1.115.1 (ma32p): 1. Beantwortung der sozialdemokratischen Interpellation über die Wirtschaftspolitik der Reichsregierung.

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1. Beantwortung der sozialdemokratischen Interpellation über die Wirtschaftspolitik der Reichsregierung2.

2

Interpellation der SPD-Fraktion vom 13.10.27: RT-Bd. 418 , Drucks. Nr. 3650 ; abgedr. in: Ursachen und Folgen, Bd. VI, Dok. Nr. 1290.

Der Reichswirtschaftsminister gab einen Überblick über die Gedankengänge, die er bei der Beantwortung der Interpellation vorbringen wird, soweit diese sich auf die Wirtschaftspolitik der Reichsregierung bezieht.

Im Reparationspolitischen Ausschuß sei es zwischen dem Reichsbankpräsidenten3 und dem Abg. Hilferding zu einem scharfen Zusammenstoß gekommen4. Die Verhandlungen würden am 30. fortgesetzt werden. Es müsse versucht werden, die Erörterungen im Plenum in ruhige Bahnen zu lenken. Ein Gegensatz zwischen der Politik der Reichsregierung und der des Reichsbankpräsidenten dürfe nicht in die Erscheinung treten, andererseits dürfe es nicht so erscheinen, als wenn die Regierungspolitik von der des Reichsbankpräsidenten abhängig sei.

3

Schacht.

4

Hierüber in den Akten der Rkei nichts zu ermitteln.

Der Reichsbankpräsident habe beim Reichstagspräsidenten5 beantragt, daß er bei Beantwortung der Interpellation im Plenum das Wort erhalte. Einem Antrag dieser Art könne nur dadurch entsprochen werden, daß er von der Reichsregierung als Kommissar benannt wird. Dagegen beständen durchschlagende Bedenken. Es sei damit zu rechnen, daß der Reichsbankpräsident die Reichsregierung im Plenum angreifen würde.

5

Löbe.

[1121] Der Reichsbankpräsident behaupte, die Reichsregierung habe die Auseinandersetzung mit ihm über die Anleihepolitik bis 7. Oktober6 verschleppt. Demgegenüber müsse nötigenfalls darauf hingewiesen werden, daß bereits im März 1927 wegen der einheitlichen Verwaltung öffentlicher Gelder sowie wegen Beschränkung der starken Aufwärtsbewegung an der Börse gemeinsam beraten7 und vorgegangen worden sei. Der Reichsbankpräsident habe selbständig Reparationspolitik treiben wollen, indem er durch Schaffung einer Präventivkrise Schwierigkeiten im Transfer herbeiführte. Als darauf aber der Reparationsagent8 107 Millionen Devisen vom deutschen Markte abgezogen habe, sei er von dieser Taktik abgegangen, die er aber auch jetzt noch gern verfolgen möchte. Die Reichsregierung dagegen wünsche keine Aufrollung des Reparationsproblems vor den Wahlen in Amerika. Ein weiterer Streitpunkt mit dem Reichsbankpräsidenten habe wegen der privaten Auslandsanleihen bestanden. Nur mit Mühe sei es gelungen, die Befreiung der Auslandsanleihen von der Kapitalsteuer wieder durchzuführen9, nachdem durch die Aufhebung dieser Maßnahme die kurzfristige Verschuldung außerordentlich stark gestiegen war.

6

Gemeint ist die Ministerbesprechung vom 7.10.27 (Dok. Nr. 313).

7

Gemeint ist offenbar die Sitzung vom 7.3.27, in der RbkPräs. Schacht über währungs- und finanzpolitische Fragen Bericht erstattet hatte (Dok. Nr. 195).

8

Gilbert.

9

Siehe hierzu Dok. Nr. 260, Anm. 1.

Der Reichsbankpräsident habe dann auch weiter gegen die privaten Anleihen im Auslande Stellung genommen. Erst durch die Verhandlungen vom 7. Oktober10 sei es zu einem Ausgleich mit der Wirtschaftspolitik der Reichsregierung gekommen. Im Haushaltsausschuß habe sich diese Übereinstimmung deutlich ergeben11.

10

Siehe oben Anm. 6.

11

In den Sitzungen des Haushaltsausschusses des RT am 26. und 27.10.27 hatten RFM Köhler, RWiM Curtius und RbkPräs. Schacht über die Finanz-, Wirtschafts- und Währungslage berichtet. Siehe: Verhandlungen des Ausschusses für den Reichshaushalt, III. Wahlperiode, 260. und 261. Sitzung; ferner: Schultheß 1927, S. 172 ff.

Auch bei der Neukonstituierung der Beratungsstelle12 sei mit dem Reichsbankpräsidenten zusammengearbeitet worden. Es solle angestrebt werden, durch eine Auslandsanleihe von 3[00]–400 Millionen die kurzfristige Verschuldung der Kommunen in langfristige umzuwandeln. Diese Tatsache müßte bei der Beantwortung der Interpellation in den Vordergrund treten.

