzung des Interfraktionellen Ausschusses am heutigen Nachmittag namens der Reichsregierung eine Erklärung des in der Anlage beigefügten Inhalts abgeben solle2.

2

In der Sitzung des Interfraktionellen Ausschusses der Regierungsparteien am 22. 3. nachmittags wurde von RFM Köhler folgende Erklärung verlesen: „Die Reichsregierung wird in Verfolg ihrer wiederholten Kundgebungen trotz der schwierigen Finanzlage des Reichs sich der Bestrebungen der Beamten, Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen sowie der Liquidationsgeschädigten zum Ausgleich von Härten annehmen. Sie wird daher noch im Jahre 1927 dem Reichstage über die Neuregelung der Besoldung der Beamtenschaft und in Verbindung damit auch der Bezüge der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen Vorschläge machen. Sie wird dem Reichstage ferner Vorschläge für eine abschließende Entschädigung an die Liquidationsgeschädigten unterbreiten. Die Maßnahmen auf diesen drei Gebieten, die sich der Wirtschaftslage des Reiches anzupassen haben werden, erfordern eingehende Vorbereitungen; die Anforderungen des Haushaltsmehrbedarfs und die Vorschläge für seine Deckung müssen daher einem Nachtragshaushalt vorbehalten bleiben.“ (R 43 I /1419 , Bl. 268).

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