2.86.1 (ma31p): 1. Bereitstellung von Mitteln für die preußischen Ostgebiete im Nachtragshaushalt 1926.

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1. Bereitstellung von Mitteln für die preußischen Ostgebiete im Nachtragshaushalt 1926.

Der Reichsverkehrsminister eröffnete die Sitzung.

[242] Der Reichsminister des Innern trug den Sachverhalt vor1.

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In der Kabinettssitzung vom 20. 9. (Dok. Nr. 82, P. 3) war die Entscheidung über den Antrag des RIM, 30 Mio RM zur Durchführung eines „Verwaltungsprogramms“ für die pr. Ostgebiete im Nachtragshaushalt 1926 bereitzustellen (Dok. Nr. 81), vertagt worden. Der RIM hatte den Auftrag erhalten, in Ressortbesprechungen festzustellen, welche Anforderungen an das Reich zugunsten der Ostgebiete außerhalb des Verwaltungsprogramms – insbesondere für Kredite an Landwirtschaft, Handel und Industrie – gestellt würden. Als Ergebnis der Ressortbesprechungen teilte RIM Külz mit Schreiben an den RK vom 24. 9. mit, daß das REMin. einen Betrag von 5 Mio RM zur Gewährung von Krediterleichterungen an die Landwirtschaft für erforderlich halte, während das RWiMin. 7 Mio RM als Kredithilfe für Handel und Gewerbe angemeldet habe. Die Vertreter Preußens hätten erklärt, daß das Verwaltungsprogramm als „Sofortprogramm“ eine Kürzung nicht vertrage und daß weitere 12 Mio RM für Kredithilfen gegeben werden müßten. Unter diesen Umständen beantragte der RIM, 30 Mio RM unverkürzt für das Verwaltungsprogramm bereitzustellen und darüber hinaus weitere 12 Mio für die Kreditbedürfnisse des Ostens zu bewilligen. Sollte die Hergabe eines so hohen Betrages sich mit der Finanzlage des Reichs nicht vereinbaren lassen, müßten von den 30 Mio RM des Verwaltungsprogramms 6 Mio für Kreditzwecke eingespart und außerdem weitere 6 Mio für Kredite bereitgestellt werden. Der RIM wies in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, „daß eine unbefriedigende Regelung nach allen vorausgegangenen Versicherungen schneller wirksamer Hilfe schwere Enttäuschungen der Bevölkerung und erheblich weitergehende Beschlüsse des Reichstags zur sicheren Folge haben wird“ (R 43 I /1797 , Bl. 127–128).

Das Reichskabinett beschloß, insgesamt 32 Millionen Mark für das Verwaltungsprogramm und für Kreditmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, und zwar 24 Millionen Mk. für das Verwaltungsprogramm, 8 Millionen Mk. für Kreditmaßnahmen.

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