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Aide-mémoire des Reichsverbandes der Deutschen Industrie. [Durchschrift]2

2

Fotomechanische Wiedergabe des Aide-mémoire in: Schulz, Zwischen Demokratie und Diktatur, S. 659–664; Abdruck in: ADAP, Serie B, Bd. VII, Dok. Nr. 137, Anlage.

Das Präsidium des Reichsverbandes der Deutschen Industrie hat sich in seiner Sitzung am 18. November 1927 eingehend mit dem Schriftwechsel zwischen[1095] dem Generalagenten für Reparationszahlungen und dem Reichsfinanzminister3 beschäftigt und die daraus geschaffene Lage nach allen Richtungen hin erörtert. Dabei ist übereinstimmend dem Bedauern Ausdruck gegeben worden, daß es auf Grund der wirtschafts- und finanzpolitischen Entwicklung der letzten Jahre in Deutschland überhaupt zu einem derartig ernsten Schritt des Reparationsagenten kommen konnte. Unserer Geltung im Auslande und dem Vertrauen des Inlandes zu unserer zukünftigen Entwicklung ist damit ein sehr bedauerlicher Stoß versetzt worden. Die Darlegungen und Schlüsse des Reparationsagenten decken sich weitgehend mit dem, was nicht bloß seitens der Industrie, sondern von allen Kreisen der Wirtschaft seit mehr als zwei Jahren, bis jetzt leider vergeblich, gefordert worden ist. Es hat nach unserer Auffassung keinen Zweck, im Augenblick alle mehr als einmal gestellten und in der Öffentlichkeit hinreichend bekannten Forderungen zu wiederholen. Wir verzichten auch ausdrücklich darauf, im gegenwärtigen Zeitpunkt die Fehler und Mißgriffe hervorzuheben, die in den letzten Jahren in der Wirtschafts- und Finanzpolitik gemacht worden sind. Auch wollen wir nicht der gegenwärtigen Reichsregierung allein die Schuld an diesen Fehlern zuschreiben. Die Reichsregierung ist wirtschafts- und finanzpolitisch gesehen bedauerlicherweise durch das bestehende System und seine beklagenswerten Auswüchse nicht so selbständig, wie sie gerade mit Rücksicht auf die engen Zusammenhänge der Wirtschafts- und Finanzpolitik mit der Reparationsfrage und damit auch mit der Außenpolitik sein müßte. Unser Blick richtet sich vielmehr in die Zukunft und betrachtet die Frage, was kann und muß sofort geschehen, um eine gesunde und selbständige Wirtschafts- und Finanzpolitik der Reichsregierung und eine richtige krisenverhindernde Einstellung aller verantwortlichen öffentlichen Stellen zu der alles beherrschenden Reparationspolitik in die Wege zu leiten.

3

Das Memorandum des Reparationsagenten Gilbert vom 20. 10. und die Antwort der RReg. waren am 6.11.27 veröffentlicht worden; siehe Dok. Nr. 332, Anm. 13.

Das Präsidium des Reichsverbandes kommt dabei zu dem Schluß, daß es zunächst und im wesentlichen darauf ankommt, zu verhindern, daß der gegen Ende dieses Jahres erscheinende Bericht des Reparationsagenten noch einmal Anlaß zu einer so ungünstigen und scharf kritischen Beurteilung unserer wirtschafts- und finanzpolitischen Führung gibt. Falls bis zu dem Erscheinen des neuen Jahresberichtes des Generalagenten für das Reparationsjahr 1926/27 nicht wirklich positive Maßnahmen zur Einschränkung der Ausgabenwirtschaft der öffentlichen Hand von der deutschen Reichsregierung getroffen werden, wird die gleiche Einstellung des Reparationsagenten bestehen bleiben, und es droht dann eine Vertrauenskrise zu entstehen, die von höchst verderblichen Folgen für die zukünftige deutsche Wirtschaftsentwicklung begleitet wäre. Hierbei denken wir in erster Linie an die Gefahr einer Erschütterung des industriellen Kredites im Auslande, für die jetzt schon gewisse Anzeichen vorliegen. Es kommt nicht nur darauf an, daß die ausländischen Banken Vertrauen zu unserer Industrie und ihrer Leitung haben, sondern das gleiche Vertrauen muß auch bei der breiten Masse des die Anleihen zeichnenden Auslandspublikums bestehen. Wir sind noch auf absehbare Zeit für unsere industrielle Entwicklung und die Durchführung[1096] der Rationalisierung auf den ungehinderten Zufluß ausländischen Kapitals angewiesen. Eine Stockung würde einen Rückschlag bedeuten und eine erneute Krise bringen.