12

Siehe Dok. Nr. 313, Anm. 32.

Die Rede des Reichsbankpräsidenten in Bochum13 habe weitere Schwierigkeiten gemacht. Die Städte seien erst nach langwierigen Beratungen davon abgekommen, die Beantwortung des Fragebogens der Reichsregierung14 zu verweigern[1122] und Gewaltmaßnahmen zu ergreifen. Der Reichsbankpräsident habe inzwischen auch eingelenkt.

13

Rede Schachts am 18.11.27 in Bochum. Separatdruck: Schacht, Eigene oder geborgte Währung; vgl. Dok. Nr. 356, Anm. 2.

14

Auf Veranlassung des RFMin. wurde Ende November 1927 bei den größeren Städten eine Umfrage durchgeführt, durch die insbesondere die kurzfristige Verschuldung und der Anleihebedarf der Gemeinden ermittelt werden sollte. Das Ergebnis der Enquete sollte als Unterlage für die geplante Konsolidierung der kurzfristigen Gemeindeschulden und für die Genehmigung kommunaler Auslandsanleihen durch die Beratungsstelle für Auslandskredite dienen (Materialien in R 2  /2003 , 2128 , 20151a ). Vgl. den Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 10.12.27, S. 109 und 254; Bericht des Generalagenten vom 7.6.28, S. 83 und 186 f.; Dietrich-Troeltsch, Kommunalkredit, Reparationen und föderalistisches Prinzip, S. 1389 ff. und 1405 ff.

Es sei zu erwägen, ob eine engere Verbindung der Kreditpolitik der Reichsregierung und der Reichsbank dadurch erreicht werden könnte, daß der Reichswirtschaftsminister zu den Sitzungen des Reichsbankdirektoriums mit beratender Stimme zugezogen würde, zumal der Reichsbankpräsident dem Reparationsausschusse angehöre.

Weiter sei darüber Entschließung zu fassen, ob bei Beantwortung der Interpellation der Auffassung des Reparationsagenten entgegengetreten werden möchte, daß die gesamte Wirtschafts- und Finanzpolitik der Reichsregierung auf Erleichterung des Transfers eingestellt werden müsse. Einzelne Abgeordnete würden in der Debatte auf diese Frage eingehen, insbesondere Dernburg15.

15

Siehe die Rede des Abg. Dernburg in der Sitzung des RT vom 2.12.27 (RT-Bd. 394, S. 11782  ff.).

Der Reichsminister des Auswärtigen wies darauf hin, daß neben dem Vorwurf der Verschleppung der Beratungen über die Kreditpolitik vom Reichsbankpräsidenten immer wieder darauf hingewiesen würde, die Reichsregierung habe ihn nach dem 13. Mai, dem Zusammenbruch an der Börse, preisgegeben16, obwohl er im Einvernehmen mit der Reichsregierung gehandelt habe.

16

Vgl. hierzu Dok. Nr. 286, dort auch Anm. 2.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bedauerte, daß der Wunsch des Reichsbankpräsidenten, die Reichsregierung möge sich mit ihm über die einzuschlagende Wirtschafts- und Finanzpolitik auseinandersetzen, nicht erfüllt worden sei. Es sei notwendig, mit ihm insbesondere auch die Exportpolitik und die Fragen zu behandeln, die sich auf eine Einschränkung der Einfuhr bezögen.

Demgegenüber erklärte der Reichswirtschaftsminister daß die Reichsregierung über die Art des Vorgehens gegen die Börse im Mai keine Anweisungen irgendwelcher Art gegeben habe. Der Reichsbankpräsident könne sich nicht mit Recht darüber beschweren, daß die Reichsregierung sich nicht genügend mit ihm in Verbindung gehalten habe. Er selbst habe die Verbindung fortgesetzt gesucht. Alle Fragen der Finanz- und Wirtschaftspolitik, die den Reichsbankpräsidenten angingen, seien am 7. Oktober bereinigt worden. Im übrigen stehe die Wirtschaftspolitik der Reichsregierung fest. Eine Einmischung des Reichsbankpräsidenten in die Einzelheiten, insbesondere auch der Verwendung der Gelder, könne nicht als berechtigt angesehen werden.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers hielt es in diesem Zusammenhange für zweckmäßig, wenn die Reichsregierung sich in bestimmten Terminen mit dem Reichsbankpräsidenten über die laufende Finanz- und Wirtschaftspolitik ausspräche.

Dem stimmte der Reichskanzler zu.

Gegen die Benennung des Reichsbankpräsidenten als Regierungskommissar für die Plenarsitzung am 1. Dezember brachte auch der Reichsminister des Auswärtigen Bedenken vor. Auf das Ausland würde eine Auseinandersetzung zwischen dem Reichsbankpräsidenten und der Reichsregierung im Plenum des Reichstags einen äußerst schlechten Eindruck machen.

[1123] Dem stimmte der Reichswehrminister zu, der im übrigen darauf hinwies, daß ein Regierungskommissar nur Erklärungen abgeben könne, die der Auffassung der Reichsregierung entsprächen. Demnach solle die Entscheidung darüber, ob der Reichsbankpräsident als Regierungskommissar gehört werde, vorbehalten bleiben. Wenn er benannt würde, müsse ihm genau vorgeschrieben werden, in welcher Weise er sich zu äußern habe.

Auch der Reichskanzler sprach sich dafür aus, daß die Entscheidung über die Benennung des Reichsbankpräsidenten als Regierungskommissar nötigenfalls noch während der Plenarsitzung des Reichstags am 1. 12. getroffen würde17.

17

In den Plenarsitzungen des RT vom 1. bis 3.12.27, in denen die sozialdemokratische Interpellation (Anm. 2) beraten wurde, sprach Schacht nicht. Für die RReg. beantworteten RWiM Curtius und RArbM Brauns die Interpellation. Siehe RT-Bd. 394, S. 11741 –11825.

Gegen die Teilnahme des Reichswirtschaftsministers an den Verhandlungen des Direktoriums der Reichsbank äußerte der Reichsarbeitsminister Bedenken. Die Reichsregierung würde dadurch eine starke Verantwortung für die Politik der Reichsbank übernehmen.

Auch der Reichsminister des Auswärtigen äußerte Bedenken. Das Ausland könne vermuten, daß die Reichsregierung mit der Maßnahme beabsichtige, eine Änderung des Reichsbankgesetzes18 vorzubereiten. Er schlug vor, daß auf den Reichsbankpräsidenten eingewirkt werde, daß er vor einer Änderung des Diskontsatzes mit dem Reichswirtschaftsminister Fühlung nehme.

18

Bankgesetz vom 30.8.24 (RGBl. II, S. 235 ).

Nachdem der Stellvertreter des Reichskanzlers die Befürchtung geäußert hatte, daß der Generalrat der Reichsbank den Vorschlag, den Reichswirtschaftsminister zu dem Direktorium der Reichsbank mit beratender Stimme zuzuziehen, ablehnen würde, bestand Übereinstimmung, daß eine Entscheidung über diese Frage noch nicht getroffen werden solle.

Gegen eine Stellungnahme zu dem Standpunkt des Reparationsagenten hinsichtlich der Förderung des Transfers hatte der Reichsminister der Finanzen Bedenken. Die Frage würde zweckmäßiger in einer umfassenden Kundgebung der Reichsregierung behandelt, die etwa bei der Stellungnahme zu dem bevorstehenden Jahresbericht des Reparationsagenten erfolgen könne. Es sei nicht erwünscht, im gegenwärtigen Augenblick durch Ausführungen hierzu in eine Kampfstellung zum Reparationsagenten zu kommen.

Es soll versucht werden, die Hauptredner zur Interpellation zu veranlassen, daß sie diesen Punkt nicht berühren. Nötigenfalls könne nach Ansicht des Reichsministers des Auswärtigen nur erklärt werden, daß die Reichsregierung den Standpunkt des Reparationsagenten in der Frage nicht teile und daß sie später Gelegenheit nehmen werde, ihren Standpunkt ausführlich darzulegen.

Der Staatssekretär in der Reichskanzlei berichtete über die Verhandlungen im Ältestenrat. Es habe Einverständnis darüber bestanden, daß der Redner der Sozialdemokratischen Partei die Interpellation in etwa einstündiger Rede begründe und daß dann ein Redner des Zentrums etwa ½ Stunde zu der Interpellation über die Notlage des Aachener Wirtschaftsgebiets reden solle. Dann solle der Reichswirtschaftsminister und anschließend der Reichsarbeitsminister sprechen. Für jede Fraktion sei weiter eine Redezeit von 1½ Stunden vorgesehen,[1124] so daß die Verhandlungen insgesamt 3 Tage in Anspruch nehmen würden. Am Montag, dem 5. Dezember solle dann über die Resolution über den Lohnkampf im Tabakgewerbe verhandelt werden.

Nach dem Vorschlage des Staatssekretärs Schmid wird die Interpellation über die Notlage in der Pfalz vom Reichsverkehrsminister bei der Beantwortung der Kanalinterpellation mitbeantwortet werden, da der wesentliche Punkt die Brückenfrage sei.

Der Reichsarbeitsminister erklärte, daß er die Interpellation der Sozialdemokratischen Partei, soweit sie sich auf sozialpolitische Fragen beziehe, durch kurze Darlegungen beantworten werde, denen keine außerordentliche Bedeutung zukommt.

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