1.160.2 (ma32p): 2. Mitteilungen des Reichskanzlers über die Parteiführerbesprechung vom 24. Januar 1928, 12.30 nachm. betr. Behandlung des § 20 des Schulgesetzes.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

2. Mitteilungen des Reichskanzlers über die Parteiführerbesprechung vom 24.2 Januar 1928, 12.30 nachm. betr. Behandlung des § 20 des Schulgesetzes.

2

Muß heißen: 23.

Der Reichskanzler berichtete über den Verlauf der Parteiführerbesprechung vom 23. Januar 1928, 12.30 Uhr nachmittags über die Behandlung des § 20 des Entwurfs eines Reichsschulgesetzes3.

3

Bei der 1. Lesung des Reichsschulgesetzentwurfs im Bildungsausschuß des RT (vgl. Dok. Nr. 401, Anm. 1) war es zu Differenzen zwischen der DVP und den übrigen Regierungsparteien, insbesondere zwischen DVP und Zentrum, über die Fassung des § 20 gekommen, der in Ausführung von Art. 174 RV die Volksschulverhältnisse in den sog. Simultanschulgebieten des Reichs regeln sollte, in denen die nach Bekenntnissen nicht getrennte Schule (Simultanschule) bisher die gesetzliche Normalform der Volksschule bildete. Das Zentrum vertrat in Übereinstimmung mit der Regierungsvorlage den Standpunkt, daß das Reichsschulgesetz in den Simultanschulgebieten nach einer mehrjährigen Schonfrist in Kraft treten müsse, damit auch hier die im Reichsschulgesetz vorgesehene Beantragung und Errichtung von Konfessionsschulen ermöglicht würde. Die DVP forderte hingegen die dauernde Beibehaltung der in den Simultanschulgebieten bestehenden Verhältnisse und kündigte die Einbringung eines entsprechenden Änderungsantrages zu § 20 im Bildungsausschuß an. Eine Einigung über diese Frage war in den bisherigen interfraktionellen Besprechungen der Regierungsparteien nicht erreicht worden (Aufzeichnungen Wiensteins über die Sitzungen des Interfraktionellen Ausschusses vom 22.11.27, 10.1.28 und 11.1.28, in R 43 I /779 , Bl. 326, R 43 I /780 , Bl. 5–9). Auch in der Parteiführerbesprechung unter dem Vorsitz des RK am 23.1.28, über die der RK in der obigen Ministerbesprechung berichtete, hatten DVP und Zentrum an ihren unterschiedlichen Standpunkten hinsichtlich des § 20 festgehalten („Tägliche Rundschau“ Nr. 39 vom 24. 1.). Schließlich nahm der Bildungsausschuß des RT am 27.1.28 den § 20 des Reichsschulgesetzentwurfs in der von der DVP beantragten Fassung mit den Stimmen von DVP, DDP, SPD und KPD gegen die Stimmen von Zentrum, BVP, DNVP und WV an. § 20 lautete danach: „In den Gebieten des Reichs, in denen eine nach Bekenntnissen nicht getrennte Volksschule gesetzlich oder nach Herkommen besteht, verbleibt es bei dieser Rechtslage.“ Mit der Abstimmung über § 20 war die 1. Lesung des Reichsschulgesetzentwurfs im Bildungsausschuß beendet (Aufzeichnung Wiensteins in R 43 I /780 , Bl. 34–35). – Zum Fortgang der interfraktionellen Besprechungen über das Reichsschulgesetz siehe Dok. Nr. 417.

Extras (Fußzeile):