1.118.1 (ma32p): 1. Aussprache über das Ergebnis der Beratungen des Reichshaushaltsausschusses zum Besoldungsgesetzentwurf in 1. Lesung.

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1. Aussprache über das Ergebnis der Beratungen des Reichshaushaltsausschusses zum Besoldungsgesetzentwurf in 1. Lesung1.

1

Am 30.11.27 hatte der Haushaltsausschuß des RT die 1. Lesung der Besoldungsvorlage (RT-Bd. 419 , Drucks. Nr. 3656 ) im wesentlichen beendet; Beschlüsse des Haushaltsausschusses in 1. Lesung in RT-Bd. 420 , Drucks. Nr. 3765 ; Protokolle der Beratungen des Haushaltsausschusses (1. Lesung) in RT-Bd. 420 , Beilage I zu Drucks. Nr. 3765.

Ministerialdirektor Lothholz gab anhand der anliegenden tabellarischen Übersichten2 einen kurzen Überblick über die Gestaltung des Besoldungsgesetzes und der Besoldungsordnung in der ersten Lesung des Haushaltsausschusses.

2

In der Anlage zu diesem Protokoll befinden sich 1) eine Übersicht über die Gehaltssätze der Besoldungsordnung A nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses in 1. Lesung; 2) eine Zusammenstellung von Beschlüssen des Haushaltsausschusses in 1. Lesung zum Entw. des Besoldungsgesetzes; 3) eine „Zusammenstellung der Mehrkosten, die durch die Beschlüsse der Regierungsparteien des [sic] Haushaltsausschusses zur Regierungsvorlage (Besoldungsordnung) entstehen“; nach dieser Zusammenstellung beliefen sich die „Mehrkosten“ bei der Reichshoheitsverwaltung, der Reichspost und Reichsbahn auf insgesamt 25 911 500 RM (R 43 I /1426 , Bl. 5, 7, 8).

Der Reichskanzler sprach ihm daraufhin den besonderen Dank der Reichsregierung für seine aufopferungsvolle Arbeit bei der Vertretung der Regierungsvorlage in den bisherigen Verhandlungen aus.

Der Reichsminister der Finanzen stellte sodann eine Reihe von Spezialfragen zur Erörterung, zu denen die Reichsregierung infolge der Beschlüsse des Reichstags Stellung zu nehmen hat.

Beförderungsstellen für Ministerialräte.

Der Reichsarbeitsminister nahm auf seine Vorlage – Rk. 8330 – Bezug und regte an, besondere Beförderungsstellen für Ministerialräte zu schaffen3. Die[1132] bisherige Regelung der Dinge habe sich insofern als unzulänglich erwiesen, als keine ausreichende Möglichkeit bestehe, verdienstvolle und infolge ihrer Sachkenntnis unentbehrliche Ministerialräte in ihrer Laufbahn so zu fördern, daß ein genügender Anreiz für das Verbleiben in ihren Stellen bestehe.

3

Kabinettsvorlage des RArbM vom 27.10.27 betr. Schaffung von Beförderungsstellen für Ministerialräte sowie Stellungnahmen anderer Ressorts zu dieser Frage in R 43 I /2621 .

In der Aussprache kam zum Ausdruck, daß die Schaffung von besonderen Kategorien von Ministerialräten abzulehnen sei, daß jedoch den Verhältnissen in den Einzelministerien dadurch besser Rechnung getragen werden könne, daß man bei der Schaffung von Stellen für Ministerialdirigenten nicht, wie bisher, allzu schematisch an den Bedingungen für die Schaffung solcher Stellen (Mindestzahl von 6 Referenten) festhalten solle.

Ministerialzulage4.

4

Vgl. dazu Dok. Nr. 243, P. 9 und Nr. 297, P. 2.

Der Reichsminister der Justiz forderte in erster Linie den Einbau der Ministerialzulage in die Besoldungsordnung. Für den Fall, daß dies sich als praktisch undurchführbar erweisen sollte, forderte er die Erhöhung der Ministerialzulage um 50 v.H. ihres bisherigen Betrages. Um die Verwaltung durch den Einbau der Ministerialzulage nicht allzu sehr festzulegen und um ihr die Möglichkeit zu lassen, bei der in Aussicht genommenen Verwaltungsreorganisation in der Ministerialinstanz entbehrlich werdende Beamte auf Provinzialstellen zu versetzen, schlug er vor, die Pensionsfähigkeit der eingebauten Ministerialzulage erst nach einer Reihe von Dienstjahren – etwa nach 6 Jahren – eintreten zu lassen.

