2.68.2 (ma31p): 2. Begnadigung russischer Staatsangehöriger.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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RTF

[159]2. Begnadigung russischer Staatsangehöriger3.

3

Nachdem sich RWeM Geßler entschieden gegen eine Begnadigung des russ. Agenten Skoblewski ausgesprochen hatte, mußte sich das Kabinett erneut mit dieser Frage befassen, die nach Ansicht des AA für das Zustandekommen des geplanten dt.-sowj. Gefangenenaustauschs von wesentlicher Bedeutung war (vgl. zuletzt Dok. Nr. 63, P. 1). In einer Unterredung mit RPräs. Hindenburg am 10. bzw. 11.8.26 war es dem aus Moskau herbeigeholten Botschafter Graf Brockdorff-Rantzau gelungen, den RPräs. von der Notwendigkeit eines Gnadenakts im Fall Skoblewski zu überzeugen; siehe ADAP, Serie B, Bd. II,2, Dok. Nr. 82.

Der Reichsminister des Auswärtigen trug den Sachverhalt vor4.

4

Siehe hierzu die Aufzeichnung „Stichworte für die Kabinettssitzung über den Fall Skoblewski“, in der in ausführlicher Weise die Argumente vorgetragen wurden, die für eine Freilassung Skoblewskis und die Durchführung des Gefangenenaustauschs sprachen: ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 83.

Nach längerer Debatte stimmte das Reichskabinett dem Antrage des Reichsministers des Auswärtigen zu und bestätigte gegen die Stimme des Reichswehrministers den in der Sitzung vom 19. Juli 1926 gefaßten Kabinettsbeschluß zu Punkt a) bis d) (s. Anlage)5. Es wurde festgestellt, daß Staatssekretär Dr. Trendelenburg auf ausdrückliche Weisung des Reichsministers Dr. Curtius abstimme6.

5

Siehe Dok. Nr. 63, P. 1.

6

Mit Schreiben des Büros des RPräs. vom 20.8.26 wurde Stresemann davon unterrichtet, daß der RPräs. den Gnadenerlaß zugunsten Skoblewskis unterzeichnet habe (ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 83, Anm. 15). Zur Abwicklung des dt.-sowj. Gefangenenaustauschs siehe die Aufzeichnung StS Schuberts vom 28. 8., in: ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 99.

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