1.129.1 (ma32p): Phoebus-Film-Gesellschaft.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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Text

RTF

Phoebus-Film-Gesellschaft1.

1

Vgl. zuvor Dok. Nr. 352.

Es wurde Einvernehmen über die Art und Weise der Behandlung der Angelegenheit gegenüber den Abgeordneten der Sozialdemokratischen Fraktion erzielt2. Bezüglich der zur Vermeidung derartiger Mißstände zu treffenden künftigen Maßnahmen wurde vereinbart, daß diese Frage erst endgültig entschieden werden solle, wenn im Reichskabinett die allgemeinen Fragen der Landesverteidigung durchberaten sein würden.

2

Siehe Dok. Nr. 372.

Der Reichswehrminister teilte mit, daß er ein Abschiedsgesuch des Kapitäns zur See Lohmann abgelehnt und diesem seinerseits ordnungsgemäß gekündigt habe. Außerdem sei ein Disziplinarverfahren wegen fristloser Entlassung eingeleitet.

Der Reichswehrminister berichtete ferner über die Erwähnung der Phoebus-Angelegenheit durch den preußischen Vertreter, Ministerialdirektor Badt, im Reichsrat3.

3

Am 10.12.27 vermerkte MinDir. v. Hagenow für den RK: MinDirig. Wachsmann habe soeben mitgeteilt, daß der Vertreter Preußens, Badt, im RR-Ausschuß eine Auskunft der RReg. über die Phoebus-Angelegenheit gefordert habe. RWeM Geßler habe erklärt, daß er z. Zt. keine Erklärung in der Phoebus-Angelegenheit abgeben könne. Auf Grund dieser Stellungnahme habe der RR verlangt, daß er vor Verabschiedung des Etats in der Sache unterrichtet werde. Wachsmann habe gebeten, dem RK hierüber Vortrag zu halten und auf den PrMinPräs. dahin einzuwirken, „daß Preußen von einer Auskunftserteilung im Rahmen der Etatsberatungen absehen möchte, wenn die Reichsregierung sich bereit erkläre, den Reichsrat in der Phoebussache zu unterrichten, sobald die Ermittlungen vollständig abgeschlossen sind“ (R 43 I /603 , Bl. 123).

Der Reichskanzler ermächtigte den Reichswehrminister, bei Beratung des Wehretats im Reichsrat die entsprechenden Erklärungen abzugeben.

Es wurde beschlossen: die Interpellation der Kommunistischen Partei4 zu beantworten, und zwar möglichst zusammen mit den Verhandlungen über den Wehretat.

4

In der Interpellation der KPD-Fraktion vom 7.12.27 heißt es: Vor vier Monaten sei bekannt geworden, daß aus Mitteln des RWeMin. 6 Mio RM zur Unterstützung der Phoebus-Filmgesellschaft verwendet worden seien. Zur „Vertuschung dieses politischen Skandals“ sei der RSparkom. Saemisch mit der Untersuchung beauftragt worden, dessen Bericht inzwischen der RReg. vorliege. „Der Reichskanzler Marx aber will selbst das Ergebnis dieser keineswegs einwandfreien Untersuchung geheim halten und die Machinationen des Reichswehrministeriums weiter decken. Ist die Reichsregierung bereit, diese Geheimhaltung endlich aufzugeben […]?“ (RT-Bd. 420 , Drucks. Nr. 3753 ).

Der Präsident des Rechnungshofes bat, ihn gegen die in der Interpellation gegen seine Tätigkeit ausgesprochenen Beleidigungen in Schutz zu nehmen.

[1156] Der Reichskanzler sprach sich dafür aus, die Antwort auf die Interpellation schriftlich zu fixieren5.

5

In der Sitzung des RT vom 20.1.28 gab RK Marx eine Erklärung zur Phoebus-Affäre ab (RT-Bd. 394, S. 12246  f.).

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