2.8.1 (ma31p): 1. Russenkredite.

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1. Russenkredite.

Der Reichsminister des Auswärtigen teilte mit, daß die Angelegenheit der Russenkredite sich zu einer Blamage für Deutschland auszuwachsen drohe. Die Zinsdifferenz könne nicht überbrückt werden1. Es sei zu überlegen, ob nicht das Reich einspringen könne.

1

Um die Kreditbeschaffung für geplante dt. Industrielieferungen in die Sowjetunion im Gesamtwert von 300 Mio RM zu erleichtern, hatte die RReg. mit Zustimmung des Haushaltsausschusses die Übernahme einer Ausfallgarantie in Höhe von 35% des Kaufpreises zugesagt, während sich die beteiligten Landesregierungen bereit erklärt hatten, eine zusätzliche Ausfallbürgschaft von 25% zu übernehmen. Indessen waren die Verhandlungen über die Finanzierung der Exportaufträge bisher ergebnislos verlaufen, da die sowj. Unterhändler mit der Höhe der Zinsen und Provisionen nicht einverstanden waren, welche die Banken für die bereitzustellenden Kredite forderten. Vgl. hierzu diese Edition, Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 277, P. 3 und Nr. 292, P. 2; ADAP, Serie B, Bd. II,1, Dok. Nr. 50, 80, 85, 130, 143, 164; RT-Bd. 409 , Drucks. Nr. 2455 , S. 41 ff.

Der Reichswirtschaftsminister gab einen Überblick über die Entwicklung der Angelegenheit. Er sei bereit, als ehrlicher Makler den Versuch zu machen, beide[17] Parteien zur Einigung zu bringen. Voraussetzung sei allerdings dafür, daß keine andere Stelle, weder Ressorts noch andere Stellen in diese Verhandlungen eingriffen oder auch nur weiter den Russen für Verhandlungen zur Verfügung ständen. Er bitte, ihm mit dieser Bestimmung die Ermächtigung zu den Verhandlungen zu erteilen. Er werde in schon einer Woche dem Kabinett über das Ergebnis seiner Besprechungen berichten.

Dem Vorschlag wurde zugestimmt.

Der Reichswirtschaftsminister bat, durch ein Rundschreiben den in Betracht kommenden Stellen von diesem Beschluß des Reichskabinetts Mitteilung zu machen. Das Rundschreiben wird durch die Reichskanzlei ergehen2.

2

In einem Rundschreiben des StSRkei an die Landesregierungen, die Rbk und verschiedene Staatsbanken vom 31.5.26 wurde darum gebeten, „sachliche Verhandlungen mit den Russen in der Frage der Finanzierung [von Exportgeschäften] auf Grund der Garantie der öffentlichen Hand in geeigneter Form abzulehnen, gegebenenfalls die russischen Unterhändler an den Herrn Reichswirtschaftsminister zu verweisen“. Im Interesse einer einheitlichen Regelung der Finanzierungsfrage habe das Reichskabinett den RWiM bevollmächtigt, bis auf weiteres sämtliche einschlägigen Verhandlungen zu führen, insbesondere „erneut zwischen Banken und Russen vermittelnd zu unterhandeln“ (R 43 I /135 , Bl. 163–165). – Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 26, P. 1.

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