1.11.3 (ma32p): 3. Postgebührenerhöhung.

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3. Postgebührenerhöhung.

Der Reichspostminister berichtete über das Schicksal der Postgebührenvorlage3. Er führte aus, daß die staatsrechtliche Frage entstanden sei, ob bei der entgegengesetzten Stellungnahme des Reichstags und des Verwaltungsrats der Reichspost zu der Vorlage der Stellungnahme des Reichstags eine rechtliche Bedeutung zukomme. Nach seiner Ansicht sei unzweifelhaft die Stellungnahme des Verwaltungsrats der Reichspost rechtlich allein von ausschlaggebender Bedeutung.

3

In der Sitzung des Verwaltungsrats der RP am 17.6.27 hatte RPM Schätzel erklärt, daß die geplante Gebührenerhöhung unbedingt notwendig sei, daß er jedoch mit Rücksicht auf den Reichstagsbeschluß vom 15. 6. (siehe Dok. Nr. 247, Anm. 1) seine diesbezügliche Vorlage zurückziehe. In der Verwaltungsratssitzung vom 18. 6. wurde ein Antrag des braunschweig. Gesandten Boden angenommen, in der zur Deckung des Fehlbetrags eine neue Vorlage des RPM gefordert wurde. Es wurde festgestellt, daß allein der Verwaltungsrat über die Finanzgebarung der RP und über die Gebührenvorlage zu entscheiden habe. Siehe Schultheß 1927, S. 110 f.

Es entstehe nun die Frage, wie weiter vorzugehen sei. Wenn er die Vorlage dem Verwaltungsrat erneut unterbreite, dann sei mit der Möglichkeit eines Mißtrauensvotums gegen seine Person im Reichstag zu rechnen. Es sei auch sehr damit zu rechnen, daß dieses Mißtrauensvotum Annahme finde. In Frage komme auch der Weg, die Vorlage erst dann wieder einzubringen, wenn der Reichstag in die Ferien gegangen sei. Unter Würdigung aller Umstände halte er es jedoch für das Richtige, die Vorlage dem Verwaltungsrat alsbald wieder zuzuleiten.

Nach eingehender Aussprache stimmte das Reichskabinett der Auffassung des Reichspostministers zu, daß die Vorlage baldigst dem Verwaltungsrat wieder zugeleitet werden müsse4.

4

Nachdem auch der Interfraktionelle Ausschuß der Regierungsparteien seine Zustimmung erteilt hatte (R 43 I /1028 , Bl. 204), leitete der RPM dem Verwaltungsrat eine neue, nur geringfügig geänderte Vorlage über eine Erhöhung der Postgebühren zu, die vom Verwaltungsrat am 23. 7. verabschiedet wurde (Schultheß 1927, S. 130). Die neuen Postgebühren traten am 1. 8. bzw. 1. 10. in Kraft (Amtsblatt des RPMin. 1927, S. 297 ff.).

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