2.93.1 (ma31p): Erwerbslosenfürsorge.

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Erwerbslosenfürsorge.

Der Reichsarbeitsminister Es handele sich darum, dem Sozialpolitischen Ausschuß des Reichstags, der gegenwärtig über die sozialdemokratischen Anträge einer Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung verhandle1, in einer einheitlichen Stellungnahme die Auffassung der Reichsregierung darzulegen. Selbstverständlich sei eine allgemeine Erhöhung der Erwerbslosensätze nicht möglich. Er befürworte lediglich die Erhöhung der Sätze für die Ledigen unter 21 Jahren. Dies könne getragen werden, da bei einer 10%igen Erhöhung ein Mehraufwand von 2 Millionen im Monat erforderlich wäre.

1

Seit dem 18.10.26 beschäftigte sich der Sozialpol. Ausschuß des RT sowie ein von diesem eingesetzter Unterausschuß mit Anträgen der Parteien zur Verbesserung der Erwerbslosenunterstützung. Die Sozialdemokraten beantragten – ebenso wie die Kommunisten – eine allgemeine Erhöhung der Sätze der Erwerbslosenunterstützung um 50% (Ausschußantrag Nr. 774). Ein Eventualantrag der SPD sah eine Erhöhung der Bezüge der Hauptunterstützungsempfänger um 30%, der Familienzuschläge um 20% vor (Antrag Nr. 827). Vgl. Politisches Jahrbuch 1926, S. 261.

Ein neues Problem in der Erwerbslosenfürsorge mache sich außerdem bemerkbar. Die Zahl der sogenannten ausgesteuerten Erwerbslosen, d. h. derjenigen, die bereits 52 Wochen lang unterstützt worden seien, wachse, nachdem die große Erwerbslosigkeit nun ungefähr 1 Jahr gedauert habe, naturgemäß[261] nun mehr und mehr an2. Die Kosten der Fürsorge für die Ausgesteuerten fielen bekanntlich zu 50% den Gemeinden zur Last, während 50% vom Reich erstattet würden3. Hier könne man eine gewisse Erhöhung des Reichszuschlags für die Gemeinden in besonders dringenden Fällen billigerweise nicht versagen. Endlich müsse durch weiteres Beschaffen von Arbeitsgelegenheit mit allen Kräften Sorge getragen werden, daß gerade den Ausgesteuerten Arbeitsgelegenheit in erhöhtem Maße geboten werde. – Zu diesem Zweck beantrage er, daß

2

Zur Zahl der aus der Unterstützung ausgesteuerten Erwerbslosen vgl. die Ausführungen des RArbM in der Plenarsitzung des RT vom 5.11.26 (RT-Bd. 391, S. 7905 ).

3

Siehe das Schreiben des RArbM an die obersten Landesbehörden für Erwerbslosenfürsorge vom 5.10.26 (R 43 I /2032 , Bl. 92–95).

1.

bei besonders belasteten Gemeinden die Reichsbeihilfe von 50% zur Unterstützung der ausgesteuerten Erwerbslosen nach individueller Bedürftigkeit der einzelnen Gemeinden erhöht werden könne;

2.

in Ausnahmefällen der Finanzminister bereit sei, zum Zwecke der Arbeitsbeschaffung für die ausgesteuerten Erwerbslosen den im außerordentlichen Haushalt – Nachtragsetat – vorgesehenen Betrag von 130 Millionen zum Zwecke der produktiven Erwerbslosenfürsorge und der Beschaffung von Landarbeiterwohnungen angemessen zu verstärken. Er bitte um die Ermächtigung des Kabinetts, vor dem Sozialpolitischen Ausschuß eine Erklärung abzugeben, die die von ihm dargelegten Grundsätze enthalte.

Der Reichsarbeitsminister verlas sodann die in der Anlage beigefügte Erklärung, die er im Sozialpolitischen Ausschuß als Auffassung des Kabinetts abzugeben gedächte4.

4

In der Erklärung heißt es: Wenn auch mit einer schrittweisen Besserung des Arbeitsmarktes zu rechnen sei, so laste die Arbeitslosigkeit doch schwer auf dem dt. Volke. Die RReg. bleibe bemüht, insbesondere für die langfristig Erwerbslosen zusätzliche Arbeitsgelegenheit zu schaffen. Sollte dies nicht ausreichen, sei die RReg. bereit, die unterstützende Fürsorge für die Ausgesteuerten in Zusammenarbeit mit der Wohlfahrtspflege zu verstärken und den finanzschwachen Gemeinden mehr als 50% der entstehenden Kosten zu erstatten. Eine allgemeine Erhöhung der Sätze der Erwerbslosenunterstützung halte die RReg. nicht für angängig, da die gegenwärtigen Sätze teilweise bereits über die Löhne hinausgingen oder nahe an sie heranreichten. Einzelne Kategorien von Erwerbslosen wie die Alleinstehenden und insbesondere die Alleinstehenden unter 21 Jahren bedürften allerdings stärkerer finanzieller Unterstützung; hier sei die RReg. bereit zu helfen (R 43 I /1415 , Bl. 295–296).

Der Reichswirtschaftsminister machte auf einen besonderen Gesichtspunkt bei der Verwendung der Mittel der produktiven Erwerbslosenfürsorge aufmerksam. Die Wiederbelebung des Erzbergbaus im Siegerland, die hervorgerufen sei durch eine Subvention der Betriebe, weise neue Wege für die Verwendung der Mittel aus der produktiven Erwerbslosenfürsorge. Die Art des Vorgehens der Reichsregierung im Siegerland habe außerordentlich günstige Folgen gezeitigt5. Die Industrie dort sei aufgeblüht, Arbeitseinstellungen in großem Umfange hätten stattgefunden. Er rege daher an, bei der Verwendung der Mittel der produktiven Erwerbslosenfürsorge in Zukunft in einem ähnlichen Sinne zu verfahren, wie dies im Siegerland geschehen sei.

5

Siehe Dok. Nr. 12, P. 1.

Der Reichsarbeitsminister sagte zu, die Methoden der Verwendung der produktiven Erwerbslosenfürsorge besonderen Bedürfnissen anzupassen. Er werde[262] dies auch in der Erklärung vor dem Sozialpolitischen Ausschuß zum Ausdruck bringen.

Das Kabinett stimmte der von dem Reichsarbeitsminister vorgetragenen Erklärung, die als Auffassung der Reichsregierung vor dem Sozialpolitischen Ausschuß abgegeben werden sollte, zu.

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