2.240.7 (ma31p): 7. Mitteilung des Reichspostministers bezüglich der Pressenachrichten über eine eventuelle Verpfändung der Reichspost.

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7. Mitteilung des Reichspostministers bezüglich der Pressenachrichten über eine eventuelle Verpfändung der Reichspost.

Der Reichspostminister führte aus, daß in der letzten Zeit immer wieder die Behauptung auftauche, bei einzelnen Stellen der Reichsregierung bestehe die Absicht, die Reichspost, ähnlich wie die Reichsbahn, zu verpfänden und dann vielleicht die Reichsbahn aus der Haftung auf Grund des Dawes-Abkommens frei zu lassen. Er bitte um Mitteilung darüber, ob diese Absicht tatsächlich bei irgendeiner Stelle der Reichsregierung bestehe.

Der Reichskanzler und die anwesenden Reichsminister teilten mit, daß bei ihnen diese Absicht keinesfalls bestehe12.

12

Am 16. 6. übersandte MinDir. Ritter (AA) der Rkei und den beteiligten RMin. einen Aktenvermerk „über die angeblichen Pläne, die Reichspost in den Dawes-Plan einzubeziehen“. Der Vermerk Ritters vom 30. 5. lautet: „Ich hatte H. Finlayson von der Englischen Botschaft vor einigen Wochen gebeten, bei der Treasury und bei dem englischen Vertreter in der Repko anzufragen, ob dort etwas von den in der ‚Deutschen Zeitung‘ behaupteten Absichten, die Reichspost in den Dawes-Plan einzubeziehen, bekannt sei. Finlayson hat mir heute einen Brief von Niemeyer (Unterstaatssekretär in der Treasury) vertraulich vorgelesen, in dem Niemeyer sagt, daß der Englischen Regierung von derartigen Plänen nicht das Geringste bekannt sei und daß sie sich darüber wundere, daß diese Behauptungen von der Deutschen Regierung beachtet würden. Die für die Reparationszahlungen haftenden Pfänder seien im Dawes-Plan festgelegt und niemand denke daran, sie zu erweitern. Niemeyer sagt ferner, daß er nicht glaube, daß irgendwelche ernsthafte amerikanische Finanzgruppe derartige Pläne im Sinne hätte. Finlayson teilte mir ferner mit, daß er in gleichem Sinne von dem englischen Vertreter in der Repko unterrichtet worden sei.“ (R 43 I /2006 , Bl. 241–242). Siehe dazu auch: Schultheß 1927, S. 106 f.

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