1.111.3 (ma32p): 3. Reich und Länder.

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3. Reich und Länder.

Der Reichsminister des Innern führte aus, daß nach seiner Auffassung die bevorstehende Besprechung mit den Ministerpräsidenten der Länder9 sich auf 2 Tage erstrecken müsse. Am ersten Tage sei das Thema zu besprechen, inwieweit[1110] Änderungen im Verhältnis zwischen Reich und Ländern in Hinsicht auf die gegenwärtige Lage notwendig oder erstrebenswert seien. Als Referenten für dieses Thema schlage er anstelle des Staatsministers Leutheußer, der abgesagt habe, den Ministerpräsidenten Bazille vor. Bekanntlich sei als Referent ferner der Bürgermeister Dr. Petersen in Aussicht genommen, als Korreferenten die Ministerpräsidenten Dr. Braun und Dr. Held.

9

Siehe hierzu Dok. Nr. 307, Anm. 7.

Am zweiten Tage seien nach seiner Ansicht folgende Themata zu besprechen: a) Inwieweit sind unter Aufrechterhaltung des jetzigen Verhältnisses Maßnahmen gesetzlicher oder verwaltungsmäßiger Art in Reich und Ländern im Sinne wirklicher Ersparnisse möglich? b) Was könnte in Reich und Ländern in bezug auf die Verwaltungsreform geschehen? Als Referenten und Korreferenten für das erste Thema des zweiten Tages habe er den preußischen Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff und den badischen Finanzminister Dr. Schmitt, als Referenten und Korreferenten für das zweite Thema des zweiten Tages den sächsischen Minister des Innern Dr. Apelt und den bayerischen Minister des Innern Dr. Stützel in Aussicht genommen. Gewisse Bedenken habe er selber noch gegen den Vorschlag des Staatsministers Dr. Höpker-Aschoff, vielleicht könne hier noch ein anderer Vorschlag gemacht werden.

Der Reichssparkommissar führte aus, daß das für den ersten Tag in Aussicht genommene Thema in dem vorgesehenen Kreise wohl kaum eine Förderung erfahren werde. Die Reichsregierung könne aber trotzdem dieses Thema nicht als nicht existierend betrachten und werde es deshalb auch zur Diskussion stellen müssen.

Die beiden Themata des zweiten Tages seien von außerordentlicher praktischer Bedeutung. Besonders das Thema der Verwaltungsreform müsse eingehend durchgesprochen werden. Man müsse hier u. a. über die Angleichung der Verwaltungssysteme in den einzelnen Ländern und über die zweckmäßige Organisation der einzelnen Verwaltungen sprechen. Er wolle in diesem Zusammenhang bloß darauf hinweisen, daß die Frage einer möglichst zweckmäßigen Organisation der Reichsfinanzverwaltung in den Ländern auf Schwierigkeiten gestoßen sei. Sehr veraltet sei vielfach die Forstverwaltung. Nicht nur die Aufstellung von Grundsätzen der Rationalisierung der Verwaltung, sondern auch ihre Durchführung sei eine gemeinsame Aufgabe des Reichs und der Länder. Als praktisches Ziel der Aussprache des zweiten Tages müsse ein tatsächliches Zusammenarbeiten des Reichs und der Länder erwachsen.

Staatssekretär Dr. Popitz wies darauf hin, daß das erste Thema des zweiten Tages betreffend Ersparnisse in Reich und Ländern ein etatsrechtliches sei. Dieses Thema müsse sicherlich sehr vorsichtig behandelt werden. Auf die Erörterung des Themas der Verwaltungsreform lege das Reichsfinanzministerium besonderen Wert. Dieses Thema führe in die praktische Arbeit hinein.

In diesem Zusammenhange wolle er erwähnen, daß über die Lage in Hessen nichts Neues mitzuteilen sei. Die Kommission des Reichsfinanzministeriums habe ihre Arbeiten noch nicht beendet10.

10

Siehe hierzu Dok. Nr. 334, Anm. 13.

[1111] Der Stellvertreter des Reichskanzlers äußerte das Bedenken, daß das für den ersten Tag in Aussicht genommene Thema zu allgemein gefaßt sei und vielleicht besser am zweiten Tage erörtert werde. Es sei vielleicht zu überlegen, ob man nicht eine konkretere Fragestellung wählen solle.

Der Reichspostminister bat, bei dem Thema der Verwaltungsreform besonders auch die Frage der Begrenzung der Staatsaufgaben in sachlicher und personeller Beziehung zu erörtern.

Der Reichskanzler führte aus, daß er gegen die vom Stellvertreter des Reichskanzlers vorgeschlagene Umstellung der Themata keine besonderen Bedenken habe. Das Reichskabinett werde sich im übrigen auch baldigst mit der vom Reichsverband der Industrie vorgeschlagenen Rationalisierung der Verwaltung befassen müssen. Eine Denkschrift des Reichsverbandes hierüber11 sei den Ressorts schon zugeleitet worden.

11

Gemeint ist offenbar das Aide-mémoire des RdI, das Kastl am 23.11.27 an Pünder übersandt hatte und das in einer Besprechung zwischen Präsidialmitgliedern des RdI und Vertretern der RReg. am 24. 11. erörtert worden war; siehe Dok. Nr. 350 und Dok. Nr. 351.