Das Präsidium des Reichsverbandes der Deutschen Industrie bringt daher die sofortige Durchführung folgender Maßnahmen in Vorschlag:

I. Das wichtigste Ziel aller finanziellen Maßnahmen der nächsten Zeit muß darin bestehen, daß die Ausgaben von Reich, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden zunächst um mindestens 10% gegenüber dem Etat für 1927 gekürzt werden.

Hierzu ist zu bemerken:

a) daß das vom Reichsverband 1925 aufgestellte Ziel4 der allmählichen Ausgabenkürzung um 20% gegenüber den Istausgaben für 1924 nach wie vor aufrechterhalten wird, daß aber die 10%ige Ausgabenkürzung den ersten sofort in Angriff zu nehmenden Schritt zu einer bedeutenden Einschränkung der Ausgabenwirtschaft darstellen soll;

4

In der Denkschrift des RdI „Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik“ vom Dezember 1925; siehe unten Anm. 8.

b) daß dieser Prozentsatz wie bei der früheren Forderung selbstverständlich nicht schematisch gemeint ist, was besonders bei der Frage der Beamtenbesoldung zu berücksichtigen sein wird;

c) daß auch die beim Reich entstehenden Mehrausgaben für Reparationen schon in der Summe einbegriffen sein müssen, die durch die Abstriche erzielt werden soll.

II. Zur Verwirklichung dieser Kürzung und um den Ausgabenmehrbewilligungen des Reichstages einerseits und der fortwährenden Steigerung der Ausgaben und Kreditaufnahmen bei den Ländern und Kommunen andererseits Einhalt zu gebieten, hält das Präsidium des Reichsverbandes den sofortigen Erlaß eines Finanznotgesetzes mit folgendem Inhalt für unbedingt notwendig:

a) Es ist für unzulässig zu erklären, daß im Reichstag, in den Länderparlamenten und den beschließenden Körperschaften der Kommunalverwaltungen Anträge gestellt werden, die zu höheren Ausgaben führen, als sie in den von der Regierung oder den Kommunalverwaltungen vorgelegten Etatsvoranschlägen vorgesehen sind.

b) Über die in den Verordnungen über Finanzstatistik vom 9. Februar 19265 und 25. Juli 19276 vorgesehenen regelmäßigen Veröffentlichungen der Voranschläge, Einnahmen und Ausgaben hinaus müssen die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände mit sofortiger Wirkung verpflichtet werden, dem Reichsfinanzministerium den Stand ihrer fundierten und schwebenden Verpflichtungen einschließlich der Bankkredite sowie die jeweiligen Veränderungen monatlich zu melden. Außerdem müssen die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände gehalten sein, ihren Vermögensbestand und ihre Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmungen dem Reichsfinanzminister laufend mitzuteilen.

5

RGBl. 1926 I, S. 109 .

6

RGBl. 1927 I, S. 245 .

c) Um zu verhindern, daß die Ausgaben der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände entgegen dem oben gekennzeichneten Ziel weitere Steigerungen[1097] erfahren, sind diese Körperschaften zu verpflichten, sich dann, wenn die Voranschläge der Ausgaben für 1928 nicht mindestens 10% hinter denen für 1927 zurückbleiben, mit dem Reichsfinanzminister in Verbindung zu setzen. Dem Reichsfinanzminister muß ein Einspruchsrecht gegenüber allen Mehrausgaben und gegen Kreditaufnahmen seitens der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände eingeräumt werden.

Wir sind uns darüber klar, daß mit dieser Forderung eine sehr einschneidende Verfassungsänderung verbunden ist. Die Lage der Verhältnisse zwingt aber zu einem derartigen Vorgehen. Mindestens solange die Reparationsverpflichtungen bestehen, kann es nicht verantwortet werden, daß der Mangel an finanzieller Mäßigung seitens der Volksvertretungen, der Länder und Gemeinden der Reichsregierung jede Durchführung richtiger wirtschafts- und finanzpolitischer Grundsätze unmöglich macht und damit gleichzeitig die erfolgreiche Durchführung der Außenpolitik gefährdet. Die Reichsregierung soll und muß die alleinige Verantwortung für die finanzpolitische Führung und für eine richtige Reparationspolitik tragen. Nachdem die Länder und Gemeinden seit Jahren eine Finanzpolitik betrieben haben, die die Erfordernisse unserer tatsächlichen Lage vernachlässigt, muß endlich die Rücksicht auf geschichtlich oder verfassungsmäßig Gewordenes zurücktreten hinter dem Wohl des Reichs und des gesamten deutschen Volkes.

