1.125.1 (ma32p): Besoldungsvorlage.

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Besoldungsvorlage.

Der Reichsarbeitsminister schlug vor, angesichts der Aufnahme, welche der von den Regierungsparteien im Haushaltsausschuß des Reichstags zur Besoldungsvorlage eingebrachte Antrag auf Änderung der Grundgehälter für Regierungsräte – Nr. 1603 der Drucksachen – gefunden habe, von dem früheren Kabinettsbeschluß auf Erhöhung des Endgehalts für die Gruppe der Regierungsräte von 8400 auf 8700 M wieder abzugehen und zur ursprünglichen Regierungsvorlage zurückzukehren. Nach dem bisherigen Gang der Verhandlungen[1147] im Haushaltsausschuß habe man sich davon überzeugen müssen, daß nicht nur die Opposition, sondern auch die Regierungsparteien von der Unmöglichkeit überzeugt seien, die Änderung bezüglich der Regierungsratsgruppe ohne Rückwirkung auf die anderen Gruppen durchzusetzen. Der Ausschluß jeder Rückwirkung sei aber die ausgesprochene Vorbedingung für den Kabinettsbeschluß gewesen1. Nachdem sich diese Bedingung als unerfüllbar erwiesen habe, sei es nur natürlich, daß das Kabinett seinen ersten Schritt wieder rückgängig mache.

1

Vgl. dazu Dok. Nr. 366, P. 6.

Die anwesenden Mitglieder der Reichsregierung stimmten dieser Auffassung zu.

Der Reichswirtschaftsminister hatte sein Fernbleiben aus der Sitzung entschuldigt. Der Staatssekretär in der Reichskanzlei versuchte, sich fernmündlich mit ihm in Verbindung zu setzen, konnte indes nur seinen Stellvertreter, Staatssekretär Trendelenburg, erreichen. Er unterrichtete diesen fernmündlich über den bisherigen Gang der Verhandlungen. Der Staatssekretär in der Reichskanzlei berichtete, Staatssekretär Trendelenburg habe darauf erwidert, daß ihm die persönlichen Auffassungen seines Ministers zur Sache im wesentlichen bekannt seien, und daß er sich zu der Mitteilung für berechtigt halte, daß auch Reichsminister Curtius unter den obwaltenden Umständen mit dem Fallenlassen des Kabinettsbeschlusses auf Höherstufung der Regierungsratsgruppe einverstanden sei.

[…]

Bezüglich der weiteren Behandlung der Frage der Einstufung der Regierungsratsgruppe beschloß das Kabinett nach längerer Aussprache, daß der Reichsminister der Finanzen im Haushaltsausschuß im Namen der Reichsregierung eine formulierte Erklärung abgeben solle, in welcher der Standpunkt der Reichsregierung klargelegt werde.

Der Reichsminister der Finanzen verlas darauf den Entwurf einer Disposition für diese Regierungserklärung, welche die Billigung des Kabinetts fand. Die nähere Formulierung der Erklärung wurde dem Reichsminister der Finanzen überlassen2.

2

In der Sitzung des Haushaltsausschusses des RT vom 8. 12., in der der Ausschuß die 2. Lesung des Besoldungsgesetzes fortsetzte, gab RFM Köhler folgende Erklärung ab: Die RReg. habe bei der Einbringung des Besoldungsgesetzes erklärt, daß die Vorlage zwar im einzelnen nicht unabänderlich sei, daß aber Änderungen, deren finanzielle Auswirkung die Gesamtkosten wesentlich erhöhten, nicht möglich seien. Die RReg. habe deshalb auch keine Einwendungen gegen den Antrag der Regierungsparteien (Nr. 1603) auf Neufestsetzung der Bezüge der Besoldungsgruppe 2c (Regierungsratsgruppe) geltend gemacht, weil hierdurch keine Mehrbelastung entstanden wäre. Sie habe aber zur Bedingung gemacht, daß sich aus dieser Änderung keine Rückwirkungen auf andere Besoldungsgruppen ergeben dürften. In der gestrigen Aussprache des Haushaltsausschusses seien jedoch verschiedene Rückwirkungen angemeldet worden. Dies habe die RReg. veranlaßt, die Lage erneut zu prüfen, insbesondere wegen der Auswirkungen auf den Etat des Reichs, der RP und der RB, der Länder und Gemeinden. Die RReg. sei einhellig zu dem Ergebnis gekommen, „daß ein weiteres Entgegenkommen gegenüber Wünschen und Anträgen auf Änderung der Bezüge einzelner Besoldungsgruppen über die Beschlüsse der ersten Lesung hinaus aus finanziellen Gründen unmöglich ist“. – Die Regierungsparteien zogen daraufhin ihren Antrag auf Neufestsetzung der Grundgehälter bei der Besoldungsgruppe 2c (Regierungsräte) zurück. Siehe die Niederschrift der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 8.12.27.

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