Der Reichswirtschaftsminister betonte, daß bei der Besprechung mit den Ländern zunächst die staatsrechtliche Frage erörtert werden müsse; sie sei der Angelpunkt des ganzen Problems. Mit Rücksicht auf die öffentliche Meinung in Deutschland sowie auf den Reparationsagenten halte er es ferner für erforderlich, die zu erörternden Themata möglichst bald bekanntzugeben.

Der Reichssparkommissar erklärte, daß er gegen eine Umstellung der Themata erhebliche Bedenken habe. Aus taktischen Gründen sei es am besten, die grundsätzliche Frage des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern am ersten Tage zu behandeln, weil hierbei positive Ergebnisse kaum zu erwarten seien. Von der Erörterung der vom Reichsminister des Innern für den zweiten Tag vorgeschlagenen Themen erwarte er jedoch ein positives Ergebnis. Wenn diese Themata gleich am ersten Tage erörtert würden, würde vielleicht ein Teil der Ministerpräsidenten und Länderminister bei der Erörterung des Hauptproblems am zweiten Tage nicht mehr in Berlin sein.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers glaubte unter diesen Umständen, seinen ursprünglichen Vorschlag wegen Umstellung der Themata zurückziehen zu sollen. Er schlug jedoch noch vor, bei den einzelnen Themen gewisse Leitsätze mit den Referenten zu verabreden.

Das Reichskabinett faßte folgenden Beschluß:

Bei der voraussichtlich im Januar 1928 stattfindenden gemeinsamen Besprechung mit den Ministerpräsidenten, den Innen- und Finanzministern der Länder sollen folgende Themata erörtert werden:

a) Veränderungen im gegenwärtigen Verhältnis zwischen Reich und Ländern;

b) Maßnahmen zur Gewährleistung sparsamster Finanzwirtschaft;

c) praktische Verwaltungsreformen in Reich und Ländern.

Als Referenten für das zu a) genannte Thema werden Bürgermeister Dr. Petersen und Ministerpräsident von Finckh12; als Korreferenten die Ministerpräsidenten[1112] Dr. Braun und Dr. Held in Aussicht genommen. Um Übernahme des Referats und Korreferats für das zu b) genannte Thema sollen der thüringische Finanzminister Toelle und der preußische Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff gebeten werden13. Der sächsische Minister des Innern Dr. Apelt und der bayerische Minister des Innern Dr. Stützel sollen um Übernahme des Referats und Korreferats für das zu c) genannte Thema gebeten werden. Die zu b) und c) genannten Themata sollen am zweiten Tage behandelt werden. Die Veröffentlichung der Themata soll sogleich erfolgen14.

12

In der Ministerbesprechung vom 7.12.27 (P. 3) erklärte sich das Kabinett nach Vortrag des RIM damit einverstanden, daß das dem Oldenb. MinPräs. v. Finckh zugedachte Referat dem Württ. StPräs. Bazille übertragen werde (R 43 I /1426 , Bl. 70–71; Vorgänge hierzu in R 43 I /1873 , Bl. 116–118).

13

In der Kabinettssitzung vom 20.12.27 (P. 1) teilte der RK mit, daß der Thür. FM Toelle nicht in der Lage sei, ein Referat zu übernehmen; es solle nunmehr dem PrFM Höpker-Aschoff das Referat und dem Bad. FM Schmitt das Korreferat angeboten werden (R 43 I /1426 , Bl. 170).

14

Durch WTB vom 25.11.27 wurde mitgeteilt, daß das RKab. beschlossen habe, der im Januar 1928 stattfindenden Konferenz mit den Ministerpräsidenten und Vertretern der Länder die obengenannten Fragen zu unterbreiten. Über die Bestellung von Referenten zu diesen Fragen werde noch verhandelt (Schriftwechsel des RK mit den Ländern wegen Übernahme der Referate in R 43  I /1873  und 1874 ).

Mit Schreiben vom 20.12.27 lud StS Pünder im Auftrag des RK die präsidierenden Mitglieder sowie die Innen- und Finanzminister der Länderregierungen zu der angekündigten Konferenz für den 16. und 17.1.28 in die Rkei ein. Es sollten folgende Fragen erörtert werden: a) Veränderung des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern, b) Maßnahmen zur Gewährleistung sparsamster Finanzpolitik, c) Verwaltungsreformen in Reich und Ländern. Punkt a) sollte am ersten Tag, die Punkte b) und c) sollten am zweiten Tag behandelt werden. Als Referenten und Korreferenten waren in Aussicht genommen: zu a) als Referenten der Hamb. Bgm. Petersen und der Württ. StPräs. Bazille, als Korreferenten der PrMinPräs. Braun und der Bayer. MinPräs. Held, zu b) als Referent der PrFM Höpker-Aschoff, als Korreferent der Bad. FM Schmitt, zu c) als Referent der Sächs. IM Apelt, als Korreferent der Bayer. IM Stützel. Der Einladung waren „Erläuterungen“ zum Konferenzprogramm beigefügt, die eine Problemskizze zu den drei Themen der Konferenz enthielten (R 43 I /1873 , Bl. 189–192; die „Erläuterungen“ sind abgedr. in: Poetzsch-Heffter, Vom Staatsleben unter der Weimarer Verfassung, II. Teil, in: Jahrbuch des öffentl. Rechts der Gegenwart 17 (1929), S. 65 f.).

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