2.8.3 (ma31p): 3. Enqueteausschuß.

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3. Enqueteausschuß.

Der Reichswirtschaftsminister berichtete über die Frage der Bestellung des Vorsitzenden des Ausschusses3. Eine Persönlichkeit habe sich bisher nicht gefunden. Zur Zeit stehe der Abgeordnete Lammers im Vordergrund. Das Reichswirtschaftsministerium habe gegen ihn keine Bedenken. Er schlage vor, den Abgeordneten Lammers zum Vorsitzenden zu machen.

3

Gemäß Reichsgesetz vom 15.4.26 (RGBl. I, S. 195 ) sollte ein „Ausschuß zur Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft“ (Enquete-Ausschuß) gebildet werden. Der Vorsitzende war von der RReg. im Benehmen mit dem Ausschuß zu bestellen. Vgl. diese Edition, Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 257, P. 7.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erhob Widerspruch. Die Landwirtschaft könne sich mit Herrn Lammers nicht abfinden; der Vorsitzende müsse neutral sein. Dies treffe für Herrn Lammers nicht zu4. Die Landwirtschaft könne sich aber mit folgenden Herren, die er zur Wahl stelle, abfinden: Reichskanzler a. D. Dr. Luther, von Siemens, Koeth, Hermes, Wiedfeldt, Wagemann, Zahn, von Batocki, Stegerwald, Graf Roedern.

4

Der Zentrumsabg. Clemens Lammers war Berater industrieller Unternehmungen und Verbände und Vorstandsmitglied des RdI.

In der weiteren Aussprache wurde seitens des Reichswirtschaftsministeriums auch der Minister a. D. Saemisch genannt.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte ihn für die Landwirtschaft als tragbar. Bedenken wurden jedoch allgemein geäußert bezüglich der Stellung des Herrn Saemisch als Reichssparkommissar. Eine endgültige Stellungnahme wurde nicht eingenommen.

Über die Organisation des Enqueteausschusses teilte der Reichswirtschaftsminister mit, daß man vielleicht an 5 Unterausschüsse denken könne:[18] 1) einen Industrieausschuß, 2) einen Landwirtschaftsausschuß, 3) einen sozialen Ausschuß, 4) einen allgemeinen Ausschuß, 5) einen Finanzausschuß5.

5

Es wurden folgende Unterausschüsse des Enquete-Ausschusses gebildet: I. Unterausschuß für allgemeine Wirtschaftsstruktur; II. Unterausschuß für Landwirtschaft; III. Unterausschuß für Gewerbe (Industrie, Handel und Handwerk); IV. Unterausschuß für Arbeitsleistung (Wirkung von Arbeitszeit und Arbeitslohn auf die Arbeitsleistung); V. Unterausschuß für Geld-, Kredit- und Finanzwesen. Die Verhandlungen und Berichte des Enquete-Ausschusses und seiner Unterausschüsse wurden in zahlreichen Bänden zwischen 1927 und 1931 veröffentlicht.

Die 5 Vorsitzenden dieser Unterausschüsse könnten vielleicht ein Präsidium bilden, das den Vorsitzenden im Benehmen mit der Reichsregierung bestelle.

Nach längerer Aussprache wurde beschlossen, diese Montag [31. 5.] in einer Ministerbesprechung fortzusetzen6.

6

Siehe Dok. Nr. 9, Ministerbesprechung.

Die Minister wurden gebeten, bis dahin die Angelegenheit weiter zu klären.

Allgemein bestand Übereinstimmung darüber, daß es vielleicht zweckmäßig sei, sich nicht auf eine Persönlichkeit festzulegen, sondern mehrere Persönlichkeiten für geeignet zu erklären und die Festlegung im Benehmen mit dem Ausschuß vorzunehmen.

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