1.11.4 (ma32p): 4. Sperrgesetz (Fürstenauseinandersetzung).

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4. Sperrgesetz (Fürstenauseinandersetzung).

Der Reichskanzler führte aus, daß die Sozialdemokraten und die Demokraten einer ihm ausdrücklich von den genannten Parteien gemachten Mitteilung zufolge einen Initiativantrag auf Verlängerung des Sperrgesetzes5 im Reichstag einbringen wollten, falls die Regierung nicht binnen kürzester Frist, vielleicht binnen 3 Tagen, das Erforderliche bezüglich der gesetzlichen Verlängerung des Sperrgesetzes veranlasse. Nötig sei unter allen Umständen eine beschleunigte Beschlußfassung des Reichskabinetts über diese Frage.

5

Das Sperrgesetz lief am 30.6.27 ab.

[805] Der Reichsminister des Innern erklärte, daß er immer noch auf die freiwillige Erklärung der ehemaligen Fürstenhäuser hoffe, sie wollten sich an die Bestimmungen des Sperrgesetzes auch nach dem Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer, vielleicht bis Anfang Dezember dieses Jahres, als gebunden ansehen.

Im übrigen sprach der Reichsminister des Innern die Bitte aus, die Entscheidung über diese Frage noch etwas zu vertagen.

Der Reichskanzler betonte, daß schleunige Beschlußfassung des Reichskabinetts erforderlich sei. Die Beschlußfassung müsse dann auf die morgige (21. Juni) Sitzung des Reichskabinetts vertagt werden6.

6

Die Entscheidung des Kabinetts erfolgte erst in der Ministerbesprechung vom 22. 6. (Dok. Nr. 256, P. 1).

Die Sitzung wurde sodann geschlossen.

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