III. Zur Durchführung des unter I aufgestellten Zieles ist die seit langem von der Industrie geforderte und nunmehr von allen Teilen des Volkes als notwendig anerkannte Verwaltungsreform mit größter Beschleunigung in Angriff zu nehmen. Als sofortiger einleitender und positiver Schritt ist anzuordnen, daß bis zur Erledigung der Verwaltungsreform auf keinem Gebiete der Reichs-, Länder- oder Kommunalverwaltung neue Anwärter eingestellt werden dürfen.

IV. Die Befugnisse des Reichssparkommissars7 sind im Sinne des durch Bundesgesetz vom 10. Juni 1921 in den Vereinigten Staaten eingesetzten „Bureau of the Budget“ zu erweitern.

7

Die geltenden Richtlinien für die Tätigkeit des RSparkom. Saemisch sind in Dok. Nr. 146 abgedruckt.

Eine klare Erkenntnis der gegenwärtigen Wirtschaftslage kann, unbeschadet der Frage, wie lange wahrscheinlich noch die Inlandskonjunktur andauern wird, nur zu dem Urteil führen, daß sich die deutsche Wirtschaft zur Zeit in einem Zustand befindet, der vielfach richtig mit dem Ausdruck „Selbstkostenkrisis“ bezeichnet wird. In den letzten Monaten hat die Steigerung der Selbstkosten in der industriellen Produktion einen Grad erreicht, der nach einem etwaigen Abflauen der Inlandskonjunktur zweifellos befürchten läßt, daß der dann um so notwendigere Anschluß an den Weltmarkt infolge der Steigerung des deutschen Produktionskostenniveaus nicht mehr möglich ist, und daß die schon jetzt höchst bedenkliche Konkurrenz ausländischer Fertigwaren auf dem inländischen Markt sich verstärkt. Es kommt daher vor allem darauf an, daß sich unser Preisniveau nicht erhöht, und demgemäß müssen die wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele auf der Grundlage einer einheitlichen Politik eingestellt sein.

[1098] Wir dürfen ausdrücklich hervorheben, daß unsere Vorschläge nicht ein umfassendes Programm darstellen sollen. Dazu verweisen wir ausdrücklich auf unsere Denkschrift vom Dezember 19258 und auf die inzwischen vorgenommenen bekannten Ergänzungen. Die Vorschläge enthalten nur das, was nach unserer Ansicht sofort mit Rücksicht auf das Memorandum des Reparationsagenten geschehen muß.

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Denkschrift des RdI: „Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik“, Veröffentlichungen des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, Heft 29, Dezember 1925 (Aktenexemplare in R 43  I /1136  und 2359 ); Zusammenfassung in: Schultheß 1925, S. 195 f.

Das Präsidium des Reichsverbandes der Deutschen Industrie sieht in der Tatsache, daß es zu einem solchen Schriftwechsel zwischen dem Generalagenten für Reparationszahlungen und dem deutschen Reichsfinanzminister gekommen ist, eine sehr ernste Warnung. Dieser Schriftwechsel muß leider als ein Zeichen dafür anzusehen sein, daß alle künftigen Aussichten auf eine Revision des Dawesplans, wenigstens was die Seite der inneren Aufbringung der Reparationslasten anbetrifft, außerordentlich stark gefährdet, wenn nicht gar völlig zunichte gemacht worden sind. Diese Erkenntnis zwingt das Präsidium, mit allem Nachdruck auf der ungesäumten Durchführung der vorgetragenen Forderungen zu bestehen, da nur ihre sofortige Erfüllung oder wenigstens die zielbewußte Inangriffnahme der Durchführung Gewähr dafür bieten kann, daß das Ausland und insbesondere die Gläubigerländer sehen, daß es uns mit der Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen ernst ist, und daß wir bestrebt sind, uns so einzurichten, daß die Erfüllung möglich ist. Der Dawesplan sollte nach dem ausdrücklichen Bekenntnis der Verfasser ein Versuch sein, die Höhe und das Ausmaß der deutschen Reparationsfähigkeit festzustellen. Er birgt in sich die Veränderungsmöglichkeiten entsprechend unserer Leistungsfähigkeit. Demgemäß müßte unsere Wirtschafts- und Finanzpolitik eingestellt sein. Wir gehen nicht zu weit, wenn wir behaupten, daß die Entwicklung der letzten Jahre alles andere als eine Politik gewesen ist, die diesem Umstand genügend Rechnung getragen hat.

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