1.131.1 (ma32p): 1. Örtliche Sonderzuschläge.

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1. Örtliche Sonderzuschläge.

Oberregierungsrat Olscher vom Reichsfinanzministerium trug den Sachverhalt entsprechend der beiliegenden schriftlichen Vorlage vor1.

1

Um die Beamtengehälter den Arbeiterlöhnen anzugleichen, waren während der Inflationszeit (1922/23) örtliche Sonderzuschläge eingeführt worden, die den Beamten im besetzten Gebiet und in verschiedenen Orten des unbesetzten Gebiets (u. a. Hamburg und Berlin) gewährt wurden. Mit Schreiben vom 5.11.27 hatte nun der RFM dem Kabinett einen Plan für den Abbau dieser Sonderzuschläge vorgelegt. In der Begründung heißt es: Die örtlichen Sonderzuschläge hätten seit längerer Zeit ihre Berechtigung verloren und seien bereits mehrmals herabgesetzt worden. Im Zusammenhang mit der jetzigen Besoldungsneuregelung müsse ein weiterer und starker Abbau erfolgen. „Ein für die betroffene Beamtenschaft erträglicher Teil des Sonderzuschlags soll als durch die eintretende Besoldungserhöhung abgegolten wegfallen. Ein weiterer Teil soll durch Zahlung einer einmaligen Abfindungssumme abgelöst werden. Ein Restteil soll bestehen bleiben, der im besetzten Gebiet mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse zunächst höher sein soll als in den übrigen Gebieten, spätestens im Falle der Räumung aber auch in den geräumten Teilen herabgesetzt oder beseitigt werden soll.“ (R 43 I /1426 , Bl. 115–122; R 43 I /2585 , Bl. 133–137).

Der Reichsminister der Finanzen machte weitere Ausführungen über die mit dem vorgeschlagenen Abbau der örtlichen Sonderzuschläge in Verbindung stehenden politischen Zusammenhänge und bat dringend um Zustimmung zu den gemachten Vorschlägen.

Staatssekretär Schmid meinte, das Tempo des vorgeschlagenen Abbaus sei zu schnell. Zum mindesten glaube er empfehlen zu müssen, daß im Januar 1929 nicht die Hälfte, sondern noch einmal eine volle Abfindung gewährt werde.

[1158] Ministerialdirektor Rettig erklärte im Auftrage des Reichsarbeitsministers, daß er für einen möglichst radikalen Abbau eintrete.

Ministerialdirektor v. Kameke trug im Auftrage des Reichsministeriums des Innern vor, daß in seinem Ressort Bedenken gegen eine Herabsetzung der örtlichen Sonderzuschläge für Berlin und Hamburg bestünden.

Diesen Bedenken schloß sich Ministerialdirektor Bumke im Auftrage des Reichsministers der Justiz an.

Der Reichssparkommissar trat nachdrücklichst für die Annahme der Vorlage des Reichsministers der Finanzen ein.

[…]

Die Abstimmung über den Vorschlag des Reichsministers der Finanzen auf Abbau der örtlichen Sonderzuschläge ergab eine Mehrheit des Kabinetts für den Vorschlag des Reichsministers der Finanzen2.

2

Zur Durchführung des Abbaus der örtlichen Sonderzuschläge siehe: RBesBl. 1927, S. 1927, S. 149 f.; Politisches Jahrbuch 1927/28, S. 578 ff. Aktenmaterial hierzu in R 43 I /2585 .

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