2.229.1 (ma31p): Zerstörungen an den Ostfestungen.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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Zerstörungen an den Ostfestungen1.

1

Durch die Pariser Vereinbarung vom 31.1.27 hatte Dtld. die Verpflichtung übernommen, 34 betonierte Unterstände im Befestigungssystem an der dt. Ostgrenze zu zerstören (vgl. Dok. Nr. 182, Anm. 2). Inzwischen hatten die frz., brit. und ital. Reg. mitteilen lassen, daß sie auf einer Nachprüfung der Zerstörungsarbeiten durch all. Militärsachverständige bestehen müßten. Das AA hatte hierzu wiederholt erklärt, daß die RReg. einer Besichtigung der zerstörten Unterstände durch all. Sachverständige nicht zustimmen könne, da das Recht der all. Mächte, lokale Entwaffnungskontrollen vorzunehmen, mit der Zurückziehung der IMKK (31.1.27) erloschen sei. Siehe ADAP, Serie B, Bd. V, Dok. Nr. 23, 24, 28, 35, 78, 93, 113, 114 und 133.

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtet, daß er in fernmündlichem Gespräch die Zustimmung des Chefs der Heeresleitung zu einem Kompromißvorschlage gefunden hätte, in dem vorgesehen sei, daß ein neutraler Militärattaché nach Beendigung aller Zerstörungen eine einmalige abschließende Besichtigung vornehme. In einem früheren Vorschlage der Heeresleitung sei der amerikanische Militärattaché als tragbar bezeichnet worden2.

2

Siehe hierzu ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 121.

Der Reichsminister der Justiz bezeichnete diesen Weg als gangbar, bat aber darum, falls man dieses Zugeständnis mache, als Gegenforderung die feierliche Anerkennung der erfolgten Abrüstung aufzustellen.

Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte darauf, daß dieses Angebot nicht als Willensmeinung der Reichsregierung, sondern nur als Vorschlag des[730] Außenministers bei der Reichsregierung mitgeteilt werden solle und in Zusammenhang gebracht werden solle

a)

mit Truppenverringerung im Rheinland,

b)

mit Zusicherung eines festgelegten Zeitpunktes für diese Truppenverringerung,

c)

mit der Zusicherung, daß hierdurch kein Präzedens für irgendwelche Kontrollmaßnahmen geschaffen werden dürfe,

d)

mit einer unzweideutigen Quittung über die Anerkennung des gewünschten Entwaffnungszustandes.

General v. Pawelsz teilte mit, daß die Zerstörungen in zwei Wochen fertig sein würden und daß die Revision durch den Neutralen ab 1. Juni stattfinden könne.

Der Reichsminister des Auswärtigen schlug endlich vor, das weitere praktische Vorgehen von der Antwort Briands und des französischen Ministerrates abhängig zu machen3.

3

Zu den weiteren Verhandlungen des AA über die Kontrolle der Zerstörungsarbeiten an den dt. Ostbefestigungen siehe: ADAP, Serie B, Bd. V, Dok. Nr. 137, 138, 140, 142, 144–148, 155–157, 160, 167, 172 und 174. – Die RReg. erörterte diese Frage in der Ministerbesprechung vom 30. 5.; siehe Dok. Nr. 242, P. 2.

Die anwesenden Herren erklärten sich mit diesen Vorschlägen des Auswärtigen Amtes einverstanden.

Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.

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