1.138.1 (ma32p): Verwaltungsreform.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 10). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

Verwaltungsreform1.

1

Zur Vorgeschichte dieser Chefbesprechung siehe Dok. Nr. 378, dort bes. Anm. 3.

Der Reichskanzler bemerkte einleitend, daß ihm die aus der Presse bekannt gewordenen Entscheidungen des Staatsgerichtshofs über die Ungültigkeit der Wahlgesetznovellen in Hessen, Hamburg und Mecklenburg-Strelitz2 große Sorge machten. Zunächst werde man aber wohl nähere Nachrichten abwarten müssen.

2

Siehe hierzu Dok. Nr. 385, P. 2.

Staatssekretär Dr. Popitz berichtete sodann über die bisherigen Arbeiten der aus dem Reichsminister des Innern, dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichssparkommissar bestehenden Kommission3. Er führte aus, daß bis jetzt zwei Sitzungen der Kommission stattgefunden hätten, und zwar habe man sich in der ersten Sitzung mit allgemeinen Fragen, in der zweiten hauptsächlich mit der Herausarbeitung der Themata beschäftigt. Allzu viel Positives habe man bis jetzt nicht erreicht, der positive Erfolg bestehe im wesentlichen in der Herausarbeitung der Themata.

3

Siehe Dok. Nr. 378, Anm. 2.

Der Reichskanzler warf die Frage auf, wie die Vorbereitung zur Länderkonferenz4 am besten gefördert werden könne. Auf jeden Fall werde nach seiner Auffassung vor der Konferenz noch eine Sitzung des Reichsministeriums erforderlich sein.

4

Besprechung mit Vertretern der Länderregierungen (sog. „Länderkonferenz“), die am 16. und 17.1.28 in der Rkei stattfinden sollte.

Der Reichssparkommissar machte folgende Ausführungen:

Das Thema zu 1) „Veränderung des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern“5 werde er zwar in der Länderkonferenz nicht behandeln, aber die einzelnen Fragen einer Verfassungsreform in seinem Geschäftsbereich theoretisch bearbeiten lassen, damit die Reichsregierung für die Länderkonferenz geeignetes Material in der Hand habe. Insbesondere sollten die Lösungsmöglichkeiten nach Bedeutung und verwaltungsmäßiger Auswirkung einer Prüfung unterzogen werden.

5

Auf der Länderkonferenz am 16./17.1.28 sollten folgende drei Fragen erörtert werden: 1) Veränderung des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern, 2) Maßnahmen zur Gewährleistung sparsamster Finanzwirtschaft, 3) Verwaltungsreformen in Reich und Ländern. Siehe dazu Dok. Nr. 353, Anm. 14.

Wesentlich sei der Punkt 3) der Tagesordnung „Verwaltungsreform in Reich und Ländern“; hier müsse ein praktisches Ergebnis erzielt werden. Vor allem[1173] müßte in einzelnen Verwaltungszweigen eine Rationalisierung der Arbeit eintreten, um Nebeneinanderarbeiten zu verhindern. Im Interesse des Ergebnisses gemeinschaftlicher Erledigung von Aufgaben sei eine solche Rationalisierung geboten. Reich und Länder könnten in doppeltem Sinne gemeinsam arbeiten, indem sie nämlich sowohl die theoretischen Vorarbeiten gemeinsam unternähmen als auch die Ergebnisse gemeinsam verwerteten. Hierdurch würde auch zugunsten der Staaten, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befänden, eine gewisse Erleichterung eintreten. Um ein Beispiel zu nennen, so könne er sich denken, daß die auf dem Gebiete der Kataster- und Bauverwaltung sicherlich notwendigen und möglichen Reformen und Vereinfachungen von Reich und Ländern gemeinsam bearbeitet würden, daß dann aber auch das Arbeitsergebnis zu einem gemeinsamen Erfolg führe, indem z. B. gemeinsame Aufgaben entweder durch das Reich allein oder durch einen Zweckverband ausgeübt würden.

Er wolle weiter beispielsweise die Frage aufwerfen, ob es nötig sei, daß die einzelnen Länder eine verschiedenartige Ausbildung im Forstfach hätten. Sicherlich sei doch das Ziel anzustreben, für die Ausbildung im Forstfach allen Ländern gemeinsame Vorschriften zu schaffen. Außerdem werde die Zusammenfassung der Forstverwaltungen einzelner Länder, z. B. Badens und Hessens, zu ermöglichen sein. Auch auf dem Gebiet der Statistik sei eine Zusammenfassung möglich und erstrebenswert. Daß das Reich und die einzelnen Länder statistische Ämter hätten, werde auf die Dauer nicht haltbar sein.

Das Reich als solches müsse in seinem eigenen Geschäftsbereich aber auch nach Vereinfachung streben, z. B. sei noch eingehend die Frage einer zweckmäßigen Gliederung zu prüfen. Sicherlich gebe es im Reich zu viele Oberpostdirektionen (45 Oberpostdirektionen). Die Bezirke einzelner Oberpostdirektionen seien teilweise so klein, daß eine Wirtschaftlichkeit nicht gesichert sei. Eine eigene Bauverwaltung lasse sich in den kleineren Oberpostdirektionsbezirken nicht halten.

Die Verhältnisse bei der Reichsbahn seien ähnlich gelagert wie bei der Post. Die Reichsbahn arbeite sehr eifrig im Sinne einer Vereinfachung. Er (der Reichssparkommissar) sei als Vorsitzender der Zentralamtskommission an den Arbeiten der Neuorganisation des Reichsbahn-Zentralamts, das für das Beschaffungswesen zuständig sei, eingehend beteiligt. Eine bessere Abgrenzung der Eisenbahndirektionsbezirke vorzunehmen, würde nach seiner Ansicht die Reichsbahn-Hauptverwaltung kaum ablehnen. Auch die Begrenzung der Landesfinanzämter sei abänderungsbedürftig; wegen der Interessen der Länder werde es aber schwer sein, eine Änderung herbeizuführen, da die Länder Widerspruch erheben würden.

Das Reichskabinett werde sich auch vor der Länderkonferenz darüber klar werden müssen, welche Stellung es zu dem möglichen Anschluß Thüringens, Braunschweigs und Hessens an Preußen einnehmen wolle.

Über die spezielle Arbeit des Reichssparkommissars in einzelnen Ländern könne er berichten, daß die Durchprüfung der Verwaltung in Hessen und in Thüringen noch im Gange sei. Sachsen habe eine Durchprüfung seiner Verwaltung in Fühlungnahme mit dem Reichssparkommissar selbst durchgeführt und sei jetzt damit fertig. Zur Zeit schwebten noch Verhandlungen mit der Regierung[1174] von Mecklenburg-Schwerin wegen einer Durchprüfung der dortigen Verwaltung durch den Reichssparkommissar.

Der Reichsminister der Justiz hält zum Thema 1) eine Klärung für erwünscht; zu den Themata zu 2) und 3) müßten praktische Ergebnisse erzielt werden. Er wies darauf hin, daß die Öffentlichkeit sich mit dem ersten Thema „Veränderung des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern“ lebhaft beschäftige. Er wolle nur die Stichworte „Groß-Preußen“ und „Norddeutschland“ erwähnen. Es sei daher für die Reichsregierung nicht möglich, an dem Problem zu 1) vorüberzukommen. Von besonderer Bedeutung sei auch das Problem der richtigen Aufgabenverteilung zwischen Reich und Ländern. Zu all diesen Problemen werde das Reichskabinett in der Länderkonferenz Stellung nehmen müssen. Dringend erwünscht sei daher eine vorherige Klärung dieser Fragen im Wege der Aufstellung von Leitsätzen durch das Reichskabinett. Beim zweiten und dritten Thema würden die Länder auch positive Vorschläge von seiten des Reichs erwarten. Diese Vorschläge müßten vorher vorbereitet werden. Auf dem Gebiete der Finanzreform sei auch die Frage zu prüfen, ob nicht Verbesserungen in der Etatswirtschaft – Veto der Reichsregierung, Mehrausgaben mit ⅔-Mehrheit, geschäftliche Behandlung von Anträgen im Reichstage auf Mehrausgaben (Heranziehung des Haushaltsausschusses) – möglich seien. Jedenfalls sei es nötig, daß die Reichsregierung in der Länderbesprechung mit Vorschlägen heraustrete und führe.

Der Reichskanzler stellte in Übereinstimmung mit Exzellenz Hergt fest, daß jedenfalls die Reichsregierung sich nicht die Führung aus der Hand nehmen lassen dürfe, sondern vielmehr selber führen müsse. Positive Vorschläge müßten gemacht werden.

Staatssekretär Dr. Popitz regte an, den Referenten und Korreferenten für das zweite Thema „Maßnahmen zur Gewährleistung sparsamster Finanzpolitik“6 wegen einschlägigen Materials an das Reichsfinanzministerium zu verweisen. Das Reichsfinanzministerium habe zahlreiches Material zu diesem Thema, dessen Kenntnis die Arbeiten des Referenten und Korreferenten sehr erleichtern werde.

6

Die Namen der Referenten und Korreferenten, die auf der Länderkonferenz zu den drei vorgesehenen Themen sprechen sollten, ergeben sich aus Anm. 14 zu Dok. Nr. 353.

Der Reichssparkommissar stimmte diesem Vorschlage zu und teilte mit, daß bei ihm zahlreiches geeignetes Material für das dritte Thema „Verwaltungsreform in Reich und Ländern“ vorhanden sei.

Es wurden keine Bedenken gegen den Vorschlag des Staatssekretärs Dr. Popitz geäußert, die Referenten und Korreferenten zu dem Thema 2) und 3) wegen geeigneten Materials an das Reichsfinanzministerium bzw. den Reichssparkommissar zu verweisen.

[…]

Der Reichssparkommissar führte weiter aus, daß in der Heeres- und Marineverwaltung auch durchgreifende Reformpläne erwogen würden. Notwendig sei ferner eine Überprüfung der gesamten Reichsfinanzverwaltung. Die Zollverwaltung werde schon jetzt überprüft, und zwar von einer besonderen Kommission[1175] (Ministerialdirektor z.D. Landesfinanzamtspräsident Denhard). Die Endlösung der Organisation der Zollverwaltung werde allerdings einer Dachkommission vorbehalten bleiben müssen, die gleichzeitig über die dann inzwischen auch vorgenommene Durchprüfung der Einkommen- und Besitzsteuerverwaltung ihr Urteil abgeben müsse.

Notwendig sei vor allem auch eine Reform der Versorgungsverwaltung. Nach seiner Auffassung müsse eine Angliederung der Versorgungsabteilungen an die Landesfinanzämter erreicht werden.

In zahllosen Punkten berühre sich die Reform der Reichsverwaltung mit den Interessen der Länder; infolgedessen müßten die Länder geneigt sein, bei der Verwaltungsreform tatkräftig mitzuwirken. Eine solche Mitwirkung werde auch die Verfassungsreform in den kleineren Ländern wesentlich erleichtern. Ein großer Fortschritt werde schon darin bestehen, wenn die Länder die materiell-rechtlichen Bestimmungen des Landesrechts möglichst einander anglichen. Eine solche materiell-rechtliche Angleichung sei auf dem Gebiete der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine dringende Notwendigkeit. Es sei interessant, daß Bayern gar nicht abgeneigt sei, auf diesem Gebiet zu folgen. Jedenfalls müsse der Gedanke der Rechtsangleichung in den Vordergrund geschoben werden.

Schließlich wolle er noch darauf hinweisen, daß die Arbeiten der Referenten und Korreferenten durch gegenseitigen Austausch ihrer Dispositionen sicher sehr erleichtert würden. Die Weitergabe einer Anregung in diesem Sine an die Referenten und Korreferenten wolle er dringend empfehlen.

Der Reichsminister des Innern der u. a. auch auf die Bildung einer kommunalpolitischen Abteilung in seinem Ressort – Forderung des Städtetages – hinwies7, führte aus, daß er in wesentlichen Punkten über die Länderkonferenz anders denke als Exzellenz Hergt. Gegen einen Austausch der Dispositionen habe er schwere Bedenken. Die stets unvermeidbaren Indiskretionen würden die an sich gesunde Idee des Austausches schließlich doch nur schädigen.

7

Die Forderung nach Errichtung einer Kommunalabteilung im RIMin. war auf der Hauptversammlung des Dt. Städtetages am 23.9.27 in Magdeburg erhoben worden. RIM v. Keudell und vor allem dessen Amtsnachfolger RIM Severing setzten sich für die Verwirklichung dieser Forderung ein, doch scheiterten die Bemühungen Severings, eine selbständige Kommunalabteilung im RIMin. zu schaffen, gelegentlich der Haushaltsberatungen im Jahre 1929. Vgl. Hofmann, Städtetag und Verfassungsordnung, S. 70 ff., 88 ff.

Diesen Bedenken des Reichsministers des Innern schloß sich keiner der anderen Herren an.

Der Reichsminister des Innern führte weiter aus, er halte positive Ergebnisse am zweiten Tage der Länderbesprechung für möglich. Über die in sein Ressort fallenden Vorarbeiten werde er sich ständig mit dem Reichssparkommissar in Fühlung halten. Im übrigen beabsichtige er, für die eingehende Bearbeitung von Kommunalfragen demnächst einen Bürgermeister in sein Ressort zunächst kommissarisch für 3 Monate einzuberufen.

Staatssekretär Dr. Popitz stellte 6 Fragen zur Erörterung:

1)

Schaffung von Reichsländern,

2)

Übernahme großer Länderverwaltungszweige durch das Reich,

3)

Reform innerhalb der Reichsverwaltung,

4)

Angliederung von weiteren Aufgaben an die Landesfinanzämter,[1176]

5)

Maßnahmen zur Gewährleistung sparsamster Finanzpolitik in Reich und Ländern,

6)

Einschaltung des Reiches bei Verwaltungsreform der Länder.

Zu 1) wies er darauf hin, daß die Reichsregierung sich darüber klar werden müsse, wie nach ihrer Ansicht ein Reichsland aussehen solle8. Zwei Lösungen seien möglich:

8

Vgl. dazu Dok. Nr. 305.

a)

Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Zustandes unter Übernahme der Kosten auf das Reich,

b)

Schaffung einer Provinz des Reiches unter Fortfall des dortigen Parlaments.

Auf keinen Fall sei natürlich die Lösung zu a) annehmbar, daß das Reich die gesamte Verwaltung in den in Frage kommenden, zu Reichsländern umzuwandelnden Ländern übernehme und sämtliche Kosten trage, im übrigen aber alles beim alten bleibe. Es sei zudem noch sehr fraglich, ob nicht auch diese Lösung schon eine Verfassungsänderung bedeute. Anschütz sei jedenfalls dieser Auffassung. Nach seiner Auffassung sei die Bildung eines Reichslandes nur in der Weise denkbar, daß das Parlament in diesem Lande fortfalle. Das Parlament für dieses Land sei eben der Reichstag.

Zu Punkt 2) nahm Staatssekretär Dr. Popitz auf die Schaffung einer Reichsjustizverwaltung Bezug und begrüßte die in dieser Beziehung im Reichsjustizministerium in Ausarbeitung befindliche Denkschrift. Ferner hielt er es für notwendig, die Frage der Reichswasserstraßenverwaltung einer Lösung zuzuführen, da der gegenwärtige Zustand unhaltbar sei.

Zu Punkt 3) werde die Reichsregierung sich in der Länderkonferenz äußern müssen.

Innerhalb der Reichsfinanzverwaltung tauche die Frage auf, ob nicht endlich ein Gesetz über die Bezirke der Landesfinanzämter erlassen werden solle. Die Bezirke einzelner Landesfinanzämter – Hessen, Bremen, Oldenburg, Mecklenburg – seien viel zu klein.

Zu Punkt 4) sei er mit dem Reichssparkommissar darin einig, daß das Bestreben dahin gehen müsse, den Landesfinanzämtern noch mehr Aufgaben anzugliedern, z. B. das Versorgungswesen und vielleicht auch die Wasserstraßenverwaltung.

Von hochpolitischer Bedeutung sei naturgemäß die Frage einer etwaigen Einschränkung der Rechte des Parlaments auf finanziellem oder auf etatsrechtlichem Gebiete. Sehr schwierig sei ferner die Frage, ob die Reichsregierung auf finanziellem Gebiet auch gegenüber den Landtagen gewisse Rechte erhalten solle, z. B. Beanstandung finanzieller Beschlüsse der Länder durch das Reich, wie es Österreich vorsehe.

Bei den Verwaltungsreformen der Länder müsse das Reich eingeschaltet werden. Das Reich müsse hier auch ein Mitwirkungsrecht haben. Zum mindesten sei es Pflicht der Länder, ihre Reformpläne dem Reich vorzulegen.

Der Reichsminister der Justiz erklärte, daß die Frage der Übernahme einer Landesjustizverwaltung durch das Reich zur Zeit in seinem Ressort geprüft[1177] werde und betonte nochmals, daß die Reichsregierung auch über das erste Thema „Veränderung des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern“ klare Vorstellungen haben müsse. Die Reichsregierung werde unbedingt zu dem Problem Groß-Preußen und zu dem Problem der leistungsschwachen Länder in der Konferenz selber Stellung nehmen müssen. Möglich sei natürlich auch eine bloß negative Erklärung, d. h. das Ablehnen einzelner Ideen. In diesem Zusammenhange wolle er nur erwähnen, daß Reichsminister Dr. Curtius für die Höpker-Aschoffschen Vorschläge eines besonderen Norddeutschland9 sei.

9

Siehe: Höpker-Aschoff, Deutscher Einheitsstaat. Ein Beitrag zur Rationalisierung der Verwaltung, Berlin 1928 (Aktenexemplar in R 43 I /1873 , Bl. 157–171).

Der Reichskanzler stellte zum Schluß fest, daß jedenfalls vor der Länderkonferenz noch eine Besprechung des Reichsministeriums notwendig sei10.

10

Zur Vorbereitung der Länderkonferenz fand zunächst eine weitere Chefbesprechung am 31.12.27 statt (Dok. Nr. 387). Die RReg. beschäftigte sich mit der Vorbereitung der Länderkonferenz in den Ministerbesprechungen vom 11.1.28 (Dok. Nr. 390, P. 2), vom 12.1.28 (Dok. Nr. 391, P. 1) und vom 13.1.28 (Dok. Nr. 393, P. 35).

Die Sitzung wurde sodann geschlossen.

Extras (Fußzeile):