Der Reichsarbeitsminister hielt es für richtiger, die Ministerialzulage nicht einzubauen, sie jedoch entsprechend dem Vorgehen Preußens um 50 v.H. zu erhöhen5.

5

In Preußen war die Ministerialzulage bereits am 1.4.27 um 50% erhöht worden.

Der Preußische Finanzminister berichtete über die Verhältnisse in Preußen, daß beim Besoldungsausschuß des Landtages Neigung vorhanden sei, die zum 1. April 1927 vorgenommene Erhöhung der Ministerialzulage um 50 v.H. bei der in Arbeit befindlichen Besoldungsregelung wieder auf die frühere Höhe zurückzubringen, daß jedoch die Preußische Staatsregierung demgegenüber den Standpunkt vertrete, daß es bei der Erhöhung von 50 v.H. verbleiben solle.

Der Reichsminister der Finanzen hatte Bedenken, ob der Vorschlag des Reichsministers der Justiz, die Nichtpensionsfähigkeit der eingebauten Ministerialzulage auf etwa 6 Jahre zu beschränken, für die Verwaltungsreformpläne ausreichend sei. Er meinte, man müsse sich die Möglichkeit vorbehalten, auch ältere Ministerialbeamte versetzbar zu erhalten. Er sprach sich gegen den Einbau der Ministerialzulage aus.

Auf Vorschlag des Reichskanzlers beschloß das Kabinett, den Standpunkt zu vertreten, daß die Ministerialzulage nicht eingebaut werden solle, daß sie aber mit Rücksicht auf das Vorgehen Preußens über den gegenwärtigen Betrag um 50 v.H. erhöht werden solle.

Höhere Beamte.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß in Kreisen der Regierungsparteien die Absicht geäußert worden sei, für die Gruppe der Regierungsräte,[1133] die nach der Regierungsvorlage ein Gehalt von 4800–8400 RM beziehen sollen6, eine Änderung in der Weise vorzunehmen, daß das Anfangsgehalt auf 4400 RM herabgesetzt, dagegen das Endgehalt auf 8700 RM erhöht wird. Er erklärte, daß er sich mit dieser Regelung nur dann einverstanden erklären könne, wenn daraus keinerlei Rückwirkungen bei anderen Gruppen entständen.

6

Gemeint ist die Besoldungsgruppe A 2b nach der Regierungsvorlage des Besoldungsgesetzes, bzw. die Besoldungsgruppe A 2c (neu) nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses des RT in 1. Lesung; siehe RT-Bd. 420 , Drucks. Nr. 3765 , S. 50–59.

Der Preußische Finanzminister erklärte, daß Preußen zwar wohl daran denke, das Anfangsgehalt der Regierungsräte herabzusetzen, daß es ihm jedoch nach seiner Kenntnis der Stimmung der ausschlaggebenden Instanzen völlig ausgeschlossen erscheine, daß Preußen die Heraufsetzung des Endgehalts mitmachen werde, und zwar, weil es ausgeschlossen erscheine, daß die Erhöhung ohne Rückwirkungen in anderen Gruppen durchgesetzt werden könne.

Da die der Deutschen Volkspartei angehörenden Minister7 nicht anwesend waren, wurden Beschlüsse nicht gefaßt.

7

Stresemann und Curtius.

Weitere Einzelfragen, wie z. B. die Pensionärsfrage, die Frage der Schaffung der sogenannten Regierungsdirektorengruppe, die Einstufung der Reichsschuldenverwaltung in die Besoldungsordnung und die Einstufung der Reichsgerichtsräte wurde nur gestreift, jedoch nicht abschließend behandelt, da der Reichskanzler erklärte, wegen des Fehlens der der Deutschen Volkspartei angehörenden Minister in diesen Fragen keine grundsätzliche Festlegung des Kabinetts herbeiführen zu wollen8.

8

Fortsetzung der Kabinettssitzung über die Besoldungsvorlage: Dok. Nr. 362